Hallo,
ich hab mal dringend eine Frage und zwar habe ich eine Hund mit Schutzvertrag verkauft jetzt ruft die Frau mich nach 2 Tagen an und sagt das ihre Hündin mit der "neuen" Hündin nicht zurecht kommt und das sie den Hund nicht behalten kann.Jetzt will sie ihn wieder bringen,muß ich ihr die Schutzgebühr erstatten oder nur Schadensersatz oder wie auch immer?
Sie hat sich ja schon beschwert weil sie 300 km gefahren ist um den Hund abzuholen.Ich habe dann zu ihr gesagt das ich ja wohl auch kaum mal schnell einen hund an der Autobahnraststätte verkaufen kann und jetzt regt sie sich auch nich auf weil sie ihn wieder bringen muß.
Was kann ich da jetzt machen?
Ich meine im Vertrag steht ja auch nichts von Geldzurückgarantie oder sonstiges
oder ich bin kein Pfandleihhaus.
Schutzgebühr
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
geb ihr ganz schnell das geld wieder zurück und hohl ihn ab.
für die zukunft: suche dir die neuen herrchen/frauchen besser aus!
schon bei der bemerkung mit den 300 km hätte dir ein lichtlein aufgehen müssen!
Das mit den 300km hatte sie gesagt als sie zuhause gemerkt hat das es mit ihrem hund und unserem hund nicht klappt vielmehr nachdem ich ihr gesagt habe das ich ihr das geld nicht erstatten werde. eine bekannte meinte ich könnte ihr schadensersatz geben aber wieviel ist mir überlassen.Wenn sie das vorher gesagt hätte mit den 300km hätte ich ihr den hund mit sicherheit nicht gegeben.
Wäre lieb wenn ich mal ne antwort bezüglich der Schutzgebühr bekommen würde.
Danke
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Schutzvertrag
Was steht den in dem Schutzvertrag drin für das die Schutzgebühr sein soll. ?
Sie hat sich ja schon beschwert weil sie 300 km gefahren ist um den Hund abzuholen
War ihr das nicht vorher klar ?
Ist nicht geregelt kann man den Hund nicht einfach "zurückgeben". Ich würde den aber abholen und ds Geld zurückgeben, wenn mir Tiere so wichtig sind.
K.
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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"
@ ellatobi dann schau doch mal da nach.
http://www.hundezuhause.de/schutzgebuehr/index.html
--- editiert vom Admin
bleib bitte sachlich @ ali babbaa.
der TE hatte ein frage, welche in dem link ( schutzgebühr bei tieren) erläutert wird.
da du dieses problem nicht nachvollziehen kannst, solltest du auch keine antwort diesbezüglich abgeben... nicht das dieses forum auch so leiden wird wie es im forum mietrecht gang und gebe ist, auch durch deine unqualifizierten hilfe...
-- Editiert von jau am 09.12.2008 19:34
--- editiert vom Admin
ja @ali... der link erklärt halt nur den begriff schutzgebühr.
wenn der TE nix zu rück erstattet, kann es passieren, daß die dame den hund an irgendwelche dubiosen händler weiter verscherbelt. das ist nicht sinn und zweck der schutzgebühr!
in einem schutzvertrag wie der TE es erwähnte wird auch sicherlich folgendes stehen:
der hund darf vom neuen halter nicht an dritte weitergegeben, verschenkt oder verkauft werden...
kann oder will der neue halter den hund nicht mehr selbst halten, ist er verpflichtet, dies dem verein/besitzer zu melden und den hund an den verein /besitzer zurückzugeben....
alle für den Hund, während des aufenthaltes bei seinem neuen besitzer anfallenden kosten sind ab übergabe vom neuen halter zu tragen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
des weiteren sollte bei einem schutzvertrag der verein/besitzer sich ein bild über das umfeld des neuen besitzers machen. dieser sehr wichtige punkt wurde vieleicht nicht so ernst genommen, sonst wäre es nicht zu solchen problemen gekommen.
nun kann man sich auf kosten des tieres streiten bis zum samtnimmerleinstag.
darum mein vorschlag zum anfang ... geb das geld zu rück und gut ist!
und ich finde es ist im interesse des tieres.
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