Tier ist kein Gegenstand!

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Buecherschmiede
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tier ist kein Gegenstand!

Hallo liebe Foristen,

ich wende mich mit einer ziemlich komplizierten Sache an euch... Und zwar wurde ich in 2012 schwer krank - die Kids kamen bei meiner Verwandten unter und der Hund kam zu meiner Tochter zur Betreuung bis es mir besser geht( zu der ich kein gutes Verhältnis habe). Nachdem es mir besser ging, wollt ich Pepper natürlich zurück und da sagte sie lapidar: "Nö, der ist jetzt beim Horst ( Mitarbeiter der Firma ihres Mannes) und da hole sie ihn nicht mehr raus.Habe in der Firma bereits Erkundigungen nach diesem Horst gestellt und auch meine Telenummer hinterlassen - keine Reaktion.Sie erzählte was von schlechtem Zustand des Tieres und dass das Veterinäramt verboten habe, dass Tier wieder in meine Familie abzugeben. Was absoluter Nonsens ist, denn ich rannte stundenlang mit ihm durch Wald und Flur und er besuchte Agility. Tierarzt hatten wir auch. Der Amtsveterinär wusste nix über einen Pepper zu berichten, der kannte den noch nicht mal.Da meine Tochter sehr vermögend ist und mir die Mittel zu einem Zivilpross fehlte, sah ich keine Möglichkeit an Pepper zu kommen.
Nun ist es so, dass meine kleine Tochter sehr schwer erkrankt ist und nur noch einen Wunsch hat...den Pepper zu sehen und ihre wenige Zeit, die so noch hat, mit ihm zu verbringen und da setzt meine Frage an: ist mein Anspruch, den Pepper wieder zu bekommen verjährt?

Liebe Grüße
Sabine

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
ist mein Anspruch, den Pepper wieder zu bekommen verjährt?

Nein, ein Herausgabeanspruch verjährt erst nach 30 Jahren.

Die Schwierigkeit könnte aber sein, dass Horst den Hund gutgläubig erworben hat und damit keine Herausgabe ihm gegenüber durchgesetzt werden kann.

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#2
 Von 
Buecherschmiede
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Zitat:ist mein Anspruch, den Pepper wieder zu bekommen verjährt?
Nein, ein Herausgabeanspruch verjährt erst nach 30 Jahren.
Die Schwierigkeit könnte aber sein, dass Horst den Hund gutgläubig erworben hat und damit keine Herausgabe ihm gegenüber durchgesetzt werden kann.


Danke. Aber wenn ich zumindest meiner Tochter eine unlautere Absicht beweisen ( indem sie falsche Tatsachen abgab)kann...sähe das doch wohl anders aus? Die Zeit rennt, Lilly hat nur noch ein Jahr...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Kontaktieren Sie diesen Horst und einigen Sie sich irgendwie mit dem. Wenn der den Hund denn überhaupt hat. Jedenfalls ist das die realistischste Chance den Hund zeitnah (oder überhaupt) zurückzuerhalten. Um nicht zu sagen die einzige.

Ob die Tochter Sie belogen hat oder nicht spielt keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Buecherschmiede):
Aber wenn ich zumindest meiner Tochter eine unlautere Absicht beweisen ( indem sie falsche Tatsachen abgab)kann...sähe das doch wohl anders aus?

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loewenzahn123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 34x hilfreich)

Vielleicht können Sie sich mit Horst einigen, Pepper wenigstens eine Weile zu sich zu holen oder vielleicht könnte er Ihnen ermöglichen, Pepper mit Ihrer kleinen Tochter zu besuchen, falls der Gesundheitszustand Ihrer Tochter dies zulässt.

Vielleicht würde auch ein Brief an die große Tochter helfen?

Ich finde es ganz schlimm, was Ihnen da passiert ist. Ganz, ganz schlimm!

Versuchen Sie doch erst mal diese Schritte...

Wünsche Ihnen viel Glück, alles Liebe und viel Kraft!

Loewenzahngrüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wäre es zum Wohl des Tieres, dieses nach vier Jahren aus seinem neuen (evtl. ja guten und liebevollen) Zuhause rauszureißen? Ein Tier ist keine Sache, das ist absolut richtig, aber auch kein Mensch. Wenn der Hund es gut hat in der neuen Familie (und davon wollen wir mal alle ausgehen), warum das Tier dann wieder da herausreißen? Ich würde zum Wohl des Tieres darauf verzichten.

1x Hilfreiche Antwort

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