Tierhalter- oder Tierhüterhaftung

13. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Holdine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)
Tierhalter- oder Tierhüterhaftung

Wenn zwei Personen sich für ihre Pferde eine Wiese teilen und auch die Arbeit (jeder macht an "seinen" Tagen den Pferdedienst), kann dann eine Person für den Mist, den das andere Pferd baut, haftbar gemacht werden?

Andere Frage: Angenommen, ich gehe zwischen meinem PFerd und einem anderen Pferd und führe beide auf die Wiese. Auf einmal scheuen die PFerde. Ich kann nur eines festhalten und lasse daher das "fremde" Pferd los, damit meinem eigenen nichts passiert. Bin ich dann haftbar, wenn das PFerd durchgeht und auf die Straße rennt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

es gibt doch eine tierhaftversicherung, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
genevra
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

also rein aus eigener langjähriger Erfahrung in der Pferdehaltung, würde ich sagen, dass du haftbar gemacht werden kannst.

Immerhin hättest du diese Situation locker verhindern können, wenn du nicht beide Pferde geleichzeitig geführt hättest (was übrigends mehr als nur leichtsinng und gefährlich ist)

VG

Jessika

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich bin mir da nicht sicher, dass man bei einem Pferd nicht haftbar gemacht werden kann.
Letztendlich kann dir das selbe auch passieren, wenn man nur ein Pferd führt. Das kann mir keiner erzählen, dass er ein in Panik geratene davonstürmende 500kg Lebendgewicht festhalten kann.
Haftbar wenn was passiert ist man so oder so. Man hat immer ein Tierrisiko auf seiner Seite. Man kann durch die korrekte Ausbildung der Pferde die Gefahr minimieren.

LG
Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Also bei Pferden kenne ich mich nicht aus, aber in meiner Hundehaftpflicht z.B. ist der Tierhüter mitversichert. Die Pferdehaftpflicht kann doch eigentlich nicht viel anders sein, oder?

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

tierhaftpflicht ist doch tierhaftpflicht?
nicht der halter wird versichert, falls er mal ungestüm auf die strasse rennt oder jemanden beisst, sondern das tier.
die tierhaftpflicht ist doch tier bezogen.
sprich... wenn ein mir anvertrautes tier blödsinn macht und das tier hat ne versicherung, dann muss diese auch wirken. ansonsten hätte alles keinen sinn!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@jau, nee, eben nicht.
Habe erst vorgestern Post vom TASSO e.V bekommen, mit dem Hinweis, dass Tierhalter ihre Versicherungen überprüfen sollen. Da gerade jetzt in der Urlaubszeit wieder viele Tiere bei anderen in Pflege gegeben werden.
Da muss schon die Klausel drin seit, dass auch der Tierhüter mit versichert ist.

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

echt? da muss ich aber meine gleich mal durchlesen... danke

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
genevra
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

selbst wenn das Tier bei einem Tierhüter mitversichert ist (nicht bei allen Versicherungen), ist doch zu fragen ob der Tierhüter hier nicht fahrlässig gehandelt hat.

VG

Jessika

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Es gibt für (fast) alles eine gesetzliche Regelung:

§ 833 BGB (Haftung des Tierhalters)

§ 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers)

1x Hilfreiche Antwort

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