Guten Tag,
ich habe am 17.01.04 ein Pferd von Privat gekauft unter Abschluss eines üblichen schriftlichen Kaufvertrages.
Eine Ankaufsuntersuchung war vereinbart, die aber aufgrund eines plötzlichen Lahmens des Pferdes nicht durchgeführt wurde. Der Verkäufer sowie der Tierarzt versicherten mündlich, dass das Lahmen vorübergeht und das Pferd nur einige Tage geschont werden müsse. Da ich nicht rechtswirksam vom Kaufvertrag zurücktreten konnte (ich habe dem Verkäufer eine Frist für den Abholtermin gesetzt und er stimmte dem zu), holten wir das Pferd und vereinbarten im Kaufvertrag, dass sollte sich das Lahmen verschlimmern oder gleich bleiben, ich die Möglichkeit habe das Pferd innerhalb von 10 Wochen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
Sofort beauftragte ich einen Tierarzt mit der Untersuchung am 19.01.04 und die Diagnose war chronische Hufrollenentzündung. Das Pferd ist als Reittier nicht mehr nutzbar.
Auch wenn ich von arglistiger Täuschung ausgehe kann ich dies schlecht nachweisen.
Ich unterrichtete den Verkäufer sofort von dieser Diagnose und er erklärte sich bereit das Pferd unverzüglich abzuholen. Der Termin wurde allerdings verschoben.
Meine Frage ist die, ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin. Das Lahmen verschwindet bei Schonung nach einiger Zeit, ggf. sogar nicht mehr vorhanden ist, wenn der Verkäufer das Pferd abholt.
Welche rechtlichen Ansprüche habe ich noch.
Vielen Dank für die Hilfe.
Kristin
Rücktritt vom Pferdekauf bei Mangel
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Was willst du denn noch für rechtliche Ansprüche geltend machen? Du hast ein lahmendes Pferd gekauft unter dem Vorbehalt der Rückgabe bei schlechter Diagnose. Du kannst das Pferd zurückgeben und kriegst dein Geld erstattet. Punkt.
Dein TA hat die Diagnose "chronische Hufrollenentzündung" gestellt und wird dies ja wohl auch belegen können. Eine chronische Krankheit ist ein Grund für die Rückgabe, da eine Heilung ausgeschlossen ist. Selbst wenn das Tier nicht akut lahmgeht, ist die Krankheit vorhanden.
Da das Pferd bereits bei Abholung lahm war, kann der Verkäufer auch nicht behaupten, dass die Lahmheit erst bei dir angefangen hat.
M.E. bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
lg
Julchen
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