Wir adoptierten im Oktober einen Hund aus dem Tierheim mit einen Schutzvertrag. Im Dezember fing der Hund an mein Kind anzuknurren, worauf ich beim Tierheim um Hilfe bat. Man wollte sich melden aber tat es nicht. Im Januar kam es zu einem Beißvorfall. Als ich das Tierheim wieder kontaktierte, verlangte man den Hund zurück. Man rief ständig bei uns an und schrieb per WhatsApp, das wir den Hund bis spätestens 18.1 zurück geben sollen.
Sie meinten da wir keinen Hundetrainer aus dem Tierheim genommen haben kündigen die den Schutzvertrag mit uns.
Ein Hundetrainer war nie Vertragsbestandteil. Ich könnte mich Ohrfeigen das ich bei denen überhaupt um Hilfe bat.Aber es wurde immer gesagt das sie mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir haben versucht mit denen zu reden, hätten uns sogar auf ihren Hundetrainer eingelassen. Aber die Tierheimleitung ist stur und gibt uns den Hund nicht zurück. Ich musste am 18.1 ein Abgabe Vertrag umterschreiben, hatte dann aber binnen 1 Woche ein Widerspruch geschrieben. Meine Frage, hatten die nun Recht? Oder hätte man uns den Hund gar nicht abnehmen dürfen? Das ganze kam mir wie eine Nötigung vor. Anstatt uns zu helfen wurden wir gezwungen den Hund zurück zu geben, der nun wieder in einen völlig verdreckten Zwinger leben muss. Anstatt bei uns mit Haus und Garten. Ich bin ratlos und uns fehlt der Hund jeden Tag.
Tierheim verlangte Hund zurück. Hilfe!
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?



ZitatOder hätte man uns den Hund gar nicht abnehmen dürfen? :
Höchstvermutlich wären derartige Inhalte in dem "Schutzvertrag" nichtig gewesen, da es meist Kaufverträge sind.
Bei offiziellen Tierheimen müsste man aber detaillierter prüfen, dann die bekommen auch schon mal rechtswirksame Schutzverträge.
ZitatAnstatt uns zu helfen wurden wir gezwungen den Hund zurück zu geben :
Wie sah denn der Zwang aus?
ZitatIch musste am 18.1 ein Abgabe Vertrag umterschreiben (...) :
Wo kommt denn das "Muss" her?
Ich gehe davon aus, dass du nicht zur Unterschrift gezwungen wurdest?
Zitat(...) hatte dann aber binnen 1 Woche ein Widerspruch geschrieben. :
Es existiert in diesem Fall kein Recht zum Widerspruch...man hätte sich einfach vorher überlegen müssen, was man unterschreibt.
ZitatIm Dezember fing der Hund an mein Kind anzuknurren, worauf ich beim Tierheim um Hilfe bat. Man wollte sich melden aber tat es nicht. Im Januar kam es zu einem Beißvorfall. :
ZitatAnstatt uns zu helfen wurden wir gezwungen den Hund zurück zu geben, der nun wieder in einen völlig verdreckten Zwinger leben muss. Anstatt bei uns mit Haus und Garten. Ich bin ratlos und uns fehlt der Hund jeden Tag. :
Ja, der Hund ist der Leidtragende.
Warum verlasst ihr euch auf die Rückmeldung des Tierheims, statt anderweitig Hilfe zu suchen?
Das hätte doch längst in die Wege geleitet worden sein können....und zwar, bevor euch der Hund weggenommen wurde.
Ich kann die Reaktion des Tierheims unter den gegebenen Umständen absolut nachvollziehen.
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Ich stimme den bisherigen Antworten zu.
Ob und in wie fern der Schutzvertrag gültig ist, lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen.
Zwangshandlungen sehe ich nicht.
Die Familie scheint dem Hund nicht angemessen gewachsen zu sein und lehnt Hilfe ab - da verstehe ich das Tieramt.
ZitatWie sah denn der Zwang aus? :
Per WhatsApp wurde eine Frist zur Rückgabe gesetzt.
