Tierheim und Kostenerstattung

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)
Tierheim und Kostenerstattung

Hallo,

wir wollten einem Hund aus dem Tierheim eine Chance geben, holten ihn ab, nachdem sich aber rausstellte, das es weder mit unserer Hündin auf Dauer klappen würde und er auch alles an Inventar zerlegte sobald man ihn eine Sekunde allein ließ. Selbst unsere Töpfe holte er vom Herd, zum Glück war das Essen nicht am kochen, brachte ich ihn traurig wieder dorthin. Ich hatte eine Summe gezahlt und da in dem Kaufvertrag nur die Klausel stand: Es besteht kein Anspruch auf Ersatz für Aufwendungen(z.b. Futter oder Tierarztkosten etc.), dachte ich, das ich die gezahlte Summe wiederbekomme. Pustekuchen, die würde nicht erstattet, stünde ich ja so dadrin. Ich erklärte, das es nicht klar zu erkennen ist und bat um Klärung mit dem Vorgesetzten sowie einer anschließenden kurzen Rückmeldung. Nichts passierte bisher. Ich möchte das nicht so auf mir sitzen lassen, schließlich habe ich jetzt was bezahlt ohne Gegenleistung. Ich würde jetzt gerne wissen, wie es wohl rechtlich aussieht? Genügt wirklich der eine Satz? Ich persönlich finde das sehr irreführend. Wenn sie gesagt hätten, 20 würde abgezogen, ist das ok. Wenn man aber überlegt das man 250 € für 4 Tage bezahlt. Ich bin halt etwas verärgert. Die 20 würde ich denen gönnen, Futter bringe ich auch ab und an hin oder Spielzeug. Am liebsten würde ich alle Tiere mit nach Hause nehmen.
Ich würde mich sehr über einen Rat freuen ob ich das wirklich so hinnehmen muß?
Vielen Dank und
Gruß
Karo

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-- Editiert karo2211 am 10.12.2013 10:59

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Investiere doch bitte ein paar Euro in eine Tüte Satzzeichen; der Text ist wirklich schwer verständlich.

Außerdem fehlt das Wichtigste: Was wurde denn genau zwischen Tierheim und Dir vereinbart? Mit welchen wohlgewählten Worten?



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#2
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Unsterblich,

Sorry, mach ich nächstes Mal besser. Es wurde gar nichts vereinbart. Man fragte mich bei der Rückgabe, ob man mir nicht gesagt hätte, das man das Geld nicht zurück bekommen würde? Nein, das hatte mir niemand gesagt.
Ich bezahlte, unterschrieb diesen sogenannten Kaufvertrag, nahm den Hund und fuhr nach Hause.Ansonsten stehen in dem Vertrag nur noch Dinge, das wenn Sachschäden entstehen usw, das Tierheim dafür nicht haftet. Sagt denn der Satz:Es besteht kein Anspruch auf Ersatz für Aufwendungen(z.b. Futter oder Tierarztkosten etc.)aus, das es keine Rückerstattung gibt? Also ich bin der Meinung, das es genauer, am besten sogar mit Eintragung der geleisteten Summe dort stehen müsste.Oder denke ich etwas falsch, ich lasse mich gerne belehren.
Danke und Gruß
Karo

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#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Steht das denn irgendwie in Zusammenhang mit einer Rückgabemöglichkeit.

Im Allgemeinen hast Du gar kein Rückgaberecht, kannst also prinzipiell schon froh sein, dass Du den Hund nicht behalten musstest.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, doch, das stand da, vier Wochen hast du Zeit, das Tier zurück zu bringen.
Gruß
Karo

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von karo2211 am 10.12.2013 18:44

Hallo, doch, das stand da, vier Wochen hast du Zeit, das Tier zurück zu bringen.

"Rückgabe des Tieres" hat doch per se nichts mit "Rückzahlung des Geldes" zu tun :???:

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Eben, dort steht nicht, das du das Geld zurück erhälst.

Gemeint ist wahrscheinlich, das du für die Abgabe innerhalb von 4 Wochen nicht noch einmal zusätzlich bezahlen musst (ja, auch die Abgabe von Tieren kostet in der Regel).

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Wenn es sich um einen tatsächlichen Kaufvertrag mit einer 4-wöchigen Rückgabemöglichkeit handelt und die 250 EUR den Kaufpreis darstellen, sehe ich keine Rechtsgrundlage, nach welcher der Kaufpreis durch das Tierheim einbehalten werden könnte.

Vorausgesetzt, es handelt sich hier wirklich um einen Kaufvertrag. Bei einem Tierüberlassungsvertrag kann das bereits wieder völlig anders aussehen.

Es wäre also zu klären, ob es sich um einen Kaufvertrag handelt und ob die 250 EUR als Kaufpreis benannt sind.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

also, ich habe heute nochmal mit dem Tierheim telefoniert. Bevor es erst nicht möglich war, ist es jetzt möglich, das ich mir einen anderen Hund aussuchen kann. Muß auch nicht sofort sein. Zurückzahlen würden sie die Summe nicht.Super, so geht es doch auch, ich Zahle und bekomme jetzt doch etwas, was ja erst nicht so aussah.
Mir ging es dabei auch um das Prinzip, geht ihr ins Kaufhaus, gebt der Kassierin das Geld und geht ohne Ware? Bestimmt nicht!!!
Und ja, es ist ein Kaufvertrag. Dort steht: Zum Preis von 250,00€ wird das nachfolgend beschriebene Tier.............
Im ersten Beitrag sollte 20 % heißen. Das haben sie vorher einbehalten. Damit wäre ich auch voll einverstanden gewesen.Dieser Hund wird nicht nur einmal zurückkommen. Leider. Wir haben ihn ein paar mal vorher besucht, auch mit unserer Hündin. Nur auf dem Freigelände des Tierheims gab es nichts, was er hätte zerstören können. Alleine der Gedanke, er zieht sich einen Topf mit kochendem Wasser runter, wäre schrecklich.
Da sich meine Frage ja jetzt erledigt hat, bedanke ich mich bei euch. Schade finde ich, das man gleich angeraunzt wird, von jemandem, ohne das dieser die genaueren privaten Verhältnisse kennt und das 250 € für manche Menschen verdammt viel Geld sind. Allen anderen sage ich Vielen lieben Dank für die netten Antworten.
Gruß
karo

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-- Editiert karo2211 am 11.12.2013 21:53

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
Zurückzahlen würden sie die Summe nicht.


Halte ich für reichlich zweifelhaft, diese Position des Tierheimes. Aber schön, dass sich die Sache letztich doch noch ohne Ärger zur Zufriedenheit Aller lösen ließ.

Ich drücke Ihnen die Daumen, einen Hund in dem Heim zu finden, der sich gut in ihre Familie integriert!

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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