Privater Weg

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)
Privater Weg

Bitte verschieben, wenn es hier nicht passt.
Wir besitzen ein Grundstück, darauf befindet sich unser landwirtschaftlicher Betrieb, Stallungen, Ovalbahn, Dressurviereck. Über das Grundstück läuft unser Versorgungsweg, daran anschließend ist Wald. Auf dem Grundstück laufen meine Hunde frei herum. Einer meiner Hunde ist ziemlich territorial und bellt "Eindringlinge", die "seinen" Hof betreten frech an.
Einige Reiter in der Umgebung benutzen jetzt unseren Versorgungsweg als Reitweg, wobei sie die entsprechenden Hinweisschilder " Privatgrundstück, keine öffentliche Durchfahrt, kein Wanderweg" völlig ignorieren. Was passiert, wenn eins dieser Pferde wegen der Hunde und ihrem Gebell mal scheut, der Reiter runterfällt und sich auf meinem Grundstück verletzt?
Es wäre mir im Prinzip egal. wer da lang reitet, ich möchte nur sichergehen, dass ich hinterher nicht der Schuldige bin.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Was passiert, wenn eins dieser Pferde wegen der Hunde und ihrem Gebell mal scheut, der Reiter runterfällt und sich auf meinem Grundstück verletzt?

Dann haftet der Hundehalter.


Also entweder ein Barriere dort hin stellen oder sich den Reitern in den Weg stellen, sie wenden lassen und des Grundstücks verweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe ich gemacht, ein dickes Auto dort geparkt, da wurden die Reiter auch noch frech und wollten die Polizei holen. Daraufhin haben sie sich an dem Auto vorbeigedrückt und den Spiegel beschädigt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Daraufhin haben sie sich an dem Auto vorbeigedrückt und den Spiegel beschädigt.

Und, Reiter festgehalten und Strafanzeige erstattet?



Zitat (von Crazy Horse):
Habe ich gemacht, ein dickes Auto dort geparkt

Eventuell so was wie eine Schranke?
Oder Auto einfach anders parken?


Ich bin ja so der Typ der dann zum Schrotti fährt und sich für ganz kleines Geld ein möglichst fettes Teil holt das noch ein bischen fährt (muss ja nur ein wenig rangieren)
Oder einen dicken Stahlträger / Poller anbringt. Kleiner Elektromotor und Autobatterie mit Fernbedienung sorgen dafür das man nicht mal aussteigen muss.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

"Betreten auf eigene Gefahr" reicht nicht?
Ich würde ungern eine Schranke o. ä. anbringen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
"Betreten auf eigene Gefahr" reicht nicht?

Offensichtlich nicht:
Zitat (von Crazy Horse):
wobei sie die entsprechenden Hinweisschilder " Privatgrundstück, keine öffentliche Durchfahrt, kein Wanderweg" völlig ignorieren.


Wenn die laufend Straftaten begehen, fremdes Eigentum missachten, da muss man - ganz legal - rabiater werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Vorher sollte man aber genau den Status des Weges überprüfen.
Die Tatsache, dass sich der Weg auf privatem Land befindet, führt nicht automatisch zu einer nicht-Öffentlichkeit des Weges. Ein Weg kann(!) auch dann öffentlich sein, wenn er über ein Privatgrundstück führt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich finde die oben zitierten Schilder nicht gerade eindeutig. Ich würde "Betreten verboten" schon für klärend und wichtig halten. Noch ein Hinweis: durch Pferde häufig genutzte WEge sind irgendwann nicht mehr begehbar. Deshalb dürfen z.B. bei uns die Waldwege nicht zur Ausübung des Pferdesports genutzt werden.