ZitatWarum verlasst ihr euch auf die Rückmeldung des Tierheims, statt anderweitig Hilfe zu suchen? :
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch angenommen das uns das Tierheim helfen könne. Ich fragte vorher bei einen anderen Hundetrainer an, er meinte wir sollen den Hund zurück geben, er passe nicht zu uns.
Deswegen bat ich dann beim Tierheim um Hilfe. Die haben ja auch Hundetrainer. Ich hätte erwartet dass man uns dann wenigstens die Nummer vom Hundetrainer gibt.
Die musste ich später alleine herausfinden.
ZitatDie Familie scheint dem Hund nicht angemessen gewachsen zu sein und lehnt Hilfe ab - da verstehe ich das Tieramt. :
Wir lehnten keine Hilfe ab sondern wollten Hilfe. Aber anstatt Hilfe zu bekommen wurde uns der Hund weggenommen. Darum geht es. Da wir nicht den Hundetrainer vom Tierheim mit dazu geholt hatten. Was aber nie vereinbart war. Weder vertraglich noch andersweitig.
Ihr müsst einfach auf Herausgabe klagen, wenn der Hund immer noch in eurem Eigentum steht. Für Genaueres müsste man auch die Texte kennen, die ihr unterschrieben habt.
@Despi, ich sehe bisher nicht, dass es sich hier um ein "Tieramt" handelt?
ZitatWo kommt denn das "Muss" her? :
Wenn man eine Frist gesetzt bekommt dann bringt man den Hund hin. Welche Wahl hätte ich gehabt? Hinterher ist man immer schlauer, in der Situation nahm ich aber an das ich den Hund dann auch abgeben muss. Solche Situation hatte ich noch nie. Beim Hund davor aus einem anderen Tierheim hatten wir nie Probleme. Sowas kenne ich überhaupt nicht.
Werdet ihr nun auf Herausgabe klagen und uns hier auf dem Laufenden halten? Ich würde das sehr interessant finden.
ZitatDas hätte doch längst in die Wege geleitet worden sein können....und zwar, bevor euch der Hund weggenommen wurde. :
Es waren nur ein paar Tage die Zeit waren. Nicht mal eine Woche.
Ich sprach mit einem Hundetrainer, er sagte, wir sollen den Hund zurück geben. Bei dem Tierheim Trainer musste ich erst die Kontaktdaten rausbekommen, da dieser in Berlin sitzt. Er hätte uns geholfen, aber da war der Hund schon zurück im Tierheim. Er sprach mit der Tierheimleitung, aber sie gibt uns den Hund dennoch nicht zurück. Lieber lässt sie diesen 8 Jahre alten Hund im kalten verdreckten Zwinger.
ZitatWerdet ihr nun auf Herausgabe klagen und uns hier auf dem Laufenden halten? Ich würde das sehr interessant finden. :
Im Abgabe Vertrag steht dass ich jegliche Rechte am Hund abtrete.
Ich hab damals zum Tierheim gesagt dass das hier falsch ist. Ich nahm zu dem Zeitpunkt an dass ich keine Chance hätte. Hätte ich blos nie unterschrieben. Aber wer diese Situation nicht kennt ist damit überfordert. Eine sagte mir, das das Tierheim angezeigt werden müsse. Das sie niemals den Hund zurück fordern dürfen.Aber sowas weiß man alles nicht. Wie soll man da wissen was richtig und falsch ist.
ZitatIhr müsst einfach auf Herausgabe klagen, wenn der Hund immer noch in eurem Eigentum steht. Für Genaueres müsste man auch die Texte kennen, die ihr unterschrieben habt. :
Das hieße Zivil Recht über Gericht.
Ich habe morgen noch einen TelefonTermin mit einer Anwältin. Ich werde schauen was sie dazu sagt.
Ich verstehe deine Situation, ihr wart unsicher und habt dann lieber nachgegeben, alles gut. Ich wünsche mir nur so oft wie möglich, dass Ratsuchende hier nicht nur nachfragen, sondern dann auch was unternehmen und Leute hier am Laufen halten.
