Guten Tag,
ich habe im Oktober 2015 einen Hund von einer Bekannten übernommen (ohne Vertrag etc) und mich um diesen bis März 2017 gekümmert. Sämttliche Kosten für Tierärzte, Verpflegung usw habe ich getragen!
Jetzt hat Sie den Hund zurück genommeb und ich stelle mir die Frage, ob ich ihr die Tierarztkosten von Nobember 2015 und März 2016 in Rechnung stellen kann. Insgesamt wären das an die 800€!
Grüsse
Tierarztkosten zurückfordern
Zitat :und ich stelle mir die Frage, ob ich ihr die Tierarztkosten von Nobember 2015 und März 2016 in Rechnung stellen kann.
Klar, so was kann man immer.
Ob man das dann auch durchsetzen könnte, wenn sie nicht zahlen mag, da käme es dann darauf an, welche genaue Bedingungen es bei der Übernahme gab.
Bedingungen. Keine.
Ich wollte einen Hund, Sie bekam ein weiteres Kind und hatte keine Zeit mehr und hat den Hund dann an mich abgegeben.
Sie hat sich 1.5 Jahre kein Stück für den Hund interessiert und ihn jetzt doch zurück genommen bzw den Hund meiner ehemaligen Lebensgefährtin verkauft (diesmal mit Vertrag)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also kein Pflegehund, sondern Dein Hund, Dein Eigentum. Somit auch Deine Rechnung.
Bitten kann man sie, aber Chancen das durchzusetzen wenn sie unwillig ist, sehe da nicht.
Naja inwiefern mein Hund/Eigentum?
Es gab keinen Vertrag und Sie hat den Hund zurück genommen bzw eben meiner ehemaligen Lebensgefährtin zugesprochen. Ich habe selbst nichts mehr mit dem Hund zu tun!
Wäre es mein Eigentum hätte Sie ihn ja nicht mir "wegnehmen" können!
Ursprünglich hätte Sie den Hund auch nicht abgeben dürfen laut des Tierschutzvertrags!
Jetzt erst wurde der Tierschutz informiert mit der bitte den Vertrag des Hundes auf meine ehemalige Lebensgefährtin umzuschreiben!
-- Editiert von spes am 08.05.2017 08:12
Der arme Hund.......
Ja das auch aber das wird anderweitig mit dem Tierschutz geklärt!
Naja, fordern kann man. Ich sehe aber pers. keine Rechtsgrundlage
Zitat :Ich sehe aber pers. keine Rechtsgrundlage
Geschäftsführung ohne Auftrag wäre schon denkbar.
Zitat :Geschäftsführung ohne Auftrag wäre schon denkbar.
Geschäftsführung für wen?
Laut Schilderung wurde das Eigentum der Sache von der Bekannten an spes übertragen.
Somit war es nicht mehr Sache des frühren Eigentümers sich um die Sache zu kümmern.
Bliebe noch die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung), aber da hier nicht zur Nachbesserung aufgefordert wurde, ist die auch von Tisch.
Und wenn kein Geld geflossen ist, also kein Verkauf stattfand, gibt es auch keine Sachmängelhaftung.
Zitat :Laut Schilderung wurde das Eigentum der Sache von der Bekannten an spes übertragen.
Somit war es nicht mehr Sache des frühren Eigentümers sich um die Sache zu kümmern.
Dann hätte der Hund aber nicht nochmal verkauft werden können?! Hört sich nach vorübergehender (1,5 Jahre) Betreuungsvereinbarung an.
Zitat :Dann hätte der Hund aber nicht nochmal verkauft werden können?!
Doch. Warum sollte man das Eigentum nicht zurückübertragen dürfen?
Das der Hund dann nicht nochmal physikalisch an die Bekannte zurückging, dürfte unschädlich sein.
Zitat :Hört sich nach vorübergehender (1,5 Jahre) Betreuungsvereinbarung an.
Hatte ich auch im Kopf, aber auf Nachfrage wurde das ja verneint.
Und jetzt?
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