Privater Pferdeverkauf und Rückgaberecht

29. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
pgrasmug
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Pferdeverkauf und Rückgaberecht

Hallo erstmal!
Meine freundin hat vor wenigen Tagen ihre Stute privat verkauft. Da das Pferd koppt hat sie das dem Käufer mitgeteilt und auch im schriftlichen Kaufvertrag festgehalten. Heute hat er sie angerufen und meinte er wolle das Pferd zurückgeben da er sich nachträglich genauer informiert hat und nun zum Schluss gekommen sei das es ihm zu riskant ist.

Meine Frage ist nun: Wie sieht es mit dem Rückgaberecht bei privaten Tierverkäufen aus?

Hoffe auf eine baldinge Antwort und Dank im Vorraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Bei privaten Verkäufen gibt es kein Rückgaberecht.

Auch bei Tieren greift das Mängelgewährleistungsrecht. Wenn aber bereits im Kaufvertrag ein 'Mangel' festgehalten wurde, kann der Käufer nun deswegen keine Rechte mehr geltend machen.

Auch eine Anfechtbarkeit des Vertrages kann ich nicht erkennen.

Es fällt in die Risikospähre des Käufers, sich zu informieren.

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