Pferdekauf bei Händler - Gewährleistung ?

21. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mantana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekauf bei Händler - Gewährleistung ?

Letzte Woche habe ich ein 2-jähriges Fohlen von einem Händler übernommen. Das Fohlen wurde mir gebracht und man meinte im Vorfeld ich solle es dann am besten erst einmal einzeln Stellen da es eine "leichte Erkältung" hätte. Nach dieser Aussage haben sich erste einmal die Nackenhaare bei mir gesträubt und ich ahnte bereits was auf mich zukommen würde. (Ich möchte bitte jetzt keinerlei Diskussion ob es richtig war das Pferd überhaupt zu nehmen nach dieser Aussage des Händlers da ich das Pferd auf jeden Fall genommen hätte). Ich habe dann eine Doppelaussenbox, nach Rücksprache mit meinem TA, komplett weitläufig abgesperrt so dass keinerlei Kontakt zu meinen anderen Pferden möglich ist. Als sie dann vom Hänger stieg wurden meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt: Druse. Der Händler meinte immer noch das es nicht schlimm wäre und das es sich lediglich um eine Erkältung handeln würde (grüner Rotz lief dick aus der Nase und die Lympfknoten waren stark angeschwollen.....). Ich solle sie jedoch sicherheitshalber alleine stellen.

Er gab mir dann einen Zettel auf dem Stand das er mir das Pferd verkauft hat, ohne Papiere und unter Auschluß einer Garantie für Infektionskrankheiten wie Druse.

Da ich wußte das ich mit diesem Händler nicht verhandeln kann (ist bekannt für diese "Machenschaften) habe ich das Pferd so übernommen.

Meine Frage ist nun ob ich tatsächlich nicht gegen ihn vorgehen kann bezüglich der Behandlungskosten ? Ich wußte ja worauf ich mich eingelassen habe aber trotz allem würde mich interessieren ob es rechtliche Möglichkeiten in diesem Fall gibt. Kann er als gewerblicher Händler diesen Auschluß tatsächlich im Verkaufsschein angeben und wie steht es das er das Pferd ohne Papiere abgegeben hat. Ist dies zulässig ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Torsten1711
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
wenn du die Machenschaften kennst, warum kaufst denn bei dem?
Da er Händler ist, muss er eine Gewährleistung geben, entweder Nachbesserung (TA-Kosten etc.) oder er muss das Tier zurücknehmen.
Gruß und Viel Glück

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen