Seltsame Praktiken im Tierheim

17. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Seltsame Praktiken im Tierheim

Liebe Mitglieder,

ich brauche Euren Rat. Meine Tochter wollte sich eine Katze aus dem Tierheim holen, hatte dazu die mündliche Erlaubnis der Wohnungseigentümerin. Da meine Tochter in Urlaub fuhr, ließ sie sich einen Kater reservieren, der schon sehr lange im Tierheim sitzt und wenig Vermittlungschancen hatte, und leistete eine Anzahlung von 50,-- Euro. Im Urlaub erhielt meine Tochter von der Vermieterin den Anruf, dass diese die Genehmigung zur Tierhaltung zurück ziehen würde, meiner Tochter wurde auch gleich mit Kündigung gedroht, sollte sie sich dem Verbot widersetzen.
Die Leiterin des Tierheimes reagierte auf die Nachricht, dass das Tier nun doch nicht genommen werden könne damit, dass sie den vorbereiteten Vertrag zerriß und mitteilte, die Anzahlung würde vom Tierheim als Spende einbehalten werden.
Als wir schriftlich dagegen protestierten, erhielten wir die Antwort, dass das Tierheim nun 20,-- Euro zahlen würde, jedoch die restlichen 30,-- als Pflegegeld für den Kater einbehalten würde, da das Tier in der Zwischenzeit hätte vermittelt werden können.
Ich finde diese Vorgehensweise mehr als empörend. Muss meine Tochter sich das bieten lassen? Letztlich kann das Tierheim ja nicht beweisen, dass sie einen Platz für den Kater gehabt hätten.

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Rat für uns hätte.

Mit freundlichen Grüßen

S. Greinwald

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Brit_04420
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 12x hilfreich)

Sicher ist die Situation nicht zufriedenstellend. Aber - die Empörung wegen des Geldes klingt nicht nach zuviel Tierliebe.

Armer Kater.

Künftig solche Zusagen vom Vermieter immer schriftlich geben lassen. Habe ich für unsere 2 auch gemacht.

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#2
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Liebe Britt,

ja, das mit dem schriftlichen, das wissen wir jetzt auch. Vorher dachten wir halt, dass man sich auf ein Wort verlassen kann.

Das mit der Tierliebe - das will ich jetzt nicht weiter kommentieren - nur so viel, ich arbeite seit Jahrzehnten in einer privaten Tierschutzorganisation, gebe wirklich mein ganzes Geld und meine Zeit für herrenlose Katzen hin. Gerade eben habe ich wieder zwei Streuner auf meine Kosten kastrieren und impfen lassen.

Mir gefällt die selbstherrliche Praktik des Tierheims nicht, das stösst mir sauer auf.
Seltsamerweise ist der Kater monatelang in der Vermittlung, keiner interessiert sich für ihn, aber kaum dass er reserviert ist, hätte er x-mal vermittelt werden können. Das klingt für mich sehr seltsam.

Liebe Grüße

Sabine

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

hallo Sabine - nicht ärgern, unter "Erfahrung" abhaken und eine Spendenquittung über den Gesamtbetrag beim Tierheim anfordern. Das ist nämlich dein Recht und da können sie sich auch nicht sperren. Dann kann das Geld wenigstens noch von der Steuer abgesetzt werden und ist kein Totalverlust.

LG
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Ähem: Lol, wenn sie einen Friseurtermin machen, und sie gehen nicht hin, wundern sie sich dann auch, das der Friseur das Geld für die verloren gegangene Zeit haben will????

In der Zeit hätte ein Kunde ebenso einen Termin haben können, der eingehalten worden wäre und somit Geld in die Kasse gekommen wärer.... Ebenso hätte das Tierheim die Katze vermitteln könnene, wenn sie nicht reserviert gewesen wäre....

Wenn sie eine Hose reservieren, verpflichten sie sich schliesslich auch zum Kauf..... Und dann noch drüber beschweren versteh ich nicht....

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

falls ich einen Friseurtermin verpassen würde und dieser Salon würde versuchen, mir trotzdem Geld dafür abzunehmen, dann würde ICH das *lol* im Salon ertönen lassen ;) .

Seit wann geht man bei einer Terminvereinbarung zum Haareschneiden bereits einen rechtsverbindlichen Vertrag ein?

Zum eigentlichen Problem:

für 30 EUR einen Rechtsanwalt zu bemühen und in die Beweisaufnahme zu gehen, halte ich für unsinnig, darum schließe ich mich Julchen an...zahlen, auf Spendenquittung bestehen und beim nächsten mal vorher eine schriftliche Genehmigung einholen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Also mein Friseur hat mich schon 2 mal abgezogen als ich nicht gekommen bin....o.O

Ich war aber auch einverstanden, stellen sie sich mal or, sie haben ein Geschäft, und die Kunden machen alle Termine und kommen einfach niht, dann ärgern sie sich auch, weil sie in der Zeit Kunden hätten, die gekommen wären.... Das ist erlust baren Geldes, das man dann eben wieder einfordert.

Wegen sowas beautragt man keinen Anwalt, sondern man sieht ein, das man was falsch gemacht hat und vorher hätte nachdenken sollen, und zahlt die Asche die dem Verkäufer durch die Lappen gegangen ist und fertisch !

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wenn man wegen nicht eingehaltener Termine neuerdings zur Kasse gebeten werden kann, werden sich zahlreiche Arztpraxen (ich vermute mal besonders die Zahnarztpraxen) sehr freuen.

Ich hätte doch gerne die rechtliche Grundlage dafür gewusst; ist ja schließlich eine gute Geldquelle :)

Ally

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Wen einige schon der Meinung sind, man müsste für nicht wahrgenommene Termine bezahlen, dann will ich aber auch mein Geld vom Friseur zurück wenn er ****** gebaut hat was ja in 80% der Fälle so ist!

Mal sehen für wenn sich diese Regelungen dann lohnen!

Und zum eigentlichen Thema:
An eurer Stelle wäre ich einzig auf die Vermieterin sauer!
Die Futterkosten etc. hat in dem Fall eben deine Tochter zu tragen, da der Kater ja offiziell schon ihr gehörte.

Normalerweise müsste die Vermietern die Kosten tragen (dass das nicht rechtens ist, ist mir klar, aber Fairnesshalber wäre das die einzig richtige Lösung). Durch ihre falsche Zusage sind ja die Kosten entstanden.

Ja machen könnt ihr halt leider nix, verbucht das unter Lehrgeld.

Und wegen Katzen kann kein Mieter gekündigt werden (solange sie nicht stören und keinen Schaden anrichten), ich würde der Vermieterin mal ein uch über Mietrecht zukommen lassen, denn davon hat sie scheinbar null Ahnung.

Mit Kündigung drohen - da würde ich gleich ganz andere Maßnahmen ergreifen. Ist sieim Mieterschutzverein? Dann würde ich mal einen netten Brief schreiben lassen.

So reine Frechheit!

Grüße Zollerina

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Zollerina:

quote:
Und wegen Katzen kann kein Mieter gekündigt werden (solange sie nicht stören und keinen Schaden anrichten), ich würde der Vermieterin mal ein uch über Mietrecht zukommen lassen, denn davon hat sie scheinbar null Ahnung.


Sicherlich kann ein Mieter wegen einer ohne Erlaubnis gehaltenen Katze nicht gleich gekündigt werden. Gleichwohl bedarf die Katzenhaltung - je nach Regelung im Mietvertrag - ggf. sehr wohl der Zustimmung des Vermieters. Wird eine Katze gegen den Willen des Vermieters angeschafft, kann dieser darauf bestehen, das Tier wieder abzuschaffen.

quote:
Mit Kündigung drohen - da würde ich gleich ganz andere Maßnahmen ergreifen. Ist sieim Mieterschutzverein? Dann würde ich mal einen netten Brief schreiben lassen.


Drohen heißt ja noch nicht, dass sie die Kündigung auch wirklich ausgesprochen hätte. Insofern mal immer schön die Kirche im Dorf lassen. Was bitte soll der Mieterverein denn schreiben?

Das das Verhalten der Vermieterin nicht okay war und sie - zumindest moralisch - eigentlich verpflichtet wäre, die Kosten zu erstatten, sehe ich genauso. Vermutlich wäre sie sogar rechtlich verpflichtet, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sie die Zusage erteilt hat. Das dürfte aber vermutlich schwierig bis unmöglich sein.

Gruß,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Es gibt so viel verschiedene Urteile über verbotene Katzenhaltung.

Da ich selbst Katzen habe, bin ich darüber auch informiert. Und egal wen ich gefragt habe, es hieß immer Katzen gehören zu Kleintieren und dürfen nicht verboten werden, bzw. dürfen verboten werden, wenn man sich dennoch eine anschafft, ist das kein Kündigungsgrund und man muss die Katze auch nicht abgeben.

Es gibt nur eine Regelung, wie viele Katzen man halten darf. Das waren glaube ich bis zu 3 Katzen pro Haushalt.

Hier kannst du einige Urteile nachlesen:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=44473

Es gibt einfach kein entgültig geregeltes Gesetz, da im Einzelfall entschieden wird.
Aber in den allermeisten Fällen wird zugungsten des Mieters entschieden, wenn seine Katzen niemanden stören.

Generell bin ich FÜR die Katzenhaltung, ach wenn sie ausdrücklich verboten wurde.
Denn letztlich würde man beim Rechtsstreit gewinnen.

Andererseits ist Streit vorprogrammiert und man muss sich in seiner Wohnung ja wohlfühlen.

Außerdem verbieten Vermieter im eigenen Interesse Katzen nur äußerst selten, da
1. Katzen weder größeren Schaden anrichten noch andere stören
2. Dann ein großer Teil potenzieller Mieter wegfällt.

Grüße Zollerina

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

ach??? Du schreibst in einem anderen Beitrag doch selbst, dass Katzen wahre Autozerstörer sind...also richten sie doch großen Schaden an!? ;)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Zollerina:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In allen - in dem von Dir verlinkten Thread - zitierten Urteilen, lag offensichtlich eine Mietvertragsklausel zu Grunde, in der der Vermieter der Tierhaltung jeweils im Einzelfall zustimmen muß. Keines der genannten Urteile beschäftigt sich mit der Frage, ob die Haltung von Katzen per Individualvereinbarung im Mietvertrag ausgeschlossen werden kann. Meines Erachtens ist dieses sehr wohl möglich.

Folgende Standardregelungen gibt es in Mietverträgen:

1. Ein gernerelles Verbot jeglicher Tierhaltung. Ein solche Klausel ist nach gefestigter und höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam, weil die Haltung von Kleintieren in der Mietwohnung nicht verboten werden darf. Zu den Kleintieren zählt der Bundesgerichtshof insbesondere Ziervögel, Fische, Hamster, Zwergkaninchen und ähnliche Tiere; nicht aber Hunde und Katzen.

Es hat auch mal ein Amtsrichter per Urteil entschieden, dass ein Yorkshire Terrier kein Hund, sondern ein Kleintier ist. Dieser Richter würde im Falle einer Katze vermutlich genauso entscheiden. Ob dieses allerdings einer nächstinstanzlichen Überprüfung standhalten würde, wage ich mal zu bezweifeln.

2. Die Tierhaltung wird von der vorherigen Erlaubnis durch den Vermieter abhängig gemacht. Bei dieser Regelung ist es tatsächlich so, dass ein Verbot nicht so ohne weiteres möglich ist, sondern einer fundierten Begründung bedarf. Dabei sind auch die individuellen Besonderheiten des Einzalfalles zu berücksichtigen.

3. Es gibt eine individuelle Vereinbarung darüber, welche Tiere gehalten werden dürfen, und welche nicht. Im Rahmen einer solchen Individualvereinbarung ist auch ein Verbot der Katzenhaltung wirksam möglich. Wenn der Mieter dann gegen eine solche vertragliche Vereinbarung verstößt, dann kann der Vermieter die Abschaffung der Katze verlangen und ggf. auch den Mietvertrag kündigen.

Soviel zu den Mäglichkeiten eines Verbotes der Katzenhaltung.

Und das Katzen keinen Schaden an einer Mietwohnung anrichten können, halte ich auch für ein Gerücht. Ich selber halte sowohl Hunde, als auch Katzen in der Wohnung. Wenn ich mir allein die Türen und das Treppengländer ansehe, dann richten die Katzen weitaus mehr Schaden an, als die Hunde.

Gruß,

Axel.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

AxelK
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil"

Wenn ich das schon sehe. Weißt, das alles schreibt mein Ghostwriter, denn ich bin ja Analphabet.

Zum Rest - kein Kommentar.

Denn ich kann es ja gar nicht lesen!

Oh my God....

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Löni: "Du schreibst in einem anderen Beitrag doch selbst, dass Katzen wahre Autozerstörer sind...also richten sie doch großen Schaden an!?"

Ich rede von einem Mietvertrag in einer Wohnung.
Kann ja nicht jeder in einem Auto hausen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

wenn ich so überlege (habe selbst 2 Stubentiger)...an meinem Auto, auf dessen Dach übrigens beide Katzen gerne in der Sonne (sofern sie denn mal scheint) liegen, kann ich auch nach 3 Jahren keinerlei Lackschäden finden...aber die Tapete neben der Eingangstür ist reichlich lädiert, und der darunter liegende Putz ebenfalls...das kommt vom Kratzen, wenn sie raus wollen! Soviel zum Thema 'Katzen verursachen keine Schäden in einer Wohnung ;) ' (tolle Anführungszeichen, gelle *g*).

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