Tierarztrechnung. Wucherpreise

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)
Tierarztrechnung. Wucherpreise

Hallo liebe Community.

Über's Wochenende war ich zu Besuch bei meinen Verwandten. Sie wohnen 120 km von mir entfernt in einer großen Stadt.
Meinen Hund (14 Jahre alt) hatte ich mit.

Leider musste ich am Samstagsabend einen tierärztlichen Notdienst aufsuchen, denn es ging dem Tier nicht gut. (In der Stadt, wo ich wohne weiß ich ganz genau, an wen ich mich wenden muss)
Ich fuhr zur Tierarztpraxis, die (als einzige für die ganze Stadt!) im Notdienst war.

Obwohl ich der Tierärztin die Symptome geschildert habe, wurde das Problem falsch identifiziert. (Das Tier hatte eine mechanische Verletzung des Krallenbettes und deshalb humpelte). Diagnostiziert wurde aber die altersbedingte Arthrose.
Das Tier hat eine Schmerzmittelspritze bekommen und ich durfte die Behandlung bezahlen.
Die Rechnung für die Behandlung war: 382 (!) Euro. Begründet war das damit, dass "Notdienst teuer ist". Ich wurde auch telefonisch darauf noch vor dem Tierarztbesuch angewiesen. Aber auf die evtl. Kosten der Behandlung wies mich die Tierärztin nicht an.
Die Rechnung musste ich also akzeptieren.
Da ich nicht genug Bargeld hatte, habe ich 240 Euro gezahlt und den Rest wollte ich am nächsten Tag vorbeibringen.

Dem Tier ging es trotz des Schmerzmittels immer noch nicht gut und ich musste am nächsten Morgen schnell wieder zu dieser Tierärztin.
Erst beim nächsten Besuch hat sie das richtige Problem erkannt und das Tier auch richtig behandelt.
Ich kriegte noch eine Rechnung. Die Summe war diesmal 152 Euro.
Also für zwei Besuche wollte diese Tierärztin über 500 Euro haben. Dabei ging es im Grunde genommen um zwei Spritzen und einer von ihr abgeschnittenen Kralle.

Zuhause habe ich mir in Ruhe die Rechnungen genauer angeschaut und habe festgestellt, dass manches, was in der s.g. GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) genormt ist, von dieser Tierärztin mit dem Faktor 9 (!) berechnet wurde.
In der Rechnung steht z.B.
"Lahmheitsuntersuchung. (GOT 836)" -- 170 Euro
"Instillation intrauterin, intraabdominal, Hund, Katze, Frettchen (GOT 221) -- 92 Euro

In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) steht aber:
GOT 836 -- 42,63 Euro
GOT 221 -- 11,50 Euro

(https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/BJNR140100022.html)


Ich verstehe schon, dass der Notdienst teuerer ist, als die reguläre Behandlung.
Meine Frage ist aber, ob dabei gar keine Grenzen gesetzt sind?
Beide Rechnungen habe ich an meine Tierkrankenversicherung geschickt. Ob die Kosten übernehmen werden, weiß ich noch nicht.
Aber auch wenn... Diese Summe ist die Hälfte der Summe, die die Versicherung gem. Versicherungspolice für die Behandlungs meines Hundes pro ganzes (!) Jahr übernimmt.
D.h. diese Tierärztin hat mit zwei Rechnungen die Hälfte der Kosten "weggepustet", die mir pro Jahr zustünden, falls ich mit dem Hund zum Tierarzt muss.
In den Bewertungen, die Kunden über diese Tierärztin im Internet geschrieben haben, steht oft das Wort "Abzocke".
So sehe ich das auch.
Manche Kunden haben sich bei der Tierärztekammer beschwert, manche -- bei der Verbraucherzentrale...
Alles vergeblich....

Was kann man eigentlich dagegen tun?
Wenn man für sein Lieblingshaustier ein einem Samstagsabend dringend tierärztliche Hilfe braucht, hat man keine andere Wahl: man muss das Tier zum Tierarzt bringen und es behandeln lassen.
Aber inwiefern sind solche Wucherpreise rechtlich OK?
Kann evtl. die Tierkrankenversicherung dagegen rechtlich vorgehen ggf. der Rechnung wiedersprechen?
Letz endlich sie müsste die Behandlungskosten vertragsgemäß übernehmen. Wenn sie das tut, zahlt sie das Geld aus dem sozusagen eigenes Geld. Und sie versteht von diesem Ganzen (GOT, Behandlungskosten etc.) viel mehr als der Kunde.

Vielen Dank für Eure Meinungen.


-- Editiert von User am 21. November 2023 09:58

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9 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6434 Beiträge, 1376x hilfreich)

Das sind die einfachen Beträge, die Sie da nennen. In der verlinkten Quelle steht aber noch viel mehr:

Zitat:
§ 3 Gebührenhöhe in besonderen Fällen
(...)
(3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.

§ 4 Gebühren für tierärztlichen Notdienst
(1) Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache. In den Fällen des Satzes 1 steht der Tierärztin oder dem Tierarzt daneben und abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu.
(2) Die Notdienstgebühr darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.
(3) Von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden.
(4) Für die Gebühren nach Absatz 1 Satz 1 und für das Absehen von der Erhebung der Notdienstgebühr nach Absatz 3 gilt § 5 Absatz 1 entsprechend.
(5) § 3 Absatz 3 bleibt unberührt.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
(3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.

!!! Achtung!!! Es geht dabei nur um die einfachen Gebühren, nicht um die Hebesätze! DIese werden dann noch mit den Gebühren multipliziert.
Der Schilderung nach sind die geforderten Gebühren so in Ordnung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es geht dabei nur um die einfachen Gebühren, nicht um die Hebesätze!


Könnten Sie mich kurz erläutern, was gemeint wird?
(Sorry, ich bin weder Jurist noch Tierarzt. Auch vom Vertragsrecht habe ich nicht viel Ahnung)

Ich als Kunde sehe auf der Rechnung die Summe, die 9 (!) Mal höher ist als die, die in der Gebührenordnung für diese Dienstleistung vorgegeben ist.
Als Kunde, dessen Tier wurde im Rahmen des Notdienstes behandelt, kann ich nicht sagen "Ne, zahle ich nicht!"

Als Kunde möchte ich aber verstehen, wie aus 10 Euro (GOT) bei dieser Tierärztin plötzlich 90 Euro geworden sind.
Insbesondere, wenn die Notdienstpreise in der GOT auch genormt sind.

Wie kommt die gute Dame darauf, den in den GOT vorgegebenen Preis mal 9 zu nehmen?
Kann sie den Preis z.B. mal 19 nehmen? Oder mal 29?

Was macht für einen Sinn, sich auf der Rechnung auf irgendwelche Gebührenordnungen zu beziehen, wenn man die Preise eher willkürlich in die Rechnung eintragen kann?



-- Editiert von User am 21. November 2023 22:23

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#4
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von foreigner):
GOT vorgegebenen Preis mal 9 zu nehmen?


Eine kleine Korrektur, um mathematisch korrekt zu bleiben.

Der in der GOT vorgegebene Preis für eine der erbrachten Leistungen wurde mit dem Faktor 8 multipliziert und in Rechnung gestellt.

GOT: 11,50 Euro
Rechnung: 92 Euro

Die Frage ist: wodurch wird dise Preisbildung geregelt?

Salopp gesagt: wie entsteht dieser Preis?
(Ich finde in der GOP maximum (!) "Faktor 4" (in der GOT, § 4)

Ob eine kleine Spritze einem kleinen Hund als "schwierige Leistung" deklariert werden kann, bin ich mir, ehrlich gesagt, nicht sicher.
Aber auch wenn... In der GOT steht schwarz auf weiß: "vervierfachen".
Aber 8 ist eigentlich 2x4 :--)

Wie kommt sie auf 8?


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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2025 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
§ 4 Gebühren für tierärztlichen Notdienst
(1) Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache.

Zitat (von cirius32832):
(5) § 3 Absatz 3 bleibt unberührt.

Zitat (von cirius32832):
§ 3 Gebührenhöhe in besonderen Fällen
(...)
(3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.


Vierfach * 100 % = Achtfach

Ist das übertrieben viel? IMO ja.
Ist es rechtlich zulässig? Ja.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von foreigner):
Die Rechnung für die Behandlung war: 382 (!) Euro. Begründet war das damit, dass "Notdienst teuer ist". Ich wurde auch telefonisch darauf noch vor dem Tierarztbesuch angewiesen. Aber auf die evtl. Kosten der Behandlung wies mich die Tierärztin nicht an.


Woher soll die Ärztin denn schon vorher genau wissen, wie teuer es wird?

Davon abgesehen hast du ja anscheinend auch nicht nachgefragt.

Zitat (von foreigner):
Aber inwiefern sind solche Wucherpreise rechtlich OK?


Wenn sich bereits Kunden bei der Tierärztekammer beschwert haben und das nix gebracht hat, ist davon auszugehen, dass die Rechnungen nicht zu beanstanden sind.

Zitat (von foreigner):
Was macht für einen Sinn, sich auf der Rechnung auf irgendwelche Gebührenordnungen zu beziehen, wenn man die Preise eher willkürlich in die Rechnung eintragen kann?


Willkürlich geht ja nicht...wahrscheinlich nimmt die Tierärztin das Maximale, was sie nehmen darf.

Wenn du es genau wissen willst, ruf doch einfach mal bei der Tierärztekammer an und lass dir die Rechnung erklären.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Vierfach * 100 % = Achtfach


Alles klar.
Jetzt stimmt das auch mathematisch.
Jetzt weiß ich Bescheid.

Auch das, dass es Tierärzte gibt, die für eine kleine Spritze (Schmerzmittel) für einen kleinen Shih-Tzu über 90 Euro verlangen, musste ich auch lernen... :--(

Schade, dass sowas möglich ist, aber die Tierärztin weißt anscheinend, dass sie damit durchkommt.

Ich danke Euch für die Erklärungen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Willkürlich geht ja nicht...wahrscheinlich nimmt die Tierärztin das Maximale, was sie nehmen darf.
SO ist es, insbesondere am Wochenende. Während der regulären Sprechzeiten hätte der zu zahlende Betrag vermutlich lediglich 1/4 der aktuellen Rechnung betragen. Man muss hier bedenken, dass auch die arbeitenden Angestellten Zuschläge bezahlt bekommen. Dies fliest dann natürlich in die Rechnungen mit ein. Ich sehe hier weder Wucher noch zu hohe Beträge. Ich sehe hier lediglich die Inanspruchnahme einer Leistung außerhalb normaler Arbeitszeiten welche auch vergütet werden soll. Solch ein Betrag tut zwar weh aber es ist nun einmal so, dass jeder für zusätzlichen Aufwand auch bezahlt werden möchte.
Ich kann den Ärger des Kunden sehr gut verstehen aber ich verstehe auch diejenigen, die wegen des Kunden einen besonderen Aufwand hatten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6434 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich kann den Ärger des Kunden sehr gut verstehen aber ich verstehe auch diejenigen, die wegen des Kunden einen besonderen Aufwand hatten.


Dem kann ich mich anschliessen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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