Rückforderung verschenktes/verliehenes Tier

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
mintal98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung verschenktes/verliehenes Tier

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.

Meine Eltern lassen sich scheiden und wir haben vor ca.15 Jahren einen Papagei von unserer Großmutter(mütterlicherseits) geschenkt bekommen.

Ich kümmere mich seit Jahren um das Tier und zahle auch für die Versorgung.
Da wir uns auf die Seite unseres Vaters gestellt haben kommt nun unsere Großmutter auf den Gedanken das Tier zurückzufordern da es laut ihrer Aussage nur verliehen war.

Das Tier hat nur mich als Bezugsperson ,da ich der einzige bin nach dem der Vogel nicht hackt.

Für mich bedeutet der Papagei sehr viel.

Nun zur Frage.
Hat die Großmutter Anspruch auf das Tier oder muss ich mir keine Sorgen machen ?

Vielen Dank vorab für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von mintal98):
da es laut ihrer Aussage nur verliehen war

Das könnte sie wie konkret beweisen?



Zitat (von mintal98):
wir haben vor ca.15 Jahren einen Papagei von unserer Großmutter(mütterlicherseits) geschenkt bekommen.

Das könnte man wie konkret beweisen?
Wer ist "wir"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mintal98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend Harry,

als wir sind 4 Kinder und die zwei Eltern gemeint.

Geschenkt wurde uns der Papagei weil ihr Ehemann Lungenkrank war und es nur die Optionen Tierheim oder wir gab. Es existiert kein Schriftstück was das beweisen kann. Wenn es um Aussagen geht könnte die Ex Frau und Tochter der Oma gegen uns Aussagen, der Vater und die Kinder für uns.




Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sie wie konkret beweisen?


Sie hat eine Kaufurkunde (Kaufvertrag) die ca. 30 Jahre alt ist.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Es dürfte sich wohl relativ einfach (ggf. durch Zeugen) nachweisen lassen, daß der Papagei vor 15 Jahren von der Großmutter verschenkt worden ist. Auch ohne Schenkungsurkunde etc.pp.

Ein Schenker, der nach 15 (!) Jahren kommt und erklärt, das Geschenk sei gar kein Geschenk gewesen, sondern nur eine Leihgabe - der wird genau das ggf. vor Gericht glaubhaft machen müssen.

Was schwer bis unmöglich sein wird.

Insofern sollte man sich da keine Sorgen machen und in Ruhe abwarten, was kommt. Und wenn eine Klage kommt, nimmt man sich einen Rechtsanwalt, der erledigt dann das nötige.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5904 Beiträge, 2603x hilfreich)

Heute reitest du aber wieder auf jeder Leiche rum, um den Beitragszähler hoch zu jubeln......

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.185 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.678 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.