Schutzvertrag Pferd

24. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blume2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutzvertrag Pferd

Moin Moin, ich habe vor ca 12 Monaten ein Kaltblut gegen Schutzvertrag (1 Euro) und Auflage, dass ich Vorkaufsrecht habe, abgegeben. Da ich noch ein angefertigtes Fahr-Geschirr hatte, was auch nur diesem Pferd passt (ich habe noch 4 andere), habe ich das sowie seine Decken und ein selbstgenähtes Halfter mit dazu gegeben. Ich habe in Vertrag vermerkt, dass er diese Sachen mitnimmt. Jeztt habe ich erfahren, dass der jetzige Besitzer das Pferd weitergeben will. Ich selber kann es nicht zurücknehmen. Er hat gesagt, er macht auch einen Schutzvertrag und will den Schlachtpreis ansetzen, bei meinem Moppel von rund 700 kg ist das ein ordentlicher Betrag. Mein Einwand, das ich ja bei mir nur einen Euro gezahlt hat, liess er nicht gelten, er will sicherstellen, dass niemand an dem Pferd durch den Schlachter was verdient, was ich irgendwie auch nachvollziehen kann. Als ich dann fragte, was den mit dem Geschirr und so weiter sei, sagte er mir, dass habe er verkauft. Darüber bin ich ehrlich gesagt, echt sauer. Das Zeug war richtig richtig teuer und auch noch handgenäht und er verscherbelt das einfach. Kann ich die Sachen irgendwie zurückholen? Und darf er überhaupt den Schlachtpreis als Schutzgebühr nehmen? Ich ärgere mich gerade tierisch, dass ich den Moppel überhaupt weggeben habe. Aber ich kann ihn nicht zurücknehmen, da ich den Platz dafür einfach nicht habe denn 5 Gross-Pferde das ist einfach zuviel für meinen Hof. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sonst irgendwie helfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Blume2012 am 24.01.2013 20:49

Moin Moin, ich habe vor ca 12 Monaten ein Kaltblut gegen Schutzvertrag (1 Euro) und Auflage, dass ich Vorkaufsrecht habe, abgegeben. Da ich noch ein angefertigtes Fahr-Geschirr hatte, was auch nur diesem Pferd passt (ich habe noch 4 andere), habe ich das sowie seine Decken und ein selbstgenähtes Halfter mit dazu gegeben. Ich habe in Vertrag vermerkt, dass er diese Sachen mitnimmt.

Lt. dieser Aussage hast du also nur ein Vorkaufsrecht am Tier selbst. 1€ halte ich für lächerlich wenig. Der Mindestwert des Tieres liegt doch gewiss höher. Das Zubehör wurde quasi für 1€ mitverkauft und ist ohne Vorbehalt in das Eigentum des Käufers ünergegangen, was dazu führt, dass er sein Zubehör doch verkaufen kann wie er bockig ist.
quote:
von Blume2012 am 24.01.2013 20:49

Als ich dann fragte, was den mit dem Geschirr und so weiter sei, sagte er mir, dass habe er verkauft. Darüber bin ich ehrlich gesagt, echt sauer. Das Zeug war richtig richtig teuer und auch noch handgenäht und er verscherbelt das einfach. Kann ich die Sachen irgendwie zurückholen?

Ein zurückholen scheint nicht möglich zu sein.

quote:
von Blume2012 am 24.01.2013 20:49

Jeztt habe ich erfahren, dass der jetzige Besitzer das Pferd weitergeben will. Ich selber kann es nicht zurücknehmen. Er hat gesagt, er macht auch einen Schutzvertrag und will den Schlachtpreis ansetzen, bei meinem Moppel von rund 700 kg ist das ein ordentlicher Betrag. Mein Einwand, das ich ja bei mir nur einen Euro gezahlt hat, liess er nicht gelten, er will sicherstellen, dass niemand an dem Pferd durch den Schlachter was verdient, was ich irgendwie auch nachvollziehen kann. (...) Und darf er überhaupt den Schlachtpreis als Schutzgebühr nehmen?

Es ist sein Tier, er kann dafür soviel verlangen wie er möchte. Du darfst es nur kaufen, wenn du kannst, bevor er es anderen potentiellen Käufern offeriert. Da du es nicht kaufen kannst, ist es dein Pech. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis (1€) und dem Verkaufserlös (x€) gehört dem VK und Besitzer des Tieres ganz alleine!

quote:
von Blume2012 am 24.01.2013 20:49

Ich ärgere mich gerade tierisch, dass ich den Moppel überhaupt weggeben habe.

Würde ich angesichts der Umstände auch. Meine Frage an dich. Wie hast du gedacht läuft das mit dieser 1€ Aktion? Was war dein Ziel?

quote:
von Blume2012 am 24.01.2013 20:49

Aber ich kann ihn nicht zurücknehmen, da ich den Platz dafür einfach nicht habe denn 5 Gross-Pferde das ist einfach zuviel für meinen Hof. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sonst irgendwie helfen?

Das Problem ist wenn der VK saegn wir mal 1000€ für das Pferd haben möchte, müsstest du 999€ drauflegen (1000€ ./. 1€ die du bekommen hast) nur um dein Pferd wieder zu haben. Das Zubehör bleibt (evtl. sogar) unwiederbringlich verloren.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 25.01.2013 09:46

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