Absperren, wie bereits empfohlen, es gibt ja auch versenkbare Poller, ist auf jeden Fall preiswerter, als den WEg in schöner Regelmäßigkeit von Grund auf sanieren zu müssen, eindeutige Schilder aufstellen. Das würde ich machen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, Drkabo. Der Weg ist weder öffentlich, noch der Öffentlichkeit gewidmet, er ist auch nicht durch irgendwelche Wegerechte, wie Holz abfahren oder ähnliches beschwert. Wir lassen ihn immer offen, da unsere Einsteller (Pferde und ihre Reiter) darüber auf kürzestem Weg in den Wald kommen.
Ich werde mir das nächste Mal die Adressen geben lassen. Vielleicht hat das schon genug abschreckende Wirkung.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und Du glaust ernsthaft, dass Dir jemand die Adresse freiwillig gibt?

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und Du glaust ernsthaft, dass Dir jemand die Adresse freiwillig gibt?

wirdwerden


Das müssen sie nicht, die Reiter haben "Nummerschilder" (also die Pferde), aufschreiben, den Kreis anschreiben um Mitteilung von Name und Adresse bitten zum Zweck der Schadensersatzforderung und mir würde noch in den Sinn kommen die Leute anzuzeigen.

Nichts gegen Reiter, aber so kann man ein Miteinander nicht gestalten.

Bezüglich des Hundes sollten Sie aber nicht so lässig sein, den würde ich sofort anleinen, sonst erleben Sie noch eine böse Überraschung.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich würde das Gelände leicht einzäunen mit einem Stromzaun ... aber vorher nachsehen, ob irgendwelche Wegerecht bestehen, wäre zu vermuten bei Waldrandnähe..

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir lassen ihn immer offen, da unsere Einsteller (Pferde und ihre Reiter) darüber auf kürzestem Weg in den Wald kommen.
Und wie löst du da den Konflikt mit den Hunden?

Die einfachste Lösung: Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Nur, ob die bei frei laufenden Hunden auch haftet? Wahrscheinlich wird sie das im Fall der Fälle als (grob) fahrlässig einstufen und nicht zahlen.

Stefan

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#13
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Die Tierhalterhaftpflicht tritt bei leicht und grob fahrlässig verursachten Schäden immer ein.
Genau das ist der Sinn einer Haftpflichtversicherung.
Die zahlt nur, wenn leicht oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Anderweitig besteht keine Haftung...

Aber auch auf dem eigenen Grund und Boden darf der Hund keinen Schaden verursachen - da zahlt immer der Halter rspt. seine Haftpflichtversicherung.

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Tierhalterhaftpflicht tritt bei leicht und grob fahrlässig verursachten Schäden immer ein.
Wie willst du das beurteilen, ohne die - fiktive - Police zu kennen?
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, ergo darf man vereinbaren was man will. Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Versicherungen bestimmte Fälle grundsätzlich ausschließen.

Stefan

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#15
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Hunde sind innerhalb der Betriebshaftpflicht mit versichert. (Personenschäden 2 Mio.) Der fragliche territoriale Hund kennt alle seine Einsteller und deren Pferde. Er bellt nur Fremde an.
Ich will ja gar nicht, dass irgend jemand etwas passiert, aber irgendwo muss auch er mal ohne Leine laufen können und wo kann ich es ihm besser erlauben als auf dem eigenen Hofgrundstück.
Wenn also jemand Fremdes da lang reitet, begeht er Hausfriedensbruch, aber ich bin voll für alle Folgeschäden verantwortlich? Wenn ein Einbrecher bei mir einbricht und wird von meinem Hund gebissen, bin ich dann ebenfalls grob fahrlässig?
Was wäre denn, wenn sich das fremde Pferd vor dem stehenden Traktor erschreckt und der Reiter auf meinem Grundstück runterfällt? Bin ich dann auch dafür haftbar? Oder, was ist, wenn ich einen Zaun mit einem Tor vor den Weg baue, der fremde Reiter das Tor aber öffnet um durchzureiten?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat:
Wie willst du das beurteilen, ohne die - fiktive - Police zu kennen?


