Pferd zu zweit gekauft

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
shania.78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Pferd zu zweit gekauft

Ich habe mit einer Person zusammen ein Pferd gekauft. Jeder hat die Hälfte gezahlt und beide haben auf dem Kaufvertrag unterschrieben.
Weitere Verträge wurden nicht gemacht.
Der Mitkäufer hat sich bislang in keinster Weise an dem Zubehör (Sattel, Zaumzeug, Putzzeug, usw.) finanziell beteiligt, benutzt es jedoch.
Nun wurde es mir zu bunt und ich habe ihm mitgeteilt, dass ich 50% der Zubehörkosten haben möchte. Er ist jedoch nicht bereit, irgendetwas zu bezahlen. Ich habe mich um den Kauf der Sättel gekümmert und dies auch telefonisch mit ihm abgesprochen. Er war damals einverstanden. Nun gibt er an, dass er keinen der beiden Sättel wollte und demnach auch nicht zahlen möchte/kann.
Was kann ich tun?
Ich möchte das Pferd nun ganz übernehmen. Er hätte nichts dagegen, will aber genau den von ihm bezahlten Preis. Kann ich die Zubehörkosten abziehen?
Ich freue mich über jegliche Hilfe und Anregungen!

-----------------
""

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

quote:
Kann ich die Zubehörkosten abziehen?


Warum? Dann hat man ein ganzes Pferd aber nur die Hälfte am Sattel? Du meinst wahrscheinlich eine Art Miete des Zubehörs wegen Mitbenutzung. Würde ich aber als sehr schwierig erachten und wahrscheinlich auch nicht gerade eine nennenswerte Summe sein für die sich lohnt der Stress auf sich zu nehmen.

Wie lange ist der Kauf her. Wenn der Kauf nicht lange her ist - würde ich sagen bezahl das Geld und zieh einen Schlussstrich.
Wenn der Kauf schon länger her ist kann man überlegen, ob das Tier noch den Kaufpreis von damals wert ist.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shania.78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Kauf ist noch nicht allzu lange her. Ich finde es nur unverschämt, nun zu behaupten, dass er gar keinen Sattel wollte und keinen Cent am Zubehör bezahlt. Klar ist es dumm, wenn er nun einen Teil des Sattels bezahlt. Wer soll ihn dann behalten. Aber mit einer Art Nutzungsgebühr für alles Zubehör wäre mir schon geholfen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

quote:
Wer soll ihn dann behalten.


Ich dachte du übernimmst das Tier - da brauchst du doch den Sattel oder wie verstehe soll ich das verstehen.

Und wie gesagt das werden so über das Knie geschätzt nach noch nicht einmal 20Euro sein. Besonders wenn der Kauf noch nicht lange her ist.
Ich hätte damals den Sattel/Zubehör, nachdem er sich nicht nicht an den kosten beteiligen wollte, weggesperrt.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.11.2010 13:25:51
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
shania.78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bräuchte nur einen der beiden Sättel. Einen könnte er also bezahlen und dann auch behalten. Aber was solls.
Die Sachen hab ich jetzt weggeschlossen und das Pferd übernehme ich.
Danke für die Antworten!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Es sind 2Sättel - ist mir entgangen. Dann verkauf doch einen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen