Hallo,
wir haben im Internet unseren Traumhund gefunden und sind uns preislich auch mit der Verkäuferin einig. Es handelt sich dabei um eine 10 Monate alte Boxerhündin, für einen Kaufpreis von 1000 Euro. Da unser Jahresurlaub im Mai beginnt, möchten wir diesen auch zur Eingewöhnung nutzen. Leider befindet sich der jetzige Aufenthaltsort der Hündin ca. 500 Kilometer entfernt, so dass es uns nicht möglich ist, die Kleine vorher einmal zu besichtigen. Laut Auskunft der jetzigen Besitzerin ist die Hündin gesund und dem Alter entsprechend verhaltensmäßig entwickelt. Nun zu meiner Frage. Wir würden gerne in den Kaufvertrag eine Klausel verankern, die besagt, dass, sollte sich die Hündin gar nicht bei uns wohlfühlen und sich nicht einleben können, ein Rücknahmepflicht mit voller Erstattung des Kaufpreises erfolgt. Wäre das rechtlich bindend?
Danke für jede Antwort!
Rücknahmepflicht und volle Kostenerstattung bei Hundekauf
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ja, wäre es, aber kein Verkäufer ist so blöd sich darauf einzulassen. Ausserdem, wie möchtest du denn entscheiden ob sich der Hund eingewöhnt hat oder nicht? Kannst du dessen Gedanken lesen? Deine "Meinung" dürfte nicht ausreichend sein.
bitte lassen sie den gedanken los einen hund ihr eigen nennen zu wollen.
warum?
Zitat:ca. 500 Kilometer entfernt, so dass es uns nicht möglich ist, die Kleine vorher einmal zu besichtigen.
rechtlich bindent wäre es wenn es so im vertrag stehen würde, aber es wird nie im vertrag stehen (werden).
warum sollte nicht drinnen stehen... rückkaufrecht, oder rücknahme ... bei erfolgreicher weitervermittlung wird ihnen der verkaufspreis minus unkosten übergeben.
d.h. sie werden nie ihren vollen verkaufspreis zu rückerhalten. es sei denn der hund wird als bald für 1500.- oder mehr vom züchter wieder verkauft.
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Zitatrechtlich bindent wäre es wenn es so im vertrag stehen würde, :
Damit ist meine Frage beantwortet...Danke!
Ich denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist. Holt euch einen Hund beim Züchter, für 1000 Euronen bekommt ihr einen, der Züchter wird euch die Option offen lassen, das Tier zurück geben zu können, allerdings ohne Kostenerstattung. Ein Tier ist ein Lebewesen, ihr seid dafür verantwortlich, dass es sich wohlfühlen kann.
ZitatIch denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist. :
Und warum nicht? Das ist eine individualvertragliche Regelung, da ist das selbstverständlich bindend (bei AGB sähe es anders aus). Wie man das nachweist ist wieder eine andere Frage.
Zitat:Holt euch einen Hund beim Züchter
Ich würde das Tierheim empfehlen. Die Hunde haben es nötiger. Die Amerikaner haben einen schönen Spruch: "Adopt, don't shop." Also nicht den "Traumhund" suchen, weil der im Tierheim das falsche Fleckenmuster und nur ein Auge hat.
ZitatZitat (von AltesHaus):Ich denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist. :
Und warum nicht? Das ist eine individualvertragliche Regelung, da ist das selbstverständlich bindend (bei AGB sähe es anders aus). Wie man das nachweist ist wieder eine andere Frage.
Ich bleibe dabei, aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Nachweises würde eine solche Formulierung nicht rechtlich bindend sein. Verträge kann man aufsetzen wie man will, ob sie rechtlich bindend sind, ist die nächste Frage.
Mal abgesehe davon, sollte man in diesem Fall von der Anschaffung eines Tieres absehen und sich anderen Dingen widmen.
I
Zitat:ch denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist.
woran sollte es denn scheitern?
wenn verkäufer und käufer sich darüber einig sind dann ist es auch bindent!
Zitatch bleibe dabei, aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Nachweises würde eine solche Formulierung nicht rechtlich bindend sein. :
Und die rechtliche Begründung für diese Ansicht wäre welche?
Es handelt sich um eine individualvertragliche Regelung, da kann man so ziemlich jeden Unsinn vereinbaren. Eine Inhaltskontrolle wie bei Formularverträgen gibt es hier nicht - und selbst die würde nicht greifen, wenn der der Züchter den Passus in seine Verträge schreiben würde, da die Regelung dann zum Nachteil des Verwenders wäre.
Als Einschränkungen bleiben dann noch die Sittenwidrigkeit oder unabdingbare Rechte übrig. Nichts davon ist hier aber berührt. Die fehlende Möglichkeit des Nachweises macht eine Regelung nicht unwirksam, sondern lediglich nicht durchsetzbar.
Ich übersetz mal frei, was Ihr im Vertrag haben wollt: wenn wir mit dem Hund nicht klarkommen, geht er retour und wir bekommen unser Geld zurück?
Der arme Hund.
Hundeerziehung ist wirklich viel, viel Arbeit. Unser Familienhund stammt von einem wirklich tollen Züchter und trotzdem gibt es immer noch ein paar kleinere Probleme mit ihm - und er wird bald zwei und wird von Welpenalter an erzogen. Seid Ihr Euch der Arbeit bewusst oder habt Ihr Euch nur ins schöne Äußere verliebt?
-- Editiert von Yogi1 am 28.03.2016 21:40
Es müssen beide damit einverstanden sein, aber das mit der kompletten Rückerstattung werden die Züchter Wahrscheinlioch nicht mitmachen.
Und jetzt?
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