Rücknahmepflicht und volle Kostenerstattung bei Hundekauf

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Boxerfreund
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücknahmepflicht und volle Kostenerstattung bei Hundekauf

Hallo,
wir haben im Internet unseren Traumhund gefunden und sind uns preislich auch mit der Verkäuferin einig. Es handelt sich dabei um eine 10 Monate alte Boxerhündin, für einen Kaufpreis von 1000 Euro. Da unser Jahresurlaub im Mai beginnt, möchten wir diesen auch zur Eingewöhnung nutzen. Leider befindet sich der jetzige Aufenthaltsort der Hündin ca. 500 Kilometer entfernt, so dass es uns nicht möglich ist, die Kleine vorher einmal zu besichtigen. Laut Auskunft der jetzigen Besitzerin ist die Hündin gesund und dem Alter entsprechend verhaltensmäßig entwickelt. Nun zu meiner Frage. Wir würden gerne in den Kaufvertrag eine Klausel verankern, die besagt, dass, sollte sich die Hündin gar nicht bei uns wohlfühlen und sich nicht einleben können, ein Rücknahmepflicht mit voller Erstattung des Kaufpreises erfolgt. Wäre das rechtlich bindend?
Danke für jede Antwort!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Ja, wäre es, aber kein Verkäufer ist so blöd sich darauf einzulassen. Ausserdem, wie möchtest du denn entscheiden ob sich der Hund eingewöhnt hat oder nicht? Kannst du dessen Gedanken lesen? Deine "Meinung" dürfte nicht ausreichend sein.

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#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

bitte lassen sie den gedanken los einen hund ihr eigen nennen zu wollen.
warum?

Zitat:
ca. 500 Kilometer entfernt, so dass es uns nicht möglich ist, die Kleine vorher einmal zu besichtigen.


rechtlich bindent wäre es wenn es so im vertrag stehen würde, aber es wird nie im vertrag stehen (werden).
warum sollte nicht drinnen stehen... rückkaufrecht, oder rücknahme ... bei erfolgreicher weitervermittlung wird ihnen der verkaufspreis minus unkosten übergeben.
d.h. sie werden nie ihren vollen verkaufspreis zu rückerhalten. es sei denn der hund wird als bald für 1500.- oder mehr vom züchter wieder verkauft.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boxerfreund
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von jau):
rechtlich bindent wäre es wenn es so im vertrag stehen würde,


Damit ist meine Frage beantwortet...Danke!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist. Holt euch einen Hund beim Züchter, für 1000 Euronen bekommt ihr einen, der Züchter wird euch die Option offen lassen, das Tier zurück geben zu können, allerdings ohne Kostenerstattung. Ein Tier ist ein Lebewesen, ihr seid dafür verantwortlich, dass es sich wohlfühlen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist.

Und warum nicht? Das ist eine individualvertragliche Regelung, da ist das selbstverständlich bindend (bei AGB sähe es anders aus). Wie man das nachweist ist wieder eine andere Frage.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Holt euch einen Hund beim Züchter


Ich würde das Tierheim empfehlen. Die Hunde haben es nötiger. Die Amerikaner haben einen schönen Spruch: "Adopt, don't shop." Also nicht den "Traumhund" suchen, weil der im Tierheim das falsche Fleckenmuster und nur ein Auge hat.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Zitat (von AltesHaus):Ich denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist.
Und warum nicht? Das ist eine individualvertragliche Regelung, da ist das selbstverständlich bindend (bei AGB sähe es anders aus). Wie man das nachweist ist wieder eine andere Frage.


Ich bleibe dabei, aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Nachweises würde eine solche Formulierung nicht rechtlich bindend sein. Verträge kann man aufsetzen wie man will, ob sie rechtlich bindend sind, ist die nächste Frage.

Mal abgesehe davon, sollte man in diesem Fall von der Anschaffung eines Tieres absehen und sich anderen Dingen widmen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

I

Zitat:
ch denke nicht, dass eine Formulierung wie "wenn der Hund sich nicht wohlfühlt" rechtlich bindend ist.

woran sollte es denn scheitern?
wenn verkäufer und käufer sich darüber einig sind dann ist es auch bindent!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ch bleibe dabei, aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Nachweises würde eine solche Formulierung nicht rechtlich bindend sein.

Und die rechtliche Begründung für diese Ansicht wäre welche?

Es handelt sich um eine individualvertragliche Regelung, da kann man so ziemlich jeden Unsinn vereinbaren. Eine Inhaltskontrolle wie bei Formularverträgen gibt es hier nicht - und selbst die würde nicht greifen, wenn der der Züchter den Passus in seine Verträge schreiben würde, da die Regelung dann zum Nachteil des Verwenders wäre.

Als Einschränkungen bleiben dann noch die Sittenwidrigkeit oder unabdingbare Rechte übrig. Nichts davon ist hier aber berührt. Die fehlende Möglichkeit des Nachweises macht eine Regelung nicht unwirksam, sondern lediglich nicht durchsetzbar.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich übersetz mal frei, was Ihr im Vertrag haben wollt: wenn wir mit dem Hund nicht klarkommen, geht er retour und wir bekommen unser Geld zurück?
Der arme Hund.

Hundeerziehung ist wirklich viel, viel Arbeit. Unser Familienhund stammt von einem wirklich tollen Züchter und trotzdem gibt es immer noch ein paar kleinere Probleme mit ihm - und er wird bald zwei und wird von Welpenalter an erzogen. Seid Ihr Euch der Arbeit bewusst oder habt Ihr Euch nur ins schöne Äußere verliebt?

-- Editiert von Yogi1 am 28.03.2016 21:40

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DragonD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 54x hilfreich)

Es müssen beide damit einverstanden sein, aber das mit der kompletten Rückerstattung werden die Züchter Wahrscheinlioch nicht mitmachen.

1x Hilfreiche Antwort

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