Pferdekauf - können wir auch eine Vertragsauflösung verlangen?

3. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
bienchen02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekauf - können wir auch eine Vertragsauflösung verlangen?

Wir haben letzte Woche ein Pferd bei einem händler gekauft, er verkaufte uns einen 5 jährig. Wallach Ausbildungsstand A Dressur und Springe. wir äußerten zweifel, ob aufgrund des alters für unsere Tochter geeignet wäre. Das Probereiten war gut, er sicherte uns ein Umtausch recht von 8 wochen zu.
Das Pferd ist nun da, es ist brav, allerdings steigt er beim Aufsitzen, was er beim Probereiten nicht tat, ebenso teilte unser Reitlehrer uns mit, dass er nicht auf A niveau wäre. Heute sind beide gestürzt, da er ziemlich losgerannt ist im Galopp und sich nicht mehr ausbalancieren konnte.
nun die Frage, zurückgeben dürfte ja aufgrund der schrflt. zusage kein Problem sein, aber müssen wir tauschen oder können wir auch eine Vertragsauflösung verlangen.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

dem Händler muss Gelegenheit gegeben werden, Abhilfe zu schaffen. D.h. ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist m.W. erst möglich, wenn eine Abhilfe nicht möglich ist.

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen