Tierhalterwechsel trotz Veterinäramt

30. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
RiMa86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierhalterwechsel trotz Veterinäramt

Hallo,

kurze Beschreibung meiner Situation. Es geht um einen älteren Kater, 16 Jahre alt, Freigänger, bisher keine Beanstandungen zur Tierhaltung, ich habe noch nie Bekanntschaft mit dem Veterinäramt gemacht da ich nur einfacher Haustierhalter mit lediglich 1 Kater bin. Im Januar wurden wir bzgl. des Zustands des Katers beim Veterinäramt angeschwärzt, weil er relativ dünn ist. Dazu kurze Info: Er frisst täglich 2-3 Päckchen (á 100g) Nassfutter, dazu steht immer eine Schale Trockenfutter den ganzen Tag zur Verfügung und permanent frisches Wasser. Das Veterinäramt hat als Auflage einen Besuch beim TA angeordnet, welche ich erfüllt habe. Nach großen Blutbild, Rundumcheck mit allem Drum und Dran und knapp 300 Euro weniger in der Tasche steht nun fest dass der Kater gesund und munter ist. Der TA ist sehr zufrieden, er kennt ihn ja auch schon einige Jahre und weiß dass er immer gut gepflegt wird. Lediglich in den Laborwerten sind 2 Werte knapp über "Normal" und damit leicht erhöht, aber lt. TA für das Alter vollkommen im Rahmen und daher braucht man da nichts tun.

Für das Veterinäramt reicht das jedoch nicht um den Fall abzuschließen, weil er schon so alt ist und sichergestellt werden muss dass diese Werte regelmäßig überprüft werden. 2mal wurden wir schon unangekündigt besucht, wo aber in der Haltung nichts bemängelt werden konnte außer dass sein Schlafkörbchen etwas höher aufgestellt werden sollte. Aufgrund dieser Besuche habe ich mich schon mit denen angelegt und mittlerweile wird dieser Streit auch schon ziemlich persönlich.
Nun mein Problem: Unabhängig dieser Situation steht demnächst aus privaten Gründen ein Halterwechsel bevor und wäre auch angedacht wenn das mit dem Veterinäramt nicht gewesen wäre, leider geht es nicht anders. Ich habe bereits eine sehr nette Dame die ihn bei sich aufnehmen würde und ihm ein schönes altersgerechtes Zuhause mit viel Auslauf bieten kann.

1. Das Veterinäramt möchte wissen wo der Kater in Zukunft wohnen wird. Kann ich diese Auskunft verweigern? Kann das Veterinäramt die neuen Halterdaten von mir einklagen? Ich bin schon am überlegen ob ich die Kontaktdaten nicht in den Übergabevertrag schreibe und einfach auf unwissend mache. (Ich kenne die Adresse natürlich) Ich möchte nicht dass er auch dort weiterhin besucht wird, außerdem soll die Dame nicht ins Fadenkreuz dieser übereifrigen Beamten geraten.

2. Muss ich die neue Halterin darüber informieren, dass der Kater unter Beobachtung der Veterinäramts steht? Da ich nicht vorhabe ihre Daten ohne richterliche Anordnung weiterzugeben, dürfte es die Dame nicht mal beeinträchtigen.

Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat dazu geben.

Freundliche Grüße




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Gab es schriftliche Bescheide?
Welche Rechtsgrundlagen wurden genannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RiMa86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gab es schriftliche Bescheide?
Welche Rechtsgrundlagen wurden genannt?


Nein, es gab weder einen Bescheid noch wurde eine Rechtsgrundlage genannt. Die Konversation fand nur formlos über E-Mail und Telefon statt, keine amtlichen Dokumente.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von RiMa86):
Die Konversation fand nur formlos über E-Mail und Telefon statt, keine amtlichen Dokumente.

Dann würde ich die Wünsche künftig ignorieren - möge er sich ein anderes Hobby suchen oder was amtliches senden gegen das man dann per Gericht vorgehen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
RiMa86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich die Wünsche künftig ignorieren - möge er sich ein anderes Hobby suchen oder was amtliches senden gegen das man dann per Gericht vorgehen kann.


Das hatte ich auch vor, nur wollte ich sicherstellen ob das andere auch so einschätzen. Lediglich bei der Frage ob ich den zukünftigen Halter vorab über die Situation aufklären muss bin ich mir nicht so sicher.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von RiMa86):
Lediglich bei der Frage ob ich den zukünftigen Halter vorab über die Situation aufklären muss bin ich mir nicht so sicher.


Da gibt es nichts aufzuklären.
Der Mitarbeiter des Veterinäramtes schießt hier vollkommen über das Ziel hinaus und überschreitet seine Kompetenz, passiert übrigens gar nicht so selten.

Bei der nächsten "Kontaktaufnahme" seitens des Amtes würde ich mir weitere unhaltbare Forderungen seitens des Amtes verbitten, oder beim nächsten Hausbesuch den Einlass verweigern und denen genau das mitteilen ->
Zitat (von Harry van Sell):
amtliches (=einen schriftlichen Bescheid) senden gegen das man dann per Gericht vorgehen kann.


Dabei deutlich zum Ausdruck bringen, dass man sich neben der gerichtlichen Klärung, ebenfalls die Beschwerde bei der *nächst höheren Ebene* vorbehält.

Die Veterinärämter sind dem/der Regierungspräsidium/ Bezirksregierung (gibt es nicht in allen Bundesländern) und diese der obersten Landesveterinärbehörde untergeordnet.

-- Editiert von User am 3. Mai 2024 16:01

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von RiMa86):
Lediglich bei der Frage ob ich den zukünftigen Halter vorab über die Situation aufklären muss bin ich mir nicht so sicher.

Ich sehe da kein "muss".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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