Rassehunde im Ausland gestohlen, nun im deutschen Rasse-Tierschutz

27. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rassehunde im Ausland gestohlen, nun im deutschen Rasse-Tierschutz

Hallo :-)

Rassehunde wurden im Ausland gestohlen, befinden sich nun im deutschen Rasse-Tierschutz -
welches Gericht wäre zuständig für die Herausgabe der Hunde?

Vielleicht ergänzend: wie würde man richtig vorgehen,
um die Herausgabe der Hunde zu erreichen?

Danke im voraus :-)

Bukow

-- Editier von Bukow am 27.10.2016 20:44

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Bukow

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Rassehunde vom Züchter sind in der Regel gechipt und haben Papiere (auch im Ausland), damit sich an den TS wenden und Herausgabe verlangen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Bukow):
befinden sich nun im deutschen Rasse-Tierschutz

Da es keinen "deutschen Rasse-Tierschutz" gibt, sollte man da mal näher ausführen was man sich darunter versteht.



Zitat (von Bukow):
welches Gericht wäre zuständig für die Herausgabe der Hunde?

Das welches gemäß dem Wohnsitz des bestohlenen Eigentümers zuständig ist.


Zitat (von Bukow):
Vielleicht ergänzend: wie würde man richtig vorgehen, um die Herausgabe der Hunde zu erreichen?

1. nachschaunen wie man das Eigentum gerichtsfest nachweisen könnte.
2. Auf Herausgabe klagen (wenn 1. erfolgreich war)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Rassehunde vom Züchter sind in der Regel gechipt und haben Papiere (auch im Ausland), damit sich an den TS wenden und Herausgabe verlangen.


Gute Idee, naheliegend. Dem ist auch so (@ Chip, Papiere).

Der Züchter wendete sich an den Verein, dieser ignoriert die Kontaktaufnahme bzw. das Begehren des Züchters.

Signatur:

Bukow

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Bukow):
Zitat (von AltesHaus):
Rassehunde vom Züchter sind in der Regel gechipt und haben Papiere (auch im Ausland), damit sich an den TS wenden und Herausgabe verlangen.


Gute Idee, naheliegend. Dem ist auch so (@ Chip, Papiere).

Der Züchter wendete sich an den Verein, dieser ignoriert die Kontaktaufnahme bzw. das Begehren des Züchters.


Kein TS Verein versäumt es bei gechipten Tieren nach dem Halter zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bukow):
befinden sich nun im deutschen Rasse-Tierschutz

Da es keinen "deutschen Rasse-Tierschutz" gibt, sollte man da mal näher ausführen was man sich darunter versteht.


Der Rasse-Tierschutzverein hat seinen Sitz in Deutschland und vermittelt Hunde der Rasse,
die im Ausland gestohlen wurden.

Die Rassezugehörigkeit findet sich im Vereinsnamen wieder, so dass nach außen kommuniziert wird,
welche Rasse über den Verein vermittelt wird.

Also nicht Rassen jeder Art.



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bukow):
welches Gericht wäre zuständig für die Herausgabe der Hunde?

Das welches gemäß dem Wohnsitz des bestohlenen Eigentümers zuständig ist.


Aha. Das wäre dann im Ausland.

Aber wie lässt sich ein Urteil dann aus dem Ausland hier durchsetzen? Wie funktioniert das denn formal?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bukow):
Vielleicht ergänzend: wie würde man richtig vorgehen, um die Herausgabe der Hunde zu erreichen?

1. nachschaunen wie man das Eigentum gerichtsfest nachweisen könnte.
2. Auf Herausgabe klagen (wenn 1. erfolgreich war)


1. Ja, ist erfolgt.
2. Verstehe. Aber dann im Ausland (Ihrer/Deiner Antwort oben entsprechend) - richtig?


Vielen Dank für die Meinung :-)

Signatur:

Bukow

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Bukow):
Zitat (von AltesHaus):
Rassehunde vom Züchter sind in der Regel gechipt und haben Papiere (auch im Ausland), damit sich an den TS wenden und Herausgabe verlangen.


Gute Idee, naheliegend. Dem ist auch so (@ Chip, Papiere).

Der Züchter wendete sich an den Verein, dieser ignoriert die Kontaktaufnahme bzw. das Begehren des Züchters.


Kein TS Verein versäumt es bei gechipten Tieren nach dem Halter zu suchen.


Offenbar doch. Hier so geschehen.

Aber grundsätzlich gebe ich Ihnen/Dir recht: ein TS Verein sollte sich bemühen, den Halter ausfindig zu machen.

In diesem Fall ist es eben anders.

Ich will die Umstände nicht ausführen, die dazu geführt haben, dass der Eigentümer seine Hunde gefunden hat,
nur so viel: unter normalen Umständen, wären die Hunde für immer weg.

Signatur:

Bukow

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#7
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Der Rasse-Hund wurde bei einem Züchter im Ausland gestohlen. Dieser gestohlene Hund befindet sich nun in einem deutschen Tierschutzverein ( zb. Dackel in Not)? Der Halter/Eigentümer hat seinen Wohnsitz im Ausland und ist kein deutscher Staatsangehöriger und möchte diesen Hund wieder haben?

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#8
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muran):
Der Rasse-Hund wurde bei einem Züchter im Ausland gestohlen. Dieser gestohlene Hund befindet sich nun in einem deutschen Tierschutzverein ( zb. Dackel in Not)? Der Halter/Eigentümer hat seinen Wohnsitz im Ausland und ist kein deutscher Staatsangehöriger und möchte diesen Hund wieder haben?


Ja, die relevanten Punkte sind so richtig von Dir zusammen gefasst. Danke dafür.

Im angesprochenen Fall handelt sich um mehrere Hunde, aber dies spielt für die Ausgangsfrage keine Rolle.

Signatur:

Bukow

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn der Verein in Deutschland sitzt, kann man Herausgabeansprüche auch vor einem deutschen Gericht geltend machen und zwar bei dem Gericht, dass für den Sitz des Vereins zuständig ist.

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#10
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wenn der Verein in Deutschland sitzt, kann man Herausgabeansprüche auch vor einem deutschen Gericht geltend machen und zwar bei dem Gericht, dass für den Sitz des Vereins zuständig ist.


Okay. Das ortszuständige Amtsgericht wäre es dann.

Ist dafür zwingend ein RA nötig oder empfiehlt es sich?

-- Editiert von Bukow am 28.10.2016 13:06

Signatur:

Bukow

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zwingend notwendig nicht, aber da Sie ja im Ausland wohnen wäre es wohl schon aufgrund der Entfernung besser einen Anwalt vor Ort zu beauftragen, schon damit die Sache nicht in die Länge gezogen wird.

Normalerweise werden die Auslands-Hunde im TS kastriert und direkt vermittelt, wissen SIe denn, dass Ihre Tiere sich noch in den Händen des TS befinden? In der Regel haben solche Vereine keine Möglichkeit mehrere Hunde gleichzeitig lange irgendwo unterzubringen, da sie nicht über ein Tierheim verfügen.

-- Editiert von AltesHaus am 28.10.2016 13:38

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#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Bukow):
Der Züchter wendete sich an den Verein, dieser ignoriert die Kontaktaufnahme bzw. das Begehren des Züchters.


Nachweisbar erfolgt mit Fristsetzung? Erst dann befindet sich der Verein in Verzug und man kann auf Herausgabe klagen.

Vielleicht bringt ja eine Anzeige wegen Verdachts er Hehlerei und/oder Unterschlagung Bewegung in die Sache.

Der Verein wird dem Eigentümer übrigens sicherlich die Kosten für die Tierhaltung in Rechnung stellen.

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#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Nachweisbar erfolgt mit Fristsetzung? Erst dann befindet sich der Verein in Verzug und man kann auf Herausgabe klagen.


Falsch. Man kann auch ohne Verzug eine Klage erheben. Es besteht dann lediglich die Möglichkeit, dass der Beklagte ein sofortiges Anerkenntnis abgibt und man dann auf den Kosten als Klägern sitzen bleibt.

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#14
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Normalerweise werden die Auslands-Hunde im TS kastriert und direkt vermittelt, wissen SIe denn, dass Ihre Tiere sich noch in den Händen des TS befinden? In der Regel haben solche Vereine keine Möglichkeit mehrere Hunde gleichzeitig lange irgendwo unterzubringen, da sie nicht über ein Tierheim verfügen.

-- Editiert von AltesHaus am 28.10.2016 13:38


Dieser Verein arbeitet mit sogenannten Pflegestellen zusammen.
Die Hunde sind auf solchen sogenannten Pflegestellen untergebracht.

Angeblich sind sie noch dort. Sie wurden aus der Vermittlung herausgenommen, nachdem sich die Polizei mit dem Verein in Verbindung gesetzt hatte. Die Polizei hatte sie schon darauf hingewiesen, dass die Hunde gestohlen sind und sie sie herausgeben sollen und zwar bereits wenige Tage nach dem Diebstahl, nachdem festgestellt worden war, wo sich die Hunde befinden.

Ob alle Hunde kastriert worden sind, weiß ich nicht. Es wurde dem Verein ja direkt wenige Tage nach dem Diebstahl bereits mitgeteilt, dass die Hunde gestohlen wurden. Ein Hund wurde direkt nach dem Diebstahl sofort kastriert und vermittelt. Nach meinem Verständnis ist dies bereits Hehlerei. Aber das Rechtsverständnis scheint dehnbar.

Es geht um die Herausgabe aller gestohlenen Hunde, unabhängig davon, ob sie kastriert wurden!

-- Editiert von Bukow am 28.10.2016 14:11

Signatur:

Bukow

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#15
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Bukow):
Der Züchter wendete sich an den Verein, dieser ignoriert die Kontaktaufnahme bzw. das Begehren des Züchters.


Nachweisbar erfolgt mit Fristsetzung? Erst dann befindet sich der Verein in Verzug und man kann auf Herausgabe klagen.

Vielleicht bringt ja eine Anzeige wegen Verdachts er Hehlerei und/oder Unterschlagung Bewegung in die Sache.

Der Verein wird dem Eigentümer übrigens sicherlich die Kosten für die Tierhaltung in Rechnung stellen.


Fristsetzung ist erfolgt.

Wegen der Anzeige, nur damit ich es verstehe: kann man über die Staatsanwaltschaft in Deutschland auch die Herausgabe erwirken? Oder ausschließlich über das Amtsgericht? Was ist der schnellste (legale) Weg?

Im Ausland liegt die Anzeige der zuständigen Staatsanwaltschaft vor.

Grundsätzlich ist das Thema Rechnung zunächst unerheblich. Aber würde der Verein die Hunde herausgeben, würde keine weiteren Kosten entstehen. Also verantwortet der Verein die entstehenden Kosten. Zwischen Diebstahl und der Erkenntnis wo sich die Hunde befinden und der Einschaltung der Polizei ist es ein kleines Zeitfenster, in dem Kosten entstanden sein können.

Wo bleibt eigentlich die Verantwortung dafür, dass Tierschützer auch die Herkunft der Hunde hinterfragen oder prüfen?

-- Editiert von Bukow am 28.10.2016 14:37

Signatur:

Bukow

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was immer das da für ein Verein ist, er ist ein privatrechtlicher Verein, der mit dem Staat gar nichts zu tun hat.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt Straftaten, bringt Vorgänge zur Anklage oder aber ein Verfahren wird eingestellt. Zivilrechtlich regelt die Staatsanwaltschaft nichts. Das ist Angelegenheit der Betroffenen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Zivilrechtlich regelt die Staatsanwaltschaft nichts.

Stimmt.


Aber manchmal kommt mit etwas Glück der Hinweis von Seiten der Ermittler, das die Rückgabe der gestohlenen Sachen sich durch aus günstig im Strafverfahren auswirken kann.


Eventuell könnte auch der beauftragte Anwalt eine solchen Hinweis geben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Bukow):
Zitat (von AltesHaus):
Normalerweise werden die Auslands-Hunde im TS kastriert und direkt vermittelt, wissen SIe denn, dass Ihre Tiere sich noch in den Händen des TS befinden? In der Regel haben solche Vereine keine Möglichkeit mehrere Hunde gleichzeitig lange irgendwo unterzubringen, da sie nicht über ein Tierheim verfügen.

-- Editiert von AltesHaus am 28.10.2016 13:38


Dieser Verein arbeitet mit sogenannten Pflegestellen zusammen.
Die Hunde sind auf solchen sogenannten Pflegestellen untergebracht.


Woher haben SIe dieses Wissesn?

Zitat:
Angeblich sind sie noch dort.


Sagt wer?

Zitat:
Sie wurden aus der Vermittlung herausgenommen, nachdem sich die Polizei mit dem Verein in Verbindung gesetzt hatte. Die Polizei hatte sie schon darauf hingewiesen, dass die Hunde gestohlen sind und sie sie herausgeben sollen und zwar bereits wenige Tage nach dem Diebstahl, nachdem festgestellt worden war, wo sich die Hunde befinden.


Hier fehlt mir der Glaube, dass die Polizei derartiges gesagt haben soll, die Polizei kann nicht wissen, ob die gestohlenen Hunde bei diesem Verein sind, davon hätte sie sich überzeugen müssen.

Wie haben SIe überhaupt erfahren, dass ihre gestohlenen Hunde an diesen Verein gegangen sind?

Zitat:
Ob alle Hunde kastriert worden sind, weiß ich nicht. Es wurde dem Verein ja direkt wenige Tage nach dem Diebstahl bereits mitgeteilt, dass die Hunde gestohlen wurden. Ein Hund wurde direkt nach dem Diebstahl sofort kastriert und vermittelt. Nach meinem Verständnis ist dies bereits Hehlerei. Aber das Rechtsverständnis scheint dehnbar.


Etwas mit Ihrer Geschichte stimmt nicht. Jeder Hund, der von einem TSVerein nach Deutschland eingeführt wird muss - zwingend - einen gültigen Impfpass besitzen. Tiere die gefunden werden, oder aus einer Tötungsstation befreit (aus welchem Land wurden die Hunde gestohlen?) werden erst geimpft, wenn man weiß,, dass man zumindest eine Pflegestelle hier in Deutschland hat, und entgegen der landläufigen Meinung, ist das nicht ganz so einfach. Der Impfschutz muss mindestens drei Wochen alt sein. Dies widerspricht dann Ihrem Vortrag, da Sie ja angeblich schon nach einigen Tagen wussten, dass die Hunde bei dem Verein sind, die Polizei vor Ort hätte da auch reagiert. Also stimmt hier irgendwas nicht.

Zitat:
Es geht um die Herausgabe aller gestohlenen Hunde, unabhängig davon, ob sie kastriert wurden!


Wie gesagt, es gibt mE Zweifel an Ihrem Vortrag, und wenn ich als Laie schon Zweifel habe und Lücken im Vortrag erkenne, so wird das gewiss auch dem Anwalt des Vereins auffallen, man wird sehen, was daraus wird.

Sollten es wirklich Ihre Hunde sein, dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg trotz allem.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Bukow):
Zitat (von AltesHaus):
Normalerweise werden die Auslands-Hunde im TS kastriert und direkt vermittelt, wissen SIe denn, dass Ihre Tiere sich noch in den Händen des TS befinden? In der Regel haben solche Vereine keine Möglichkeit mehrere Hunde gleichzeitig lange irgendwo unterzubringen, da sie nicht über ein Tierheim verfügen.

-- Editiert von AltesHaus am 28.10.2016 13:38


Dieser Verein arbeitet mit sogenannten Pflegestellen zusammen.
Die Hunde sind auf solchen sogenannten Pflegestellen untergebracht.


Woher haben SIe dieses Wissesn?


Vorab: ich weiß nicht, was Ihre ganzen zweifelnden Fragen mit meiner Ausgangsfrage(n) zu tun haben: "Wie geht in Deutschland die schnellstmögliche legale Herausgabe?" oder "Wie bestreitet man den korrekten Rechtsweg in Deutschland WENN der Diebstahl im europäischen Ausland passiert ist und der Eigentümer keine deutsche Nationalität hat und keinen Wohnsitz in Deutschland hat?". Die Fragen zusammengefasst, auf den Punkt gebracht.

Vermutlich ist es für die Beantwortung der Frage sogar unerheblich, was gestohlen wurde.

Ihre ganzen Fragen sind alle völlig unerheblich für die Beantwortung meiner Ausgangsfrage. Wozu dienen sie?

Ich empfinde diese Art von zweifelnden und infragestellenden Nachfragen, die rein gar nichts zu den Ausgangsfragen beitragen schon tendenziell unhöflich. Vielleicht ist es von Ihnen nicht so gemeint, es kommt bei mir allerdings so an.

Nun zu einem Teil Ihren Fragen, die ich geduldig beantworten werde, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin und es zu nichts beiträgt, außer Ihre Zweifel möglicherweise weiter zu bedienen, denn sicher werden Sie direkt wieder neue, zweifelnde Fragen haben.

Also: "Woher haben Sie dieses Wissen", möchten Sie wissen:

Ganz einfach, dies ist nicht so schwer:

1. Homepage des Tierschutzvereins - darauf informiert der Verein über seine Arbeitsweise mit Pflegestellen
2. Diverse Recherchen
3. eigene Angaben des Tierschutzvereins über den Aufenthaltsort der Hunde
4. sogenannte Vermittlungs-Tagebücher der Hunde (Ortsangaben der Hunde = Wohnort der Pflegestelle)


Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Angeblich sind sie noch dort.


Sagt wer?


Was ist das für eine Frage?
Nochmals: wozu fragen Sie das und inwiefern hat es etwas mit meiner Ausgangsfrage zu tun?

Siehe Punkt 3. - daher gehe ich davon aus, dass die Hunde immer noch dort sind.
Es ist mir bisher nichts anderes bekannt. Die Hunde können theoretisch inzwischen ganz woanders sein
oder gar vermittelt. Daher die Wortwahl "angeblich". Es ist mein letzter, für mich bis dato aktueller Wissensstand.
Brauchen wir ein Synonym für angeblich? Vielleicht ist es das falsche Wort. Ich gehe also davon aus, dass der zuletzt genannten Aufenthaltsort noch stimmt, aber ich kann nicht wissen, ob dem noch so ist. Was ist daran so wundersam?
Warum wird danach auf Ihre Art gefragt?


Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Sie wurden aus der Vermittlung herausgenommen, nachdem sich die Polizei mit dem Verein in Verbindung gesetzt hatte. Die Polizei hatte sie schon darauf hingewiesen, dass die Hunde gestohlen sind und sie sie herausgeben sollen und zwar bereits wenige Tage nach dem Diebstahl, nachdem festgestellt worden war, wo sich die Hunde befinden.


Hier fehlt mir der Glaube, dass die Polizei derartiges gesagt haben soll, die Polizei kann nicht wissen, ob die gestohlenen Hunde bei diesem Verein sind, davon hätte sie sich überzeugen müssen.

Wie haben SIe überhaupt erfahren, dass ihre gestohlenen Hunde an diesen Verein gegangen sind?


Entschuldigung, ich finde es anmaßend von Ihnen. Zumal auch hier: was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
Die Polizei hat aufgrund der geografischen Entfernung, die Chipnummer der Hunde mit dem Verein telefonisch abgeglichen und der Verein hat bestätigt, dass sich die Hunde dort befinden. Darüber existiert ein Gesprächsprotokoll der Polizei. Vielleicht gibt es so etwas nicht in Deutschland. Ob Sie das nun glauben möchten oder nicht, ist weder relevant noch für die Ausgangsfrage entscheidend. Dies geschah übrigens direkt nach der Vernehmung der Person, die die Hunde gestohlen hat. Diese Person, auch im Ausland lebend, ist der Polizei also aus diesen Gründen auch namentlich bekannt und es liegt längst eine Anzeige gegen diese Person wegen Diebstahls vor.

Ob die ortsansässige Polizei in Deutschland vor Ort die Chipnummer noch einmal ausgelesen hat, weiß ich nicht. Auch nach meinem Verständnis hätten sie das tun müssen und nach meinem Verständnis hätten sie die Hunde SOFORT an sich nehmen müssen. Warum haben sie das nicht getan? Das frage ich mich! Entspricht nicht meinem Rechtsverständnis. Da die Hunde keine gültige Impfung hatten, hätte das zuständige Veterinäramt die Hunde in Quarantäne nehmen müssen. Ist nicht geschehen. Warum nicht? Das frage ich mich allerdings auch! Nach meinem Rechtsverständnis hätte das erfolgen müssen.

Letztendlich sind dies aber auch alles Fragen, die nichts mit der Ausgangsfrage zu tun haben und hier an der Stelle in Leere führen. Um mögliche Beweise zu prüfen, ist dies hier nicht der geeignete Raum - ist ja nicht möglich oder umsetzbar.

Es spielt überhaupt keine Rolle, wodurch man Erkenntnis erlangt hat, wo sich die Hunde befinden. Nennen Sie es Zufall, Glück, Kontakte, oder stellen Sie sich vor: Recherche, Detektiv, ...welche Faktoren dazu geführt haben, ist hier unerheblich. Ich möchte dies nicht näher ausführen und dazu bin ich auch nicht verpflichtet, zumal es auch bezüglich der Ausgangsfrage nichts hilfreiches beiträgt.

Der Verein bestreitet es nicht, die Hunde - identifiziert über die Chip-Nummer - zu haben.


Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Ob alle Hunde kastriert worden sind, weiß ich nicht. Es wurde dem Verein ja direkt wenige Tage nach dem Diebstahl bereits mitgeteilt, dass die Hunde gestohlen wurden. Ein Hund wurde direkt nach dem Diebstahl sofort kastriert und vermittelt. Nach meinem Verständnis ist dies bereits Hehlerei. Aber das Rechtsverständnis scheint dehnbar.


Etwas mit Ihrer Geschichte stimmt nicht. Jeder Hund, der von einem TSVerein nach Deutschland eingeführt wird muss - zwingend - einen gültigen Impfpass besitzen. Tiere die gefunden werden, oder aus einer Tötungsstation befreit (aus welchem Land wurden die Hunde gestohlen?) werden erst geimpft, wenn man weiß,, dass man zumindest eine Pflegestelle hier in Deutschland hat, und entgegen der landläufigen Meinung, ist das nicht ganz so einfach. Der Impfschutz muss mindestens drei Wochen alt sein. Dies widerspricht dann Ihrem Vortrag, da Sie ja angeblich schon nach einigen Tagen wussten, dass die Hunde bei dem Verein sind, die Polizei vor Ort hätte da auch reagiert. Also stimmt hier irgendwas nicht.

Zitat:
Es geht um die Herausgabe aller gestohlenen Hunde, unabhängig davon, ob sie kastriert wurden!


Die Hunde wurden in einem europäischen Land (EU) gestohlen. Die Konkretisierung dient der Ausgangsfrage nicht. Dort wurde Anzeige erstattet. Dies ist also korrekt passiert und ich bin beruhigt. Wie diese Anzeige hier in Deutschland verfolgt wird, verstehe ich leider im Detail nicht, daher hat es mich auch interessiert, welche - vielleicht schnelleren - Möglichkeiten es hier in Deutschland gibt und ob es sie überhaupt gibt.

Es dürfte einleuchten, dass es extrem schwierig ist, wenn es mehrere Länder betrifft. Passiert vermutlich nicht alle Tage, dass man sich mit einem solchen Problem herumschlagen muss. Und ich gehe davon aus und hoffe, dass es Seltenheitscharakter hat.

Ihr Satz "Also stimmt hier irgendetwas nicht." könnte komisch sein, wenn es nicht so traurig wäre: Die Hunde wurden gestohlen!

Es widerspricht meinem Vortrag?

Ich bin auch ganz Ihrer Meinung, dass seriöser Tierschutz nur Hunde mit echtem Impfpass und einer gültigen Tollwut-Impfung einführen sollte. Noch einmal: Sie sind anmaßend. Weil es offenbar nicht in Ihre bisherige Vorstellung passt. Vielleicht gibt es offenbar Dinge, die bisher in Ihrem Weltbild offensichtlich nicht stattgefunden haben oder dem entsprechen. Dafür kann ich aber nichts. Ich hätte mir auch nicht vorstellen können, dass das alles so möglich ist.

Die Hunde sind mit einer 2-3 Tage alten Impfung eingereist, die ein Veterinär im Ausland verabreicht hat. Ja, wie Sie feststellen ist dies dann also nicht korrekt gelaufen - meiner Meinung nach ist dies illegal - also keine korrekt Einführung von Hunden. Sogenannte TRACES werden benötigt. Die gab es hier auch nicht. Der gleiche Veterinär hat auch neuen Pässe ausgestellt, was er - auch nach meinem Verständnis - nicht hätte einfach so machen dürfen.

Sie wollen sicher wissen, woher man weiß, dass neue Impfpässe ausgestellt wurden? Es liegt ein Schreiben des Veterinärs vor, der darüber Aufschluss gibt. Gleichzeitig gibt der Verein an, Ausweise für die Hunde zu haben. Daher decken sich diese Angaben und ergeben einen schlüssigen Sinn.

Sie meinen, dass Hunde die gestohlenen werden, dann auch erst einmal auf einen Pflegeplatz warten?
Meinen Sie nicht, dass ein Dieb versucht sein Diebesgut so schnell wie möglich aus dem Land zu schaffen? Dies ist hier offensichtlich geschehen, während es offensichtlich einen Verein gab, der bereitwillig Hunde genommen hat, die illegal eingereist sind und keine gültige Tollwut-Impfung hatten. Sie hinterfragen meinen Vortrag? "Arbeitsweisen" wie sie offenbar neben dem ordentlichen Ablauf im Tierschutz stattfinden, sind hier zu hinterfragen.

Wir sprechen hier nicht von regulären Vorgängen, sondern von einer Straftat. Da brauchen Sie nicht erklären, wie es üblicherweise ordentlich gemacht wird. Üblicherweise werden doch hoffentlich keine Hunde gestohlen, um im Tierschutz zu landen. Die Wahrscheinlichkeit - unter Berücksichtigung der fehlenden Vernetzung der Datenbanken, Sprachbarrieren und üblichen Arbeitsweisen, dass ein ausländischer Eigentümer seine gestohlene Hunde wiederfindet, wenn die Hunde das ursprüngliche Land verlassen haben, ist verschwindend gering.


Zitat (von AltesHaus):
Wie gesagt, es gibt mE Zweifel an Ihrem Vortrag, und wenn ich als Laie schon Zweifel habe und Lücken im Vortrag erkenne, so wird das gewiss auch dem Anwalt des Vereins auffallen, man wird sehen, was daraus wird.

Sollten es wirklich Ihre Hunde sein, dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg trotz allem.


Es gibt für Sie Zweifel am Vortrag, weil es meiner Meinung nach nicht in Ihr ganz höchstpersönliches Weltbild (subjektiv wahrgenommen) oder zu Ihren bisher gemachten höchstpersönlichen Erfahrungen passt. Das ist auch an Ihren anderen Antworten in diesem Thema ersichtlich.

Welch Argument, dass "wenn Sie als Laie schon Zweifel haben", ohne ein Dokument gesehen zu haben, Einblick in die Akten oder der Chronologie gehabt zu haben. "Wenn Sie als Laie schon Zweifel haben" ist also vielleicht ein Problem der heutigen Gesellschaft in Zeiten von Facebook, sich eine Meinung zu bilden, ohne tatsächliches Wissen zu einem Sachverhalt zu haben oder sich intensiv objektiv ein Bild verschafft zu haben. Dies können Sie hier nicht aufgrund meiner Angaben, wenn Sie sie gleichzeitig fortwährend in Frage stellen. Jemand, der in einem solchen Forum eine Meinung sucht, kann sie nur aufgrund seiner gemachten Angaben erwarten. Je wahrheitsgetreuer, umso effektiver die Antworten, die man finden wird.

Die Angaben, die gemacht wurden im Ausgangspost und netterweise von einem User zusammen gefasst wurden, sind meiner Meinung nach ausreichend, für die Beantwortung. Wozu diese zweifelnden Nachfragen. Mit welchem Ziel? Um sich mitzuteilen und eine Meinung zu haben. Großartig.

Nachfragen - um seine ehrliche Neugier zu befriedigen oder weil aufrichtiges Interesse vorhanden ist, schaut nach meinem Verständnis anders aus, besonders, wenn es eben für die Ausgangsfrage unbedeutend ist.

Vermutlich möchten Sie als nächstes wissen, wie die guten Sprachkenntnisse sein können, denn auch dies könnte Zweifel hervorrufen an meinem Vortrag. Ersparen Sie sich die Frage: höflich, bedauere, es würde Sie nichts angehen.

Meine ursprünglichen Fragen wurden sehr hilfreich beantwortet. Vielen Dank dafür!

Signatur:

Bukow

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was regst Du Dich so auf? Klage auf Herausgabe der Hunde, und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was regst Du Dich so auf? Klage auf Herausgabe der Hunde, und gut ist.

Genau. Einfach mal klagen, dann sieht man schon.

Und wenn man dann vor Gericht gegen die Wand fährt weil "unerhebliche" Nachfragen der hier helfen Wollenden nicht beantwortet werden und es dann erst dort auffällt, ist man um einiges an Geld ärmer und um eine Erfahrung reicher ...



Zitat (von Bukow):
Auch nach meinem Verständnis hätten sie das tun müssen und nach meinem Verständnis hätten sie die Hunde SOFORT an sich nehmen müssen. Warum haben sie das nicht getan?

Weil es in Deutschland schlicht gewisse Formalien gibt die dafür vorliegen müssen.
Einfach mal auf Zuruf wird da seltenst etwas sichergestellt. Oder gab es in irgendeiner Form ein Amtshilferersuchen oder ähnliches von ausländischen Behörden?



Zitat (von Bukow):
Die Hunde wurden in einem europäischen Land (EU) gestohlen. Die Konkretisierung dient der Ausgangsfrage nicht.

Doch, weil es durchaus mit einigen Ländern Abkommen geben kann die einem andere (eventuell schnellere, effektivere) Wege eröffnen.



Zitat (von Bukow):
Mit welchem Ziel? Um sich mitzuteilen und eine Meinung zu haben.

Ja, eine Meinung zu haben ist durch aus der Sinn eines solchen Meinungs- und Disaussionsforums.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Ihr Satz "Also stimmt hier irgendetwas nicht." könnte komisch sein, wenn es nicht so traurig wäre: Die Hunde wurden gestohlen!

Es widerspricht meinem Vortrag?


Ich meinte das überhaupt nicht komisch, sondern es war durchaus ernst gemeint. Ihr Vortrag weist Lücken auf, auf die habe ich hingewiesen. Auf meine Fragen haben Sie keine Antworten, sondern sind eingeschnappt, das ist OK ist ja nicht mein Problem, sondern das Ihre.

Es ist wie HvS und ww schon geschrieben haben.

Klagen Sie los und dann schauen Sie wie weit Sie kommen. Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bukow
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Auf meine Fragen haben Sie keine Antworten, [...]


Ich habe mich bemüht Ihre Fragen zu beantworten.

Signatur:

Bukow

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ist doch wurscht.

Zivilrechtlich klagen, alles andere geht nicht. Ob mit Bemühen oder ohne.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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