Jeder der Pferde hält braucht ein Sachkundenachweis und wer gewerblich Pferde hält benötigt die Sachkunde nach §11 - oder?
Dazu hätte ich auch noch fragen:
1.
Was benötigt ein Pferdezüchter?
(höchstens 1-2 Fohlen im Jahr - kein eigener Hengst)
2.
Was benötigt der Züchter, wenn er evtl 1 Fohlen verkauft?
3.
Was benötigt man, wenn man gelegentlich jemand auf ein Pferd reiten läßt?
(z.B. Reitbeteiligung auf 1 Pferd)
4.
Was benötigt, wenn man gelegentlich Unterricht gibt?
- höchstens 2-3 Reitstunden in der Woche auf eigenes Pferd (1 Std am Tag - Das Pferd läuft NICHT 2 Uterrichtseinheiten hintereinander bzw. an einem Tag)
5.
Was benötigt man, wenn man Pensionspferde hält?
(höchstens 1-2 fremde Pferde)
Aufgrund der geringen Anzahl der Pferde handelt es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei - gem. Finanzamt.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Sachkundenachweis Pferde
§ 11 von was bitte?
wirdwerden
Mit Sachkunde nach §11 ist immer nach dem Tierschutzgesetz gemeint!
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1. ein Pferd mit dem er Züchten möchte
2. einen Käufer
3. Versicherung für den Fall der Fälle
4. wenn es zu gewerblichen Zweck dient den Sachkundenachweiß §11
5. ups dann hat man sicherlich Gewinnabsichten? Gewerbeschein, Stall, Genehmigung Abnahme durchs Vet-Amt?
Wie ich in meinem Beitrag bereits erwähnt habe ist aufgrund der geringen Anzahl der Pferde handelt es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei - gem. Finanzamt.
Brauche ich einen Sachkundenachweis nach §11 bei oben genannte Tätigkeiten?
Das würde mich auch interessieren, was richtigerweise benötigt wird.
Der "Thead"-Ersteller hat ausführlich geschrieben was eigentlich Hobby-Pferdehalter bzw Hobby-Züchter benätigen
- nur einen Sachkundenachweis
- oder die Sachkunde nach §11 - oder?
Wo kann man dies nachlesen?
Sobald das Hobby gewerblich betrieben wird. Nachlesbar im Tierschutzgesetz §11.(?)
Zitat:Aufgrund der geringen Anzahl der Pferde handelt es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei - gem. Finanzamt.
Wie das Finanzamt das steuerrechtlich einsortiert kann für die Anwendung "gewerblicher Gesetze" im übrigen unerheblich sein, schlicht weil das nur die steuerrechtliche Seite betrifft.
Und jetzt?
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