Die Anwältin wird dir tendenziell abraten, wenn sie die Erfolgsaussichten nicht hoch genug einschätzt oder von einer Rechtsschutzversicherung ist, oder dasselbe sagen, was du hier auf deine Fragen schon erfahren hast: Man muss sich diese Papiere ansehen und dann muss man je nachdem auf Herausgabe klagen (darf natürlich vorher noch mal mit anwaltlichem Schreiben vorgerichtlich auffordern), eventuell auch Eilrechtsschutz. Was eigentlich auch sonst
Freue mich, wieder von dir zu hören!
ZitatPer WhatsApp wurde eine Frist zur Rückgabe gesetzt. :
Das ist weder "Zwang" noch "muss"
ZitatMan muss sich diese Papiere ansehen und dann muss man je nachdem auf Herausgabe klagen (darf natürlich vorher noch mal mit anwaltlichem Schreiben vorgerichtlich auffordern) :
So ist es.
Zitat:@Despi, ich sehe bisher nicht, dass es sich hier um ein "Tieramt" handelt?
Da hat mir wohl die Autokorrektur einen Streich gespielt. Gemeint ist selbstverständlich Tierheim.
Zitat:Lieber lässt sie diesen 8 Jahre alten Hund im kalten verdreckten Zwinger.
Das würde mir zu denken geben.
Sowohl Tierheim als auch Trainer raten dazu, den Hund aus der Familie zu nehmen. Bei allem Verständnis, dass Sie den Hund lieb gewonnen haben, warum fällt Ihnen so schwer, im Sinne des Tiers zu handeln?
ZitatSowohl Tierheim als auch Trainer raten dazu, den Hund aus der Familie zu nehmen. Bei allem Verständnis, dass Sie den Hund lieb gewonnen haben, warum fällt Ihnen so schwer, im Sinne des Tiers zu handeln? :
Danke.
ZitatDas würde mir zu denken geben. :
Sowohl Tierheim als auch Trainer raten dazu, den Hund aus der Familie zu nehmen. Bei allem Verständnis, dass Sie den Hund lieb gewonnen haben, warum fällt Ihnen so schwer, im Sinne des Tiers zu handeln?
Das war eine Ferndiagnose. Der Hundetrainer kannte den Hund nicht. Dann fragte ich den anderen Hundetrainer. Der Hundetrainer vom Tierheim meinte man kann alles trainieren, sei kein Problem.
Da ist nichts im Sinne des Hundes. Ein Leben mit Haus und Hof anstatt Zwinger und Kälte..ich denke nicht das dieser 8 Jahre alte Schäferhund Mix nochmal vermittelt wird. Sie geht da völlig unter.
-- Editiert von User am 9. Februar 2025 19:55
ZitatDas ist weder "Zwang" noch "muss" :
Ist es. Wenn man von der Tierheimleitung jeden Tag angerufen wird, diese den Abgabetermin wissen wollen, dann eine Frist setzen.... Für mich ist das Zwang. Hätte mir damals jemand gesagt das ich nicht draif eingehen muss, dann hätte ich sie niemals abgegeben. Aber sowas weiß man nicht. Sowas kenne ich nicht. Im Schutzvertrag steht dass man den Hund auf Aufforderung zurück geben muss.
ZitatBeim Hund davor aus einem anderen Tierheim hatten wir nie Probleme. :
Was ist aus diesem Hund geworden?
ZitatUnd was den Hund angeht, sagte ich bereits, das der Hundetrainer dieses Problem beim Hund trainiert hätte mit uns. :
Der Hund hat bereits zugebissen, von daher halte ich es für absolut richtig, dass das Tierheim die Herausgabe verlangt hat.
Ob das nun rechtmäßig war, lassen wir mal dahingestellt.
Ihr hättet mit dem Hund trainieren können, aber das Kind, das anscheinend von dem Tier gebissen wurde, lässt sich ja nicht wegzaubern.
Wie hätte das also praktisch ablaufen sollen?
Nicht jeder Hund kommt mit Kindern klar (und nicht jedes Kind geht adäquat mit Tieren um), mir wäre das viel zu gefährlich.
Hier geht es schließlich nicht um einen Yorkshire Terrier, sondern um einen Schäferhund.
Wie alt ist das Kind?
-- Editiert von User am 10. Februar 2025 08:37
ZitatWas ist aus diesem Hund geworden :
Der Hund lebte bis an sein Lebensende glücklich bei uns. Er wurde 16 Jahre alt.
ZitatDer Hund hat bereits zugebissen, von daher halte ich es für absolut richtig, dass das Tierheim die Herausgabe verlangt hat. :
Ob das nun rechtmäßig war, lassen wir mal dahingestellt.
Ihr hättet mit dem Hund trainieren können, aber das Kind, das anscheinend von dem Tier gebissen wurde, lässt sich ja nicht wegzaubern.
Wie hätte das also praktisch ablaufen sollen?
Nicht jeder Hund kommt mit Kindern klar (und nicht jedes Kind geht adäquat mit Tieren um), mir wäre das viel zu gefährlich.
Hier geht es schließlich nicht um einen Yorkshire Terrier, sondern um einen Schäferhund.
Wie alt ist das Kind?
Das Kind ist bereits 13.Alt genug um zu verstehen. Der Hund wollte das Kind maßregeln, ich war nicht schnell genug da. Es war schnappen, kein beißen.
Kann man alles trainieren.Dennoch gebe ich Ihnen Recht, manche Hunde passen nicht zu Kindern. Dieser kommt aus einer Familie und wurde nach 8 Jahren ins Tierheim gegeben. Man nahm also an das er Kinder mag. Wir kamen super mit ihr klar, bis zu diesem Vorfall. Kann man aber trainieren. Weiß ich nun heute auch besser.
Klar geht die Sicherheit des Kindes vor. Aber im Tierheim trainiert mit ihr jetzt auch keiner. Wir hätten es gewagt und dann hätte man immer noch gucken können ob es funktioniert.
Kommen wir mal auf die juristischen Aspekte zurück.
Ob der Schutzvertrag in seiner Ausgestaltung wirksam war oder letztlich ein einfacher Kaufvertrag vorliegt, das kann ich hier nicht abschätzen. Kann aber auch dahingestellt bleiben. Diese Unterscheidung wäre dann von Interesse, wenn der Hund nicht zurückgegeben worden wäre. So haben wir aber nur ein übliches Procedere in einem zivilrechtlichen Streitfall. Man hat unterschiedliche Rechtsansichten. Dann wird von einer Seite eine Frist gesetzt, in welcher die andere Seite was auch immer tun soll. Entweder diese Seite kommt der Forderung nach, oder aber die fordernde Seite überlegt sich nach Ablauf der Frist, ob und wie es weitergehen soll. Das hat nichts mit strafrechtlicher Nötigung zu tun, wirklich nicht. Man hätte sich eben vor Abgabe des Tieres schlau machen sollen. Angesichts dieser Rechtslage ist es auch völlig einerlei, ob da ein Anspruch auf einen Hundetrainer bestanden hat. Man selbst hat durch die Rückgabe Fakten geschaffen; die Sache ist erledigt.
wirdwerden
Ich setze dir hiermit eine Frist, mir bis zum 20.02.2025 einen Betrag von 1000€ über Western Union zukommen zu lassen!ZitatWenn man eine Frist gesetzt bekommt dann bringt man den Hund hin. :
Meine Fristsetzung ist wahrscheinlich genauso haltlos wie diejenige vom Tierheim. Man muss eben nicht alles machen was andere wollen.
Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, je nach Inhalt der unterschriebenen Dokumente kann man zivilrechtlich evtl. etwas erreichen. Das sollte sich dann mal ein Anwalt ansehen.
ZitatIch setze dir hiermit eine Frist, mir bis zum 20.02.2025 einen Betrag von 1000€ über Western Union zukommen zu lassen! :
Meine Fristsetzung ist wahrscheinlich genauso haltlos wie diejenige vom Tierheim. Man muss eben nicht alles machen was andere wollen.
Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, je nach Inhalt der unterschriebenen Dokumente kann man zivilrechtlich evtl. etwas erreichen. Das sollte sich dann mal ein Anwalt ansehen.
Sehr witzig, zum Lachen ist mir nicht.Solche Kommentare kann man sich sparen. Wenns vertraglich so geregelt ist, dann macht man das auch so. Oder wie machen Sie das? Begehen Sie vertragsbruch? Sicherlich nicht. Es steht explizit im Vertrag, dass der Hund nach Aufforderung zu bringen ist. Also macht man das auch.
Das Abgabeprotokoll hätte ich nur nie unterzeichnen dürfen, damit bin ich raus. Steht doch oben bereits!
ZitatEs war schnappen, kein beißen. :
Das klang im Eingangsbeitrag aber noch anders:
ZitatIm Januar kam es zu einem Beißvorfall. :
ZitatWir kamen super mit ihr klar, bis zu diesem Vorfall. :
Vor diesem Vorfall hat er ja anscheinend schon geknurrt.
ZitatKlar geht die Sicherheit des Kindes vor. Aber im Tierheim trainiert mit ihr jetzt auch keiner. :
Ob das Tierheim mit dem Hund trainiert, ist nicht dein Problem.
Davon abgesehen liegt dort auch keine Gefährdung eines Kindes vor.
Ich glaube nicht, dass der Hund noch mal in eine Familie vermittelt wird.
ZitatWenns vertraglich so geregelt ist, dann macht man das auch so. Oder wie machen Sie das? Begehen Sie vertragsbruch? Sicherlich nicht. Es steht explizit im Vertrag, dass der Hund nach Aufforderung zu bringen ist. Also macht man das auch. :
Nicht alles, was in einem Vertrag steht, ist rechtswirksam.
Wie auch immer: Der Zug ist für euch vermutlich abgefahren.
So oder so würde ich euch raten, einen Hund zu adoptieren, der zu euch passt. Dieser war es offensichtlich nicht.
-- Editiert von User am 10. Februar 2025 15:24
Nochmal: Nicht alles was in einem Vertrag steht ist rechtens! Es ist regelmäßig so, dass solche Klausen, in Kaufverträgen, Null und nichtig sind. Man begeht keinen Vertragsbruch wenn man eine unzulässige Klausel nicht beachtet. Insbesondere bei Tierkaufverträgen schreiben die Verkäufer oft Klauseln bei denen sich einem die Zehennägel hochrollen.ZitatWenns vertraglich so geregelt ist, dann macht man das auch so :
Ohne den Vertrag zu kennen kann man das aber nicht beurteilen.
Og das Abgabeprotokoll geeignet ist dich aus dem Spiel zu bringen, das steht auch nicht fest. Das kann sein, muss es aber nicht.
Wenn euch etwas an dem Hund liegt, dann würde ich mit den vorhandenen Unterlagen zu einem Anwalt gehen und diesen prüfen lassen ob ihr zivilrechtlich eine Chance habt oder nicht.
Die Reihenfolge stimmt halt nicht. Man hätte vorher klären müssen, ob ein Anspruch auf Rückgabe des Tieres besteht.
wirdwerden
ZitatDie Reihenfolge stimmt halt nicht. Man hätte vorher klären müssen, ob ein Anspruch auf Rückgabe des Tieres besteht. :
Wenn Sie eine Rechnung bekommen zweifeln Sie diese dann auch an? Es gibt einen Vertrag und im Vertrag ist das geregelt. Es gab keinen Grund an der Richtigkeit zu zweifeln. Außerdem wurde mir gesagt das der Schutzvertrag gekündigt ist, somit die Rückgabe korrekt sei. Diese Tierheimleitung ist bekannt für Ihre Haare auf den Zähnen, ohne Anwalt kommen wir da nicht gegen an. Und über hätte brauch man jetzt nicht mehr reden.
Zitat:Wenn Sie eine Rechnung bekommen zweifeln Sie diese dann auch an?
Selbstverständlich werden eingehende Rechnungen geprüft.
Zitat:Es gibt einen Vertrag und im Vertrag ist das geregelt. Es gab keinen Grund an der Richtigkeit zu zweifeln.
Dann haben Sie Ihren Beitrag hier aus welchem Grunde genau eröffnet?
ZitatWenns vertraglich so geregelt ist, dann macht man