Rückgabe eines Hundes (Kulanz?)

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Clinny
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückgabe eines Hundes (Kulanz?)

Ich glaube hier passt es doch besser.. :)

Liebe Community,

Vorab: Es ist bereits entschieden, dass der Hund wieder zurück kommt. Die Frage ist nun aber, ob wir dazu a) rechtlich verpflichtet WÄREN und b) den Kaufbetrag zurückgeben MÜSSTEN (Können wir sagen Rücknahme ja, aber ohne Erstattung?).

Ich stecke derzeit in einer unfassbar blöden Situation. Vor zwei Tagen habe ich meine geliebte Mopsdame abgeben müssen, da ich trotz ständiger Behandlung eine hochgradige Allergie entwickelte.

Für den "perfekten Besitzer" nahmen wir uns einen ganzen Monat Zeit, ließen mehrere Leute antanzen. Nie hat es richtig gepasst, bis eine nette kleine Familie vorbei kam. Die Käuferin kam mit ihrer Schwester, welche bereits zwei Hunde hat, und der kleinen Tochter. Sie schauten sich die Maus an und fragten mich nach einigen Informationen.

Wichtig ist folgendes: In meiner Anzeige stand "laut Züchter freiatmend", was ich in dem persönlichen Gespräch nochmals richtig stellte. Ich sagte, dass der Hund zwar laut Angaben freiatmend ist, es züchtungsbedingt aber schlichtweg unmöglich ist, dass ein Mops keinerlei Geräusche beim atmen macht. Zudem sagte ich direkt, dass es bei warmem Wetter schon wirklich stark sein kann. Dann wurde ich nach der Stubenreinheit gefragt. Hier sagte ich, dass die Maus zwar stubenrein ist, anfangs jedoch aufgrund der Aufregung super oft raus muss. Geht man dann nicht rechtzeitig, pinkelt sie in die Wohnung. Dies sagte ich sogar mehrmals, da man einfach eine Eingewöhnungszeit einplanen muss. Zu guter Letzt wurde ich gefragt, ob sie Katzenverträglich ist. Hier antwortete ich, dass der Vorbesitzer 3 Katzen hatte und es laut seinen Aussagen auch dort keinerlei Probleme gab, ich dies jedoch nie ausprobiert habe.

Die Familie entschied sich nach dem Treffen dann dazu, den Mops mitzunehmen. Am nächsten Tag bekam ich dann direkt eine Nachricht, dass der Hund weder stubenrein, noch freiatmend wäre. Laut ihrer Aussage habe sie mehrmals in die Wohnung gepinkelt, würde schwer atmen und hätte sogar die Katze verschreckt. Der Mann würde sich damit nicht anfreunden können und daher sollen wir den Hund zurücknehmen.

Nun würde ich gerne wissen, wie es rein rechtlich (!) aussieht. Wie wir moralisch handeln hat damit gar nichts zutun, wir würden jedoch gerne dem neuen verantwortlichen Besitzer darüber informieren, ob dies aus Kulanz geschehen würde, oder rechtens wäre.

Im Anhang findet ihr den Kaufvertrag, hier habe ich einfach mal alles kopiert.
Ich danke für jede Hilfe!

Zitat:
VERKÄUFER
/
KÄUFER
/
Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete Tier an den Käufer. Für die Beschaffenheit des verkauften Tieres übernimmt der Verkäufer keinerlei Gewährleistung.
BESCHREIBUNG DES TIERES
Name: /
Rasse: /
Chip Nummer: /
KRANKHEITEN
Das Tier hatte während der Zeit beim Verkäufer keinerlei Krankheiten. Laut Angaben des Vorbesitzers hatte es auch dort keine Verletzungen oder Krankheiten. Verletzt hat sich das Tier beim Verkäufer an der Wolfskralle, dies zeigte jedoch bislang keinerlei Einschränkungen. Weitere Verletzungen sind dem Verkäufer nicht bekannt.
MITVERKAUFTES ZUBEHÖR
Miterworben wird das gesamte Zubehör des Tieres, welches unter anderem zwei Hunter Hundekissen, drei Näpfe, ein Geschirr, zwei Halsbänder, eine Leine, Spielzeuge und Hundefutter beinhaltet.
DOKUMENTE UND URKUNDEN
Dem Käufer wird sowohl der Impfpass, als auch die Ahnentafel mitgegeben. 2
KAUFVEREINBARUNGEN
Kaufpreis in Euro: 600€ In Worten: Sechshundert
Das Tier wird dem Käufer am 10.07.2018 übergeben, den Erhalt bestätigt der Käufer mittels Unterschrift.
Der Käufer hat das Tier besichtigt, es wird verkauft wie besichtigt. Spätere Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung wegen äußerlich oder offensichtlich erkennbarer Mängel gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen, mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Tier Eigentum des Käufers, die Ahnentafel wird erst nach der Eigentumsübertragung herausgegeben.
Der Verkäufer kann keine Gewähr für die künftige Beschaffenheit des Hundes (z.B. innere Organe, Sinnesorgane, Gebäude, Fell, Charakter, nicht erkannte Erbkrankheiten etc.) übernehmen.
Es gilt deutsches Recht.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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