Rückkaufsrecht bei Umzug von Pferd

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524292-91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkaufsrecht bei Umzug von Pferd

Hallo zusammen,
ich habe Anfang des Jahres ein Pferd gekauft. Vertraglich haben die Vorbesitzer ein RÜCKkaufsrecht vereinbart befristet bis Ende 2020, dass ich mein Pferd nicht in einen anderen Stall stellen darf und sie am jetzigen Stall bleiben muss. Da sich meine berufliche Situation jetzt so geändert hat, dass ich umziehen muss, wollte ich mal nachfragen, ob die Klausel überhaupt rechtens ist? Kann mir der Umzug mit meinem Eigentum wirklich verwährt werden oder muss ich Angst haben, dass sie das Pferd zurückkaufen? Ich will sie nicht weiterveräußern, sondern nur in einen anderen Stall stellen.
Kann evtl. jemand helfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Warum unterschreibt man sowas überhaupt? :???:

Bitte stellen Sie den Vertragstext im Wortlaut ein. Vielleicht findet sich da was. Aber grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
go524292-91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Warum unterschreibt man sowas überhaupt? :???:

Bitte stellen Sie den Vertragstext im Wortlaut ein. Vielleicht findet sich da was. Aber grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.


Hallo,

ich muss sagen im Nachhinein war es wirklich blauäugig aber ich wollte sie dort eigentlich wirklich nicht wegstellen. Aber es ist jetzt einfach sehr unglücklich gelaufen.
Vertragstext nach Kaufpreis etc:

"Zusätzliche Vereinbarungen:

Ein vorrangiges Rückkaufsrecht seitens des Verkäufers bleibt über den Verkauf hinaus bestehen, dieses Recht kann der Verkäufer einfordern, wenn eine der folgenden Voraussetzungen besteht:
1. der Käufer möchte die Stute *Name* weiterveräußern.
oder
2. der Käufer möchte die Stute *Name* von ihrem jetzigen Stall *Stallname* in einen anderen Stall umsiedeln, diese Voraussetzung 2., ist zeitlich bis 31.12.2020 befristet.

Der Rückkaufpreis liegt hierbei in der selben Höhe des heute vereinbarten Kaufpreis Pferd auch wenn bei einer Weiterveräußerung unter 1. ein höherer Preis erzielt werden könnte.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so sind sich die Parteien dennoch einig, dass der Vertrag im Übrigen wirksam bleiben soll."

Danke schon einmal!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go524292-91):
ich habe Anfang des Jahres ein Pferd gekauft.

Von einem Privatverkäufer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go524292-91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go524292-91):
ich habe Anfang des Jahres ein Pferd gekauft.

Von einem Privatverkäufer?


Ja genau, privat.

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