Schreiben vom Ordnungsamt - wie reagieren?

28. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)
Schreiben vom Ordnungsamt - wie reagieren?

Guten Tag!

Ich habe ein Schreiben vom Ordnungsamt erhalten und frage mich, wie ich reagieren sollte:

Dem Ordnungsamt wurde telefonisch mitgeteilt, dass meine Hunde häufig frei und aufsichtslos im Dorfbereich umherlaufen würden.

Dies sei ein Verstoß gegen § 1 III, IV HundehVO (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V).
Danach seien Hunde so zu halten, dass Sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Halters verlassen können.

Ich werde im Rahmen der Gefahrenabwehr von Amts wegen aufgefordert meine Tierhaltung so zu betreiben, dass insbesondere Kinder und andere Personen nicht gafährdet oder belästigt werden.

Bei einem erneuten Vorfall würde das Ordnungsamt gezwungen sein ordnungsrechtlich gegen mich vorzugehen.

Sofern der Tatvorwurd zu unrecht ergangen sei, könnte ich nun Stellung dazu nehmen.

So weit das Schreiben.

Der Tatvorwurf ist teilweise zu unrecht ergangen.

Es trifft zu, dass die beiden Hunde hin und wieder entwischt sind. Jedoch nicht häufig, sondern selten. Die Schlupflöcher werden (sofern überhaupt noch vorhanden) beseitigt.

Die beiden Hunde sind schon sehr alt und können kaum noch laufen - rennen ist ausgeschlossen.

Ich verstehe jedoch, dass die im Schreiben geäußerten Vorwürfe nicht gänzlich unbegründet sind.

Nun möchte ich mich klug verhalten und die Angelegenheit so aus der Welt schaffen, dass die Lage nicht eskaliert und ich gleichzeitig rechtlich abgesichert bin. Ich suche also lebensnahe Tipps, denn wie der Leser schon erkennen kann gibt es wohl eine Person in meinem geographischen Umfeld die einen Groll gegen mich hegt.

Vielen dank und mit freundlichen Grüßen

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
:-D
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
gibt es wohl eine Person in meinem geographischen Umfeld die einen Groll gegen mich hegt


Das halte ich persönlich für viel zu euphemistisch betrachtet.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Nun möchte ich mich klug verhalten und die Angelegenheit so aus der Welt schaffen, dass die Lage nicht eskaliert und ich gleichzeitig rechtlich abgesichert bin.

Die Möglichkeit gibt es eigentlich nicht, denn die Person kann jederzeit auch ungerechtfertigt Anzeige erstatten.

Man kann nur die Haltung so betreiben, das der Vorwurf des entweichens als unwarcheinlich erscheint.

Das beseitigt jedoch nicht die Gefahr des Vorwurfes das man die Hunde absichtlich frei laufen lässt.


Man könnte jedoch jeden Hund 24h Videoüberwachen und dies Aufnahmen langfristig aufbewahren.



quote:
Die beiden Hunde sind schon sehr alt und können kaum noch laufen.

Auch ein Hund der stillsteht und ohne zu bellen auf die Manolos sabbert belästigt und richtet Schäden an.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe dennoch ein paar Fragen. Davor sei gesagt, dass ich in Mecklenburg-Vorpommern wohne und deswegen auch das Landesrecht von MV anwendbar ist.

Wie ist dieses Schreiben rechtlich zu qualifizieren?

Kann ich gegen das Schreiben selbst vorgehen?

Soll ich Stellung dazu nehmen?

Vielen Dank!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Da keinerlei Sanktionen gegen Sie verhängt wurden, können Sie logischerweise nicht dagegen vorgehen. Eine Stellungnahme wäre allerdings zu empfehlen. Wenn die Vorwürfe nicht zutreffen, sollten Sie das dem OA natürlich mitteilen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ein verantwortungsvoller Hundehalter läßt seine Hunde schlicht und einfach nicht unbeaufsichtigt auf einem ungesicherten Grundstück laufen.

Ich bin selber Hundehalter, mein Hund ist niemals unbeaufsichtigt irgendwo, nicht weil er bösartig wäre, sondern um Eventualitäten auszuschließen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich will hier nichts unterstellen, aber aus eigener Erfahrung, ein streunender Hund legt manchmal ein Verhalten an den Tag, das man von dem Tier nicht wieder erkennt.
Hab den streunenden Hund meines Vaters just erwischt, wie er auf einen fremden Hund losgegangen ist. War er in unserer Nähe, war er der liebste Kerl..............

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich will hier nichts unterstellen, aber aus eigener Erfahrung, ein streunender Hund legt manchmal ein Verhalten an den Tag, das man von dem Tier nicht wieder erkennt.
Hab den streunenden Hund meines Vaters just erwischt, wie er auf einen fremden Hund losgegangen ist. War er in unserer Nähe, war er der liebste Kerl..............

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Das Beste wäre wohl ein Zaun, den die Hunde nicht überspringen können.
Damit kann man allen Mitbürgern zeigen, das man nicht erst reagiert, wenn ein Hund mal wieder ein Schlupfloch gefunden hat.

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1x Hilfreiche Antwort

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