Bitte verschieben, wenn es hier nicht passt.
Wir besitzen ein Grundstück, darauf befindet sich unser landwirtschaftlicher Betrieb, Stallungen, Ovalbahn, Dressurviereck. Über das Grundstück läuft unser Versorgungsweg, daran anschließend ist Wald. Auf dem Grundstück laufen meine Hunde frei herum. Einer meiner Hunde ist ziemlich territorial und bellt "Eindringlinge", die "seinen" Hof betreten frech an.
Einige Reiter in der Umgebung benutzen jetzt unseren Versorgungsweg als Reitweg, wobei sie die entsprechenden Hinweisschilder " Privatgrundstück, keine öffentliche Durchfahrt, kein Wanderweg" völlig ignorieren. Was passiert, wenn eins dieser Pferde wegen der Hunde und ihrem Gebell mal scheut, der Reiter runterfällt und sich auf meinem Grundstück verletzt?
Es wäre mir im Prinzip egal. wer da lang reitet, ich möchte nur sichergehen, dass ich hinterher nicht der Schuldige bin.
Privater Weg
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ZitatWas passiert, wenn eins dieser Pferde wegen der Hunde und ihrem Gebell mal scheut, der Reiter runterfällt und sich auf meinem Grundstück verletzt? :
Dann haftet der Hundehalter.
Also entweder ein Barriere dort hin stellen oder sich den Reitern in den Weg stellen, sie wenden lassen und des Grundstücks verweisen.
Habe ich gemacht, ein dickes Auto dort geparkt, da wurden die Reiter auch noch frech und wollten die Polizei holen. Daraufhin haben sie sich an dem Auto vorbeigedrückt und den Spiegel beschädigt.
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ZitatDaraufhin haben sie sich an dem Auto vorbeigedrückt und den Spiegel beschädigt. :
Und, Reiter festgehalten und Strafanzeige erstattet?
ZitatHabe ich gemacht, ein dickes Auto dort geparkt :
Eventuell so was wie eine Schranke?
Oder Auto einfach anders parken?
Ich bin ja so der Typ der dann zum Schrotti fährt und sich für ganz kleines Geld ein möglichst fettes Teil holt das noch ein bischen fährt (muss ja nur ein wenig rangieren)
Oder einen dicken Stahlträger / Poller anbringt. Kleiner Elektromotor und Autobatterie mit Fernbedienung sorgen dafür das man nicht mal aussteigen muss.
"Betreten auf eigene Gefahr" reicht nicht?
Ich würde ungern eine Schranke o. ä. anbringen.
Zitat"Betreten auf eigene Gefahr" reicht nicht? :
Offensichtlich nicht:
Zitatwobei sie die entsprechenden Hinweisschilder " Privatgrundstück, keine öffentliche Durchfahrt, kein Wanderweg" völlig ignorieren. :
Wenn die laufend Straftaten begehen, fremdes Eigentum missachten, da muss man - ganz legal - rabiater werden.
Vorher sollte man aber genau den Status des Weges überprüfen.
Die Tatsache, dass sich der Weg auf privatem Land befindet, führt nicht automatisch zu einer nicht-Öffentlichkeit des Weges. Ein Weg kann(!) auch dann öffentlich sein, wenn er über ein Privatgrundstück führt.
Ich finde die oben zitierten Schilder nicht gerade eindeutig. Ich würde "Betreten verboten" schon für klärend und wichtig halten. Noch ein Hinweis: durch Pferde häufig genutzte WEge sind irgendwann nicht mehr begehbar. Deshalb dürfen z.B. bei uns die Waldwege nicht zur Ausübung des Pferdesports genutzt werden.
Absperren, wie bereits empfohlen, es gibt ja auch versenkbare Poller, ist auf jeden Fall preiswerter, als den WEg in schöner Regelmäßigkeit von Grund auf sanieren zu müssen, eindeutige Schilder aufstellen. Das würde ich machen.
wirdwerden
Danke, Drkabo. Der Weg ist weder öffentlich, noch der Öffentlichkeit gewidmet, er ist auch nicht durch irgendwelche Wegerechte, wie Holz abfahren oder ähnliches beschwert. Wir lassen ihn immer offen, da unsere Einsteller (Pferde und ihre Reiter) darüber auf kürzestem Weg in den Wald kommen.
Ich werde mir das nächste Mal die Adressen geben lassen. Vielleicht hat das schon genug abschreckende Wirkung.
Und Du glaust ernsthaft, dass Dir jemand die Adresse freiwillig gibt?
wirdwerden
ZitatUnd Du glaust ernsthaft, dass Dir jemand die Adresse freiwillig gibt? :
wirdwerden
Das müssen sie nicht, die Reiter haben "Nummerschilder" (also die Pferde), aufschreiben, den Kreis anschreiben um Mitteilung von Name und Adresse bitten zum Zweck der Schadensersatzforderung und mir würde noch in den Sinn kommen die Leute anzuzeigen.
Nichts gegen Reiter, aber so kann man ein Miteinander nicht gestalten.
Bezüglich des Hundes sollten Sie aber nicht so lässig sein, den würde ich sofort anleinen, sonst erleben Sie noch eine böse Überraschung.
Ich würde das Gelände leicht einzäunen mit einem Stromzaun ... aber vorher nachsehen, ob irgendwelche Wegerecht bestehen, wäre zu vermuten bei Waldrandnähe..
Hallo,
Und wie löst du da den Konflikt mit den Hunden?Zitat:Wir lassen ihn immer offen, da unsere Einsteller (Pferde und ihre Reiter) darüber auf kürzestem Weg in den Wald kommen.
Die einfachste Lösung: Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Nur, ob die bei frei laufenden Hunden auch haftet? Wahrscheinlich wird sie das im Fall der Fälle als (grob) fahrlässig einstufen und nicht zahlen.
Stefan
Die Tierhalterhaftpflicht tritt bei leicht und grob fahrlässig verursachten Schäden immer ein.
Genau das ist der Sinn einer Haftpflichtversicherung.
Die zahlt nur, wenn leicht oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Anderweitig besteht keine Haftung...
Aber auch auf dem eigenen Grund und Boden darf der Hund keinen Schaden verursachen - da zahlt immer der Halter rspt. seine Haftpflichtversicherung.
Hallo,
Wie willst du das beurteilen, ohne die - fiktive - Police zu kennen?Zitat:Die Tierhalterhaftpflicht tritt bei leicht und grob fahrlässig verursachten Schäden immer ein.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, ergo darf man vereinbaren was man will. Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Versicherungen bestimmte Fälle grundsätzlich ausschließen.
Stefan
Die Hunde sind innerhalb der Betriebshaftpflicht mit versichert. (Personenschäden 2 Mio.) Der fragliche territoriale Hund kennt alle seine Einsteller und deren Pferde. Er bellt nur Fremde an.
Ich will ja gar nicht, dass irgend jemand etwas passiert, aber irgendwo muss auch er mal ohne Leine laufen können und wo kann ich es ihm besser erlauben als auf dem eigenen Hofgrundstück.
Wenn also jemand Fremdes da lang reitet, begeht er Hausfriedensbruch, aber ich bin voll für alle Folgeschäden verantwortlich? Wenn ein Einbrecher bei mir einbricht und wird von meinem Hund gebissen, bin ich dann ebenfalls grob fahrlässig?
Was wäre denn, wenn sich das fremde Pferd vor dem stehenden Traktor erschreckt und der Reiter auf meinem Grundstück runterfällt? Bin ich dann auch dafür haftbar? Oder, was ist, wenn ich einen Zaun mit einem Tor vor den Weg baue, der fremde Reiter das Tor aber öffnet um durchzureiten?
Zitat:Wie willst du das beurteilen, ohne die - fiktive - Police zu kennen?
Weil ich in diesem Bereich arbeite.
Das gilt für alle Haftpflichtversicherungen.
Nein, Huasfriedenbruch setzt ein befriedetes (z.B. eingezäuntes) Gelände voraus. Daran fehlt es bei dir ja gerade.ZitatWenn also jemand Fremdes da lang reitet, begeht er Hausfriedensbruch, aber ich bin voll für alle Folgeschäden verantwortlich? :
Wenn auf dem Tor auch noch ein Schild ist, welches das öffnen verbietet, dann begeht er in der Tat Hausfriedensbruch.ZitatOder, was ist, wenn ich einen Zaun mit einem Tor vor den Weg baue, der fremde Reiter das Tor aber öffnet um durchzureiten? :
Auch hier wieder die Frage, ob es sich um ein befriedetes Grundstück handelt. Anderenfalls müsste mindestens ein Diebstahl (= Aneignung deines Eigentums) vorliegen, damit der Hund eine angemessene Verteidigungsmaßnahme ergreifen darf.ZitatWenn ein Einbrecher bei mir einbricht und wird von meinem Hund gebissen, bin ich dann ebenfalls grob fahrlässig? :
Kommt drauf an, kann aber schon sein.ZitatWas wäre denn, wenn sich das fremde Pferd vor dem stehenden Traktor erschreckt und der Reiter auf meinem Grundstück runterfällt? Bin ich dann auch dafür haftbar? :
Generell ist das für dich vielleicht die wichtigste Information: Es ist NICHT verboten, sich auf den Grundstücken anderer zu befinden, diese zu betreten oder zu überschreiten solange diese
a) nicht befriedet sind,
b) man nichts kaputt macht und
c) der Eigentümer es einem nicht entsprechend verboten hat.
In jedem Fall hat der Grundeigentümer eine Verkehrssicherungspflicht die halt bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Das bedeutet z.B. keine Fallgruben und keine gefährlichen Hunde freilaufend auf dem Grundstück, egal wie gut die "ihre" Genzen kennen.
Du kannst jeden Reiter gegenüber individuell ein Betretungsverbot aussprechen. Wenn er dann trotzdem kommt, ist das Hausfriedensbruch. Problem: Du musst das Betretungsverbot nachweisen.
Du kannst auch jedem beliebigen Pferdeeigentümer (gerichtsfest) mitteilen, dass sein Pferd deinen Hof nicht betreten darf. Ist der Gaul doch da, kannst du schon mal eine kostenpflichtige strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Anwalt verfassen lassen und wenn das Tier dann noch mal auf dem Hof ist, gibt es Geld.
Davon abgesehen darfst du auch eine große Kameraüberwachung auf deinem Grundstück anbringen. Dann genügen ein paar Hinweisschilder am Anfang des Weges, dass hier Kameraüberwachung läuft und wenn doch etwas passiert, hast du immerhin ein Filmchen um gegebenenfalls die Fahrlässigkeit der Reiter nachzuweisen.
Ein paar Schilder: "hier läuft ein Hund der viel bellt und sich schnell bewegt" könnte auch nicht schaden: Wenn dann noch ein Pferd durchgeht, war der Reiter gewarnt und man könnte ihm grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
Alles Optionen, aber sicher ist nur: friede dein Grundstück ein! Bei Pferden genügt doch eine Schranke!
Hallo,
Das dürfte bereits ohne Schild der Fall sein. Wohlgemerkt es geht ja nicht um jemanden der eventuell zu dem Grundstück möchte (der Postbote etc.), sondern um jemanden der dort nur durch möchte.Zitat:Wenn auf dem Tor auch noch ein Schild ist, welches das öffnen verbietet, dann begeht er in der Tat Hausfriedensbruch.
Aber gut, ein Schild zusätzlich schadet sicher nicht.
Was meinst du mit gerichtsfest?Zitat:Du kannst auch jedem beliebigen Pferdeeigentümer (gerichtsfest) mitteilen, dass sein Pferd deinen Hof nicht betreten darf.
Es reicht doch ein entsprechendes gut sichtbares Schild, sogar ohne Zaun und Tor.
Und ob man Pferden etwas verbieten kann ist auch fraglich (theoretisch können die ja auch alleine unterwegs sein), ich würde mich lieber an die Reiter richten.
Stefan
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