Hallo Zusammen,
ich hoffe, jemand kennt sich ein bisschen mit Pferderecht aus und kann mir weiter helfen.
Im Jahr 2002 habe ich den Versuch gestartet mein Pferd zu verkaufen. Hat nicht sofort funktioniert, also habe ich es über einen Verkaufsstall versucht. Eine Ankaufsuntersuchung (aktuell) hatte ich dem Verkäufer mitgegeben und Rö-Bilder, die ca 8 Monate alt waren zu dem Zeitpunkt. Außerdem noch den Pferdepass. Einzige Absprache war, dass er einen Käufer sucht und von dem Erlös Provision bekommt. Jetzt ist dieser Verkäufer ohne vorher mein Einverständnis einzuholen mit meinem Pferd im Dez 2002 in eine Tierklinik gefahren und hat nochmal eine Ankaufsuntersuchung machen lassen. Angeblich im Auftrag potentieller Käufer, die das so haben wollten. In der Klinik hat er meinen Pferdepass vorgelegt und gesagt, ich würde die Rechnung dafür zahlen, wenn der potentielle Käufer das Pferd nicht nimmt und auch nicht zahlen würde. Von dieser Aktion habe ich erst erfahren, als im Januar 2003 die Rechnung der Tierklinik bei mir eintraf. 600 Euro übrigens. Nach Rückssprache mit dem Verkäufer erklärte der sich zunächst auch angeblich dazu bereit, die Kosten dafür zu übernehmen bzw. die Sache zu klären. Ich hätte und habe niemals die Einverständnis für eine solche Untersuchung auf meine Kosten gegeben, erstens hatte ich alle Untersuchungen schon einmal machen lassen und zweitens könnte ich mir auch nicht alles doppelt leisten. Unterschrieben in der Tierklinik habe ich auch nichts.
Inzwischen ist das Pferd an jemand anderen verkauft und ich habe jetzt ein Gerichtsverfahren mit der Tierklinik am Hals, die darauf klagen, dass ich die Rechnung der nicht von mir in Auftrag gegebenen Untersuchung zahlen soll. Angeblich hat der Verkäufer Zeugen, dass ich am Telefon meine Zustimmung zu der Untersuchung gegeben hätte. Das ist aber definitiv eine Lüge!! Kann jeder mit einem Pferd anderer eine tierärztl. Untersuchung machen lassen und behaupten, der Besitzer zahlt schon?
Vielleicht kennt sich jemand aus oder hat schon Ähnliches mitgemacht. Wäre sehr dankbar, weil es für mich um eine Menge Geld geht!!!
Danke schon mal, Andrea
Rechnung einer Tierklinik
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ich bin zwar kein fachmann aber eine autowerkstatt darf auch keine "reperaturen" ausführen die nicht vereinbart wurden.
fakto:. hätte der vermittler das auch nicht tuen dürfen. soviel ich weiß dürfen die untersuchungen aber nicht zu alt sein, da der käufer ja den "aktuellen" gesundheitszustand wissen muss b.z.w will.
zum thema tierklink kann ich auch nur meinen standpunkt äußern u. nicht den rechtlichen.
ich kann auch nicht im kaufhaus sachen kaufen u. einen anderen als "rechnungsempfänger" angeben, naja manchmal schon aber egal.
ich denke da hat die tierklinik selbst in den pferdeapfel =o) gegriffen. die hätten sich ja auch die mühe machen können u. bei dir anrufen können b.z.w bei dir nachfragen können.
Anmareen hallo
Absolut interessant Dein Fall.
Hast Du dazu genaue Zeitangaben?
Gibt es schriftliche Vereinbarungen/Vertrag oder Zeugen die Dein ursprüngliches Ansinnen bestätigen können. Alter des Pferdes, Ausbildungsstand, was wurde genau in Rechnung gestellt (Details), welchen Status hat der "Verkäufer" - Stallbesitzer?, Händler?, Trainer, wie lautete Eure Provisionsvereinbarung.
Kann mir denken, dass es für Dich dabei um eine Menge Geld geht. Mail mir einfach die Daten wenn Du willst bzw. wende Dich an einen Anwalt Deines Vertrauens.
Wünsche Dir auf alle Fälle gutes Gelingen.
Liebe Grüsse
Reinhard
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
mich würde sehr interessieren, wie die Angelegenheit ausgegangen ist. Gibt es schon ein Urteil oder Vergleich?
Danke für die Antwort, ich sammel nämlich derzeit Entscheidungen im Bereich Pferderecht zwecks weitere Spezialisierung.
-----------------
"Erfolgsanwältin"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
10 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten