Sterbefall Pferd --> Boxenmiete

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Horsin91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterbefall Pferd --> Boxenmiete

Hallo und guten Abend,

es ist leider etwas komplizierter, ich versuche aber einfach mal mein Glück.

Am 23.06.2017 ist mein Pferd erlöst worden, leider aufgrund der Hofsituation nicht eingeschläfert worden, sondern von einem mir bekannten und in der Umgebung sehr geschätzten Metzger abgeholt worden.
Der Stallbetreiberin habe ich Mittwochnachmittag Bescheid gegeben, somit, vor Zeugen, bereits mündlich gekündigt (ist das korrekt?).

Nun ist es leider so, dass die Stallbetreiberin den Vertrag für Box und Service/Leistung hat, leider habe ich nie eine Kopie erhalten.
Die eigentliche Kündigungsfrist liegt bei 6 Wochen.
Sie sagte jedoch vor Zeugen, dass Sterbefälle von Pferden wohl NICHT im Vertrag mit aufgezeichnet sind also wie die Kündigungsfrist hier ist.

Ich habe noch nicht schriftlich gekündigt, sollte ich dies machen?
Wenn ja, kann ich fristlos kündigen oder muss ich die 6 Wochen Kündigungsfrist einhalten?

Ich habe Stallmiete bezahlt für Box inkl. Stroh, Heu, Hafer, Füttern, Rein- und Rausbringservice auf Wiese und Paddock, Medikamentengabe, Misten, Wässern etc., also ist es ein typengemischter Vertrag, richtig?

Kann ich somit fristlos kündigen oder muss ich die Stallmiete in voller Höhe bezahlen?
Muss ich überhaupt noch schriftlich kündigen?


Vielleicht habt ihr ja Tipps für mich.
Mit der Stallbetreiberin reden kann ich hier leider nicht, da sich die Situation sehr zugespitzt hatte...


Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Horsin91):
Ich habe noch nicht schriftlich gekündigt, sollte ich dies machen?

Ja auf jeden Fall.
Zitat (von Horsin91):
Kann ich somit fristlos kündigen oder muss ich die Stallmiete in voller Höhe bezahlen?

Das dürfte im Pachtvertrag stehen, aus dem Grund die schriftliche Kündigung nachreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ich sehe keinen Grund für eine fristlose Kündigung.

Das Schlachten des Pferdes fällt einzig und allein in die Verantwortung des Mieters.
Daher muss der Vertrag ordnungsgemäß mit der vereinbarten Frist gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

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