Weil ich in diesem Bereich arbeite.
Das gilt für alle Haftpflichtversicherungen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Wenn also jemand Fremdes da lang reitet, begeht er Hausfriedensbruch, aber ich bin voll für alle Folgeschäden verantwortlich?
Nein, Huasfriedenbruch setzt ein befriedetes (z.B. eingezäuntes) Gelände voraus. Daran fehlt es bei dir ja gerade.
Zitat (von Crazy Horse):
Oder, was ist, wenn ich einen Zaun mit einem Tor vor den Weg baue, der fremde Reiter das Tor aber öffnet um durchzureiten?
Wenn auf dem Tor auch noch ein Schild ist, welches das öffnen verbietet, dann begeht er in der Tat Hausfriedensbruch.
Zitat (von Crazy Horse):
Wenn ein Einbrecher bei mir einbricht und wird von meinem Hund gebissen, bin ich dann ebenfalls grob fahrlässig?
Auch hier wieder die Frage, ob es sich um ein befriedetes Grundstück handelt. Anderenfalls müsste mindestens ein Diebstahl (= Aneignung deines Eigentums) vorliegen, damit der Hund eine angemessene Verteidigungsmaßnahme ergreifen darf.
Zitat (von Crazy Horse):
Was wäre denn, wenn sich das fremde Pferd vor dem stehenden Traktor erschreckt und der Reiter auf meinem Grundstück runterfällt? Bin ich dann auch dafür haftbar?
Kommt drauf an, kann aber schon sein.

Generell ist das für dich vielleicht die wichtigste Information: Es ist NICHT verboten, sich auf den Grundstücken anderer zu befinden, diese zu betreten oder zu überschreiten solange diese
a) nicht befriedet sind,
b) man nichts kaputt macht und
c) der Eigentümer es einem nicht entsprechend verboten hat.
In jedem Fall hat der Grundeigentümer eine Verkehrssicherungspflicht die halt bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Das bedeutet z.B. keine Fallgruben und keine gefährlichen Hunde freilaufend auf dem Grundstück, egal wie gut die "ihre" Genzen kennen.

Du kannst jeden Reiter gegenüber individuell ein Betretungsverbot aussprechen. Wenn er dann trotzdem kommt, ist das Hausfriedensbruch. Problem: Du musst das Betretungsverbot nachweisen.
Du kannst auch jedem beliebigen Pferdeeigentümer (gerichtsfest) mitteilen, dass sein Pferd deinen Hof nicht betreten darf. Ist der Gaul doch da, kannst du schon mal eine kostenpflichtige strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Anwalt verfassen lassen und wenn das Tier dann noch mal auf dem Hof ist, gibt es Geld.

Davon abgesehen darfst du auch eine große Kameraüberwachung auf deinem Grundstück anbringen. Dann genügen ein paar Hinweisschilder am Anfang des Weges, dass hier Kameraüberwachung läuft und wenn doch etwas passiert, hast du immerhin ein Filmchen um gegebenenfalls die Fahrlässigkeit der Reiter nachzuweisen.
Ein paar Schilder: "hier läuft ein Hund der viel bellt und sich schnell bewegt" könnte auch nicht schaden: Wenn dann noch ein Pferd durchgeht, war der Reiter gewarnt und man könnte ihm grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
Alles Optionen, aber sicher ist nur: friede dein Grundstück ein! Bei Pferden genügt doch eine Schranke!

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn auf dem Tor auch noch ein Schild ist, welches das öffnen verbietet, dann begeht er in der Tat Hausfriedensbruch.
Das dürfte bereits ohne Schild der Fall sein. Wohlgemerkt es geht ja nicht um jemanden der eventuell zu dem Grundstück möchte (der Postbote etc.), sondern um jemanden der dort nur durch möchte.
Aber gut, ein Schild zusätzlich schadet sicher nicht.

Zitat:
Du kannst auch jedem beliebigen Pferdeeigentümer (gerichtsfest) mitteilen, dass sein Pferd deinen Hof nicht betreten darf.
Was meinst du mit gerichtsfest?
Es reicht doch ein entsprechendes gut sichtbares Schild, sogar ohne Zaun und Tor.

Und ob man Pferden etwas verbieten kann ist auch fraglich (theoretisch können die ja auch alleine unterwegs sein), ich würde mich lieber an die Reiter richten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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