Sterilisationspflicht im Kaufvertrag rechtswirksam?
Hallo,
ich habe vom Züchter einen Kaufvertrag über eine Katze erhalten. Kann mir hier jemand beantworten, ob diese Klausel rechtswirksam ist?
"Mündliche Vereinbarung: Die Katze ist nicht zur Zucht freigegeben. Die Katze muss im Alter von 6 Monaten sterilisiert werden. Einen ärztlichen Nachweis hierüber muss der Käufer dem Züchter unverzüglich vorlegen. Sollte mit der Katze ohne Zuchterlaubnis des Züchters gezüchtet werden, wird eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro festgelegt."
Sterilisationspflicht im Kaufvertrag rechtswirksam?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ihr macht einen schriftlichen Vertrag der eine mündliche Klause enthält?!
ZitatIhr macht einen schriftlichen Vertrag der eine mündliche Klause enthält?! :
Ja, diese schönen zusammengeklempnerten Züchter-Verträge - da stehen mir immer noch eine Woche danach die Haare senkrecht wenn ich einen davon gelesen habe ...
Als erstes wäre mal zu prüfen, ob diese Klausel von der Züchterin mehrfach verwendet wurde oder dafür vorgesehen wurde. Dann unterliegt sie den strengen ABG-Regeln von BGB und Rechtsprechung.
Interessant wäre auch ob die Züchterin das als Hobby macht oder als Unternehmerin.
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Sie ist Hobbyzüchterin.
Die Klausel steht in allen Kaufverträgen
Heißt das, dass die Klausel nicht rechtswirksam ist?
ZitatHeißt das, dass die Klausel nicht rechtswirksam ist? :
Das entscheidet am Ende ein Gericht.
Ich halte sie wegen der Vertragsstrafe von 10.000 EUR für unangemessen benachteiligend in Bezug auf den Kaufpreis - die Katze wird ja nicht ab 2000 EUR aufwärts kosten?
Gegenfrage:
Wieviel müsste die Katze kosten, damit die Vertragsstrafe von 10.000 Euro im Verhältnis stehen würde?
Zitat:
"Mündliche Vereinbarung:
Wurde die mündliche Vereinbarung gemacht, nachdem der schriftliche Vertrag unterschrieben wurde? Oder vorher? Wenn vorher, wieso schreibt man es dann nicht in den Vertrag rein?
Als ich den Kaufvertrag zugeschickt bekam, las ich von der mündlichen Vereinbarung, welche nicht stattgefunden hatte. Ich rief dann den Züchter an, was diese Klausel soll. Er meinte, dass sei eine rechtliche Absicherung, um sich die Konkurrenz klein zu halten.
Das würde doch stark in Richtung gewerblichem Handeln gehen. Einem Hobbyzüchter, der sich an süßen Mietzekätzchen erfreut und einfach seine Unkosten bei Verkauf gedeckelt haben möchte, wird sich kaum für die Konkurrenz interessieren.ZitatEr meinte, dass sei eine rechtliche Absicherung, um sich die Konkurrenz klein zu halten. :
Mangels aller Kenntnisse möchte ich nicht abschließend Urteilen. Ich sehe jedoch das Eis, auf welchem sich der Züchter bewegt, nicht nur als dünn an, nein ich meine schon Risse erkennen zu können durch welche das eiskalte Wasser emporsteigt.
Der Benutzername "Savannah" lässt mich vermuten, dass es sich um eine Savannah Rassekatze handelt.
Die Preise für eine solche Katze liegen je nach Generation, Geschlecht und Qualität der Tiere zwischen 1.000 und 20.000 Euro. Die Vertragsstrafe iHv. 10.000 Euro könnte also angemessen sein und mit der Besonderheit der Rasse zu erklären sein.
Wie viel wurde denn der Preis nachgelassen, wegen dieser Klausel?
Wenn es da keinen Preisnachlass gab, dann dürfte diese Klausel unwirksam sein, da sie den Käufer einseitig unangemessen benachteiligt.
Habt ihr den vollen Preis gezahlt, würde ich keinerlei Einschränkungen akzeptieren.
Für diese Tiere braucht man eine Genehmigung? Man lernt nie aus.
Ein Preisnachlass wurde nicht vereinbart. Es handelt sich um eine F5 Savannah Katze. Eine Genehmigung benötigt man hierfür nicht.
Ohne Preisnachlass würde ich dieses Tier nicht entwerten.
Ich würde da dann doch mal einen Anwalt befragen. Ich sehe da eine sehr einseitige Benachteiligung.
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