Sachkundenachweis Pferde

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.01.2016 06:48:09
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)
Sachkundenachweis Pferde



Jeder der Pferde hält braucht ein Sachkundenachweis und wer gewerblich Pferde hält benötigt die Sachkunde nach §11 - oder?


Dazu hätte ich auch noch fragen:

1.
Was benötigt ein Pferdezüchter?
(höchstens 1-2 Fohlen im Jahr - kein eigener Hengst)

2.
Was benötigt der Züchter, wenn er evtl 1 Fohlen verkauft?

3.
Was benötigt man, wenn man gelegentlich jemand auf ein Pferd reiten läßt?
(z.B. Reitbeteiligung auf 1 Pferd)

4.
Was benötigt, wenn man gelegentlich Unterricht gibt?
- höchstens 2-3 Reitstunden in der Woche auf eigenes Pferd (1 Std am Tag - Das Pferd läuft NICHT 2 Uterrichtseinheiten hintereinander bzw. an einem Tag)

5.
Was benötigt man, wenn man Pensionspferde hält?
(höchstens 1-2 fremde Pferde)

Aufgrund der geringen Anzahl der Pferde handelt es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei - gem. Finanzamt.

Über Antworten würde ich mich freuen.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42767 Beiträge, 14779x hilfreich)

§ 11 von was bitte?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.01.2016 06:48:09
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Mit Sachkunde nach §11 ist immer nach dem Tierschutzgesetz gemeint!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 708x hilfreich)

1. ein Pferd mit dem er Züchten möchte
2. einen Käufer
3. Versicherung für den Fall der Fälle
4. wenn es zu gewerblichen Zweck dient den Sachkundenachweiß §11
5. ups dann hat man sicherlich Gewinnabsichten? Gewerbeschein, Stall, Genehmigung Abnahme durchs Vet-Amt?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.01.2016 06:48:09
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie ich in meinem Beitrag bereits erwähnt habe ist aufgrund der geringen Anzahl der Pferde handelt es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei - gem. Finanzamt.

Brauche ich einen Sachkundenachweis nach §11 bei oben genannte Tätigkeiten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.02.2016 13:54:38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 28x hilfreich)

Das würde mich auch interessieren, was richtigerweise benötigt wird.

Der "Thead"-Ersteller hat ausführlich geschrieben was eigentlich Hobby-Pferdehalter bzw Hobby-Züchter benätigen
- nur einen Sachkundenachweis
- oder die Sachkunde nach §11 - oder?

Wo kann man dies nachlesen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 708x hilfreich)

Sobald das Hobby gewerblich betrieben wird. Nachlesbar im Tierschutzgesetz §11.(?)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

Zitat:
Aufgrund der geringen Anzahl der Pferde handelt es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei - gem. Finanzamt.

Wie das Finanzamt das steuerrechtlich einsortiert kann für die Anwendung "gewerblicher Gesetze" im übrigen unerheblich sein, schlicht weil das nur die steuerrechtliche Seite betrifft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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