Pferdeverkauf - Eigentumsurkunde übergeben aber Geld noch nicht vollständig gezahlt

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Duellant
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Pferdeverkauf - Eigentumsurkunde übergeben aber Geld noch nicht vollständig gezahlt

Folgendes hat sich zugetragen:
Fohlen verkauft, Anzahlung bekommen, Restzahlung in Höhe von 1000 EUR noch offen, kein Kaufvertrag aber Übergabevertrag vorhanden, auch mit Hinweis, das die restlichen 1000 EUR innerhalb 7 Tage nach Abholung bezahlt werden müssen. Käufer hat unterschrieben!!!

So, dummerweise wurde nicht nur der Equidenpass ausgehändigt sondern auch die Eigentumsurkunde.

Geld bis heute nicht überwiesen, faule Ausreden wie Onlinebanking funktioniert nicht, Bank hat das Geld falsch gebucht etc. (Verkauf am 08.10.2006)

Inzwischen hat der Verkäufer Mahnbescheid erlassen, die Gegenseite hat Widerspruch eingelegt. Weiterhin hat der Verkäufer erfahren, das der Käufer diese Masche auch mit anderen exakt auf gleiche Art und Weise durchgezogen hat.

Wie stehen die Chancen, wenn man die Sache vor Gericht bringt, schließlich ist die Eigentumsurkunde ja rausgegeben worden! Anwalt wurde bisher noch nicht eingeschaltet ...

Vielen DAnk im voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Duellant
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

niemand einen tipp ??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Guten Tag,

ein Kaufvertrag ist wohl mündlich abgeschlossen wurden, das ist wirksam. Das Eigentum an dem Pferd kann nicht wiedererlangt werden, da es mit der Übergabe des Pferdes aufgegeben wurde und offensichtlich KEIN Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Es gibt nur die Möglichkeit, den Restkaufpreis geltend zu machen. Wenn die Käuferin zahlungsunfähig ist, kann ev. versucht werden, das Pferd zu pfänden.
DAHER: ein schriftlicher Kaufvertrag erspart viel Ärger.

MfG

B.Raupers
-Rechtsanwältin

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Duellant
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

hm, also ständen die Chancen gut, die Restsumme zu erhalten?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Mit den Unterlagen, dass der Restbetrag noch aussteht, gibt es natürlich gute Chancen, den Restbetrag zu erhalten, vorausgesetzt der Verkäufer ist zahlungsfähig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Duellant
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

hm, also ständen die Chancen gut, wenn man sich in diesem FAll einen Anwalt nähme, um die Restsumme zu erhalten?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Es sieht zumindest nicht schlecht aus.

Sie haben die Unterlagen, aus denen klar die Forderung hervorgeht (soweit das aus dem Sachverhalt ersichtlich war).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Duellant
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

na dann wird sich der Verkäufer nun mal einen Anwalt suchen, die Käufer sind zahlungsfähig, sie versuchen einfach diesen Weg, so kann man schließlich bares Geld sparen ;O) Wie gesagt, bei einigen großen Gestüten haben sie diese Masche auch gefahren und sind mittlerweile doch recht bekannt ...

nur an mir ist der Kelch vorübergegangen :bang:

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