Rückgabe einer Katze

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Strickliesel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe einer Katze

Ich schenkte vor 4 Monaten einer Freundin eine Rassekatze. Wir haben keinen Vertrag gemacht alles geschah nur mündlich. Sie erhielt die Katze mit 1900g, jetzt wo ich sie besuchte also 4 Monate später wiegt sie mal gerade 2440g(Untergewicht). Daraufhin wollte ich die Katze wieder mitnehmen, sie hat dann gesagt geschenkt ist geschenkt, sie bleibt. Aber der Stammbaum und der Besitzertransfer welcher auf meinen Namen lautet, sowie der Impfausweis der besagten Katze befinden sich noch in meinem Besitz. Auch waren wir vor 3 Wochen beim Tierarzt, die Katze läuft dort auf meinen Namen und ich habe auch die Rechnung bezahlt. Wem gehört nun diese Katze. Was kann ich tun um sie zurückzuholen.
Der Züchterin wo die Katze her war, gefällt es auch nicht, kann sie vielleicht noch etwas tun.
Im voraus schon danke für eure Hilfe


-- Editiert von Strickliesel am 09.02.2006 21:09:39

-- Editiert von Strickliesel am 09.02.2006 22:17:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Strickliesel,

Tiere verschenkt man auch nicht.

Ich bin kein Vertragsrechts-Experte. Evtl. solltest Du dort noch einmal nachhaken.

Gefühlsmäßig und was ich aus Tierforen her kenne folgendes:
Wer im Besitz der Papiere ist und auch die TA-Kosten trägt müsste der Besitzer sein. Bei einer Zuchtkatze bleibt diese - je nachdem was in dem Abgabevertrag der Züchter steht - Eigentum des Züchters.

Und Geschenke kann man zurückfordern. Ganz besonders wenn es sich um Lebewesen handelt und wenn diese nicht artgerecht gehalten werden.

Gruß
Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,
@strickliesel
Eine Schenkung kann man wegen "groben Undanks" rückgängig machen.
Da du mit Katze und Freundin vor 3Wochen beim Tierarzt warst und dir da ja wohl die Unterernährung nicht aufgefallen ist, kann man in diesem Fall nicht von "groben Undank",
sprich Tierquälerei oder falscher Haltung reden.

Hast du tatsächlich eine Kaufvertrag unterschrieben, der dir nur die Besitzrechte an der Katze einräumt? Dann ist die Schenkung hinfällig den die Katze gehört nach wie vor dem Eigentümer (in diesem Fall der Züchter).

Es gibt nun verschieden Möglichkeiten, wie du dir die Katze zurückholen kannst:

1. Du versuchst deine Freundin davon zu überzeugen, dass sie nicht in der Lage ist, das Tier entsprechen zu versorgen und zu halten und sie gibt dir die Katze von sebst zurück.

2. Du bittest die Züchterin, dass sie allein oder zusammen mit dir auf deine Freundin einwirkt.

3. Du nimms deiner Freundin die Katze wieder weg.

4. Du klagst auf herausgabe der Katze.

Meiner Meinung nach ist die Lösung 3 zwar die rabiateste, aber auch die mit den grössten Erfolgsausichten. ;)

Gruß

-----------------
"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Katzen sehr schnell abmagern, wenn es ihnen nciht gut geht. Unsere Birma hat bei einer Halsentzündung innerhalb von 4 Tagen fast 1,5 kg verloren.
Und wenn beim Tierarzt vor 3 Wochen noch nichts feststellbar war, vielleicht lag es daran?

0x Hilfreiche Antwort

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