Hallo
Ich habe am 1 Jänner 2018 ein beisteller verkauft wobei wir ihr geschrieben haben das wir im früher geritten haben und er da so weit brav wahr jetzt aber schon lange nicht mehr geritten sind ca 6 Monate. Ich habe dieses pferd damals als reitpferd verkauft wobei er dann zu steigen etc. Anfinge und ich ihn dann zurück nahm das hat die Käuferrin jetzt gewust ! Jetzt hat sie in also die also beistellerin die neue bekommen und es wurde ihr gesagt das sie mit Zeit und mit longieten sie in VL wider reite kann habe aber ich kv geschrieben das für reiteigenschafte nicht gehaftet wird. Die Frau will in nach ca 6 Monate jetzt wider zurück geben da er einen bereiter unsw schwer verletzt hat und sie so viel Geld investiert hat und er ist jetzt auf einmal so gefährlich wahr aber ca 2 Monate in voll berit und jetzt steigt er nur mehr etc.
Sie droht mit dem Anwalt wobei er ja als beistellet verkauft wurde was soll ich da jetzt machen ?
Pferde Rücknahme
28. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2018 | 18:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferde Rücknahme
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Mai 2018 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitatwas soll ich da jetzt machen ? :
Den Sachverhalt mal verständlich und unter Beachtung der Grundregeln Deutscher Sprache schildern?
#2
Antwort vom 29. Mai 2018 | 06:52
Von
Status: Student (2115 Beiträge, 737x hilfreich)
... und hoffen, dass sich hier ein paar Leute mit österreichischem Recht auskennen, wenn ich das hier
Zitatam 1 Jänner 2018 :
richtig interpretiere ;-)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Tiere, Tierrecht, Tierkaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Mai 2018 | 20:04
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 7x hilfreich)
Was steht genau im Vertrag? Ausgebildet bis.......................?, Nutzung als...........................?
Das Pferdekaufrecht ist ein EU Recht und dürfte deshalb in Österreich und Deutschland ähnlich umgesetzt werden.
Und jetzt?
Schon
268.152
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten