Hallo,
Und zwar habe ich mich dazu entschieden, den Stall zu wechseln. Wir haben 3 Monate Kündigungsfrist. Als ich den neuen Stall besichtigt habe, wurde mir erzählt das 3 Monate nicht zulässig wären, 1 Monat wäre wohl in Ordnung. Jetzt bin ich bereits drauf gestoßen, dass die Kündigungsfrist mit dem Vertragstyp zusammen hängt. Doch wie kann ich erkennen, was für einen Vertrag ich abgeschlossen habe? Mein Pferd steht in einem Offenstall, es wird Heu gefüttert, es gibt Tränken, es wird gemistet, ich darf die Anlage nutzen und im Sommer ist er auf einer großen Koppel.
Kann mir jemand sagen, was ich für einen Vertrag habe und wie lang dadurch meine Kündigungsfrist ist? Das ich eher gehen kann weiß ich, allerdings müsste ich dann zwei Ställe gleichzeitig bezahlen.
Liebe Grüße
Pferdepensionsvertrag - Kündigungsfristen
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
War der betreffende auskunftsfreudige Tippgeber Rechtsanwalt oder hat er/sie den Vertrag gesichtet? Wenn´nicht, dann können SIe diese Auskunft getrost in die Tonne klopfen. Sie haben einen Vertrag, wenn da drin steht 3 Monate Kündigungsfrist, dann ist das erst mal bindend. Stellen Sie doch mal den genauen Wortlaut Ihres Vertrages ein.
Zum Thema Kündigung:
"Bei Vertrag auf unbestimmte Zeit kann von jedem Teil mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist die Ankunft des Kündigungsschreibens maßgebend. "
Was inbegriffen ist:
"Die Gewährung der Einstellung umfasst:
1. Lieferung von Heu (Winter)/Grünfutter (Sommer) und Wasser
2. Benutzung der Reitanlage des Stalls lt. gültiger Betriebsordnung
3. Koppelnutzung bzw. Paddock (Offenstall/Sommerkoppel)
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Sie haben einen Vertrag geschlossen und darin eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Das ist mE eindeutig.
Sprechen Sie doch einmal mit dem Stallbesitzer, erklären Sie die Situation, warum Sie wechseln möchten, evtl. lässt er Sie ja auch früher aus dem Vertrag. Das bitte dann schriftlich aufsetzen, damit es hinterher keinen Ärger gibt. Möchte der Stallbesitzer Sie nicht frühzeitig ziehen lassen, schriftlich mit Zugangsnachweis kündigen, und zwar wie im Vertrag vereinbart.
Sie können jederzeit den Stall wechseln, sind aber dennoch verpflichtet bis zur Beendigung des Vertrages die Stallmiete zu entrichten.
Zitat:Als ich den neuen Stall besichtigt habe, wurde mir erzählt das 3 Monate nicht zulässig wären, 1 Monat wäre wohl in Ordnung.
Da hat man Ihnen was falsches erzählt.
Es gibt im BGB zwar ziemlich viele Regelungen zu Kündigungsfristen, aber diese sind (bis auf wenige Ausnahmen) nachrangig zu Verträgen. D.h. die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur, wenn der Vertrag keine Regelung enthält. Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist enthalten, dann gilt die Regelung im Vertrag.
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