Pferdekaufrecht bzw.-rückgabe

16. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schnecke79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekaufrecht bzw.-rückgabe

Ich wollte mir eine Stute von einem Händler kaufen (preis: 2000 Euro). es gab lediglich eine mündliche vereinbarung zum Kauf, wo nur ich allein und ein Freund des Händlers zugegen waren.

Ich gab ihm 1000Euro Anzahlung (wofür ich eine Quittung habe)und der rest sollte im januar fällig werden. Nun, nach einer Woche, will bzw. kann ich die stute doch nicht nehmen und rief den Händler an,der mir sagte, dann wär die Anzahlung weg!

Es war nur vereinbart,falls ich den Rest nicht pünktlich zahle,holt er die stute sofort ab,aber nicht, das ich mein geld nicht wieder bekomme.
Besteht Hoffnung,das ich meine Anzahlung wiederbekomme??

MfG Michaela

-- Editiert von Schnecke79 am 16.12.2007 20:02:55

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Da hat der Händler leider Recht.
Anzahlung ist weg!!
Und wenn er das so macht, hast Du noch GLÜCK, ,denn Du bist verpflichtet auch den Rest zu zahlen.
Wenn Du also das Pferd nicht willst, hast du zwei Möglichkeiten :
Entweder lässt du dich auf das Angebot des Händlers ein.
Oder Du zahlst die andere Hälfte und verkaufst das Pferd privat weiter.Geht ja auch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ralf Beckmann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Natürlich ist die Anzahlung nicht automatisch "weg".
Es ist ein Kaufvertrag vereinbart, der gültig ist. Ein Rücktrittsrecht für den Käufer gibt es nicht. Das gilt nur, wenn der Verkäufer das Pferd wie vereinbart liefern kann und will. Ist zum Beispiel bekannt, dass das Pferd einen Mangel hat (ist krank, hat irgendwelche Gebrechen die verschwiegen wurden etc. pp.) kann der Käufer natürlich vom Vertrag zurücktreten.
Ansonsten gilt: nimmt der Käufer das Pferd nicht ab und zahlt den Restkaufpreis, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, Folge:
- Schadenersatz, dass kann die Differenz für einen geringeren Kaufpreis mit einem anderen Käufer sein
oder
- der Verkäufer besteht auf Vertragserfüllung, also Zahlung restl. Kaufpreis gegen Lieferung des Pferdes.
Wenn der Kaufpreis in etwa dem tatsächlichen Marktwert des Pferdes entspricht würde ich das Pferd nehmen und dann selbst verkaufen um Schadenersatzansprüchen zu entgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Beckmann
Rechtsanwalt



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"RA Ralf Beckmann"

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