Pferde Rücknahme

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491562-35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferde Rücknahme

Hallo
Ich habe am 1 Jänner 2018 ein beisteller verkauft wobei wir ihr geschrieben haben das wir im früher geritten haben und er da so weit brav wahr jetzt aber schon lange nicht mehr geritten sind ca 6 Monate. Ich habe dieses pferd damals als reitpferd verkauft wobei er dann zu steigen etc. Anfinge und ich ihn dann zurück nahm das hat die Käuferrin jetzt gewust ! Jetzt hat sie in also die also beistellerin die neue bekommen und es wurde ihr gesagt das sie mit Zeit und mit longieten sie in VL wider reite kann habe aber ich kv geschrieben das für reiteigenschafte nicht gehaftet wird. Die Frau will in nach ca 6 Monate jetzt wider zurück geben da er einen bereiter unsw schwer verletzt hat und sie so viel Geld investiert hat und er ist jetzt auf einmal so gefährlich wahr aber ca 2 Monate in voll berit und jetzt steigt er nur mehr etc.
Sie droht mit dem Anwalt wobei er ja als beistellet verkauft wurde was soll ich da jetzt machen ?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von fb491562-35):
was soll ich da jetzt machen ?

Den Sachverhalt mal verständlich und unter Beachtung der Grundregeln Deutscher Sprache schildern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

... und hoffen, dass sich hier ein paar Leute mit österreichischem Recht auskennen, wenn ich das hier

Zitat (von fb491562-35):
am 1 Jänner 2018

richtig interpretiere ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Was steht genau im Vertrag? Ausgebildet bis.......................?, Nutzung als...........................?
Das Pferdekaufrecht ist ein EU Recht und dürfte deshalb in Österreich und Deutschland ähnlich umgesetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.152 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen