Hallo,
wir sind eine kleine Familie und haben ein riesiges Problem. Wir haben uns vor kurzem ein Dalmatiner Welpen gekauft. Es kam ein Kaufvertrag zustande in dem aber keine Rückgabe Klausel aufgeführt war. Wir hatten nur die mündliche Zustimmung das im Falle unsere kleine Tochter (2Jahre) Probleme entstehen, wir den Hund zurück geben können.
Wie es kommen mußte spielte unsere kleine Tochter total verrückt. Sie lies den Hund nicht in Ruhe und sah ihn als Spielzeug an. Um Kind und Tier von einander zu schützen, entschieden wir uns nach 5 Tagen den Hund zurück zu geben. Wir dachten das, dass 14 tägige Rückgaberecht hier auch gilt. Der Verkäufer nahm ihn nach mehreren Aufforderungen auch zurück allerdings mit einem neuen Vertrag der in etwa so lautete:
Da bei dem Hund keine Sachmängel vorhanden sind besteht kein Grund für einen Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers.
Die Erstattung des Kaufpreises von 400Euro erfolgt nach Abzug weiterer Futter-/ Unterhaltskosten, evtl. Wertminderung bei Weiterverkauf des Hundes, zzgl. einer Aufwandsentschädigung von einmalig 100Euro.
Nun unsere Frage. Kann dieser Verkäufer ein solchen Vertrag aufstellen? Gilt das Rückgaberecht hier nicht? Er hält uns hin und will den Hund frühstens in 3 Wochen weiterverkaufen. Wenn man die Unterhalts, Wertminderung und Futterkosten bis dahin abzieht bleiben von den gezahlten 400Euro nicht viel übrig wenn überhaupt. Das wären teure 5 Tage gewesen!
Was können wir tun???
Rücktritt nach Hundekauf
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
sinvoller wäre gewesen ( oder ist), daß erst nach wieder verkauf des zurückgegebenen welpen
der kaufpreis zurückbezahlt wird. sicherlich wird auch da nicht der volle verkaufspreis erstattet, eben wegen den neuen kosten die für den züchter entstehen werden.
(so wird es sicherlich auch geschehen)
wann der welpe wieder verkauft wird, können sie nicht beeinflussen ( oder sie bringen einen käufer) da es auch vom markt (nachfrage und angebot) abhängig ist. also, er hält sie nicht hin, sonder sucht sicherlich einen verlässigen käufer der den kleinen nicht gleich wieder abgeben möchte weil er mal pippi aufs laminat machte...;) und das kann schon ne weile dauern.
man muß auch bedenken das ein tier kein kühlschrank ist, welches man beliebig umtauschen oder einfach zurückgeben kann weil man feststellt es passt eigentlich nicht.
dem züchter und ihnen ist in dieser sache ein
riesiger fehler unterlaufen den man nun auf kosten des welpen ausbaden muß (?), schade!
was können sie tun?
beim nächsten versuch ein hündchen zu kaufen ihre kleine
mitnehmen und schauen was passiert bevor sie einen vertrag unterschreiben.
aber bitte denken sie daran,
ein kleiner welpe wird schneller groß als ihr töchterchen!
-- Editiert von jau am 08.10.2008 14:21:34
Guten Morgen,
ich habe mein Leben lang Hunde..... und 4 Kinder.. die kann man auch erziehen.. .
Grüße
puppe
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Hallo!
Also ich sehe es auch so, dass man auch ein 2jähriges Kind dahin erzhiehen kann.
Wir holten uns im März einen Welpen. Allerdings einen Chihuahua- Pinscher. Wir haben einen sog. Tierschutzvertrag in dem steht, dass der Vorbesitzer den Hund jeder Zeit zurück nimmt, bevor er in ein Tierheim muss o.ä. (auch, falls der Hund mal krank sein sollte und wir die Kosten nicht tragen können, behält sich der Vorbesitzer vor den Hund zurück zu nehmen) Ohne Rückgabe der Kosten. Wir wussten vorher, dass beide Seiten (Hund und Kinder) auf einander Rücksicht nehmen müssen, sie haben es alle lernen müssen. Das kommt nicht eben mal nach 5 Tagen. Unser Tierarzt hat auch gesagt, dass sich der Hund daran gewöhnen soll, dass die KInder in gewissem Mass anders mit ihm umgehen.
Schade eigentlich weiß man so etwas alles vorher.
Desweitern seit ihr aber mit 400,-€ für einen echt gut bedient, sollte es tatsächlich ein reinrassiger Dalmatiner sein. Damit hat der Züchter gerade mal seine Kosten für die Welpenaufzucht gedeckt. Und es scheint somit ein Züchter zu sein, der nicht nur auf Kohle aus ist.
Wartet, bis der Hund ein neues zu Hause hat und einigt Euch dann mit dem Züchter.
LG beijing
-- Editiert von beijing am 14.10.2008 11:00
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kaufvertrag-%C3%BCber-einen-Hund---R%C3%BCcktritt-und-R%C3%BCckzahlung-des-Kaufpreises__f17015.html
Ich bin da mit beijing völlig einer Meinung. Ein Bekannter von mir ist Züchter und ich bin mir sicher das euer Züchter da auch einen kleinen Hinweis gegeben hat. Ich finde es persönlich schade.
Nun zum Recht. Von einem Kaufvertrag kann man generell zurücktreten. Natürlich sind bei Tieren noch andere Dinge zu beachten die der Züchter hier auch geltend machen kann. Dadurch das er euch den Hund vermittelt hat, Ihr den zurück gebt, er den Hund wieder vermitteln muss, fallen ihm hier erneute Kosten an, Fütterung, Unterbrinung, Werbungskosten etc. Diese Kosten kann man ggf. auch rechtlich geltend machen. Wie gesagt, ich habe nun nicht ge googelt, dass weiss ich von meinem Bekannten der so einen Fall auch schon hatte.
Nachtrag: Habe meinen Bekannten gerade per icq erwischt....Das der Züchter die Kosten wiederreinholt ist gängige Praxis....er hat sogar schonmal erlebt, dass er einem Käufer der Zurückgetreten ist seinen Anwalt auf den berüchtigten Hals gehetzt...Ein Tipp vonmeinem Bekannten: Den hund zurückholen....da muss er mit einverstanden sein, und ggf. wenn es dann immer noch nicht mit der Tochter klappt....(Vielleicht auch mal ein wenig energischer sein er hat selber kleine Kinder) und selber versuchen den hund zu vermitteln, so bleibt iohr nicht auf den Kosten sitzen!
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MfG futchidah
Recht haben heisst nicht
gleich Recht bekommen."
-- Editiert von futchidah am 17.10.2008 01:06
den hund selber vermitteln? ups!
ich als züchter würde in diesem fall auf die barikaden gehen. sicherlich steht dazu etwas im kaufvertrag.
In wie weit meinen Sie das?
Ich meine es so.
Wenn ich mir einen hund bei einem Züchter hole, weil es in diesem Moment sehr ernst ist. Aus einem trifftigen Grund muss (oder ich meine ich muss) den Hund abgeben und suche mir ein verantwortungsvolles Paar, die den Hund in ihre liebevollen Hände nehmen.
In wie weit kann der Züchter dagegen was haben/ sagen?
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MfG futchidah
Recht haben heisst nicht
gleich Recht bekommen."
in dem er es vertraglich festlegt...;)
.... vorkaufsrecht ... tierschutzklausel ... zb.
wenn der züchter zb. ich, mit dem weiterverkauf einverstanden ist, dann ist es ja gut. wenn nicht sollte er ihn wieder zurück nehmen und selbst ein neues heim für ihn suchen. der erneute verkaufserlös geht dann an den alten besitzer.
das vorkaufsrecht oder sonstige klauseln sollen verhindern, das hunde aus einem bestimmten zwinger,
meinem zb., nicht wie ramschware weiter veräussert werden können oder wo möglich in ein tierheim abgelegt werden.
@ Jau.
aso ... dann ist es natürlich auch logisch und eigentlich im Sinne des Tieres.
Leider kann man das jetzt hier nicht festmachen, ob der Züchter der Fragesteller, soetwas auch bestimmt hat.
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"MfG futchidah
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Wer sich den Gesetzen nicht fügen will,
muß di"
so wie der te es anfangs beschrieb nahm der züchter den hund nicht gerade freudig zurück. was dazu schließen lässt, das dem züchter eigentlich egal ist, was mit dem welpe nach verkauf passiert. so etwas nenne ich, nicht gerade seriös !
da er es aber denn noch tat, ist es verständlich, daß eine aufwandsentschädigung anfällig wird.
ein welpenverkauf fängt schon beim vertrag an. und wenn ein vertrag schwammig oder inhaltlich aussagelos ist, dann finger weg vom kauf . nicht nur im ineresse des welpen, sondern auch des käufers!
Dem ist nichts mehr hin zu zu fügen. Das mit der Aufwandsentschädigung ist auch völlig ok.
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"MfG futchidah
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Das Leben ist hart, warum nicht drüber diskutier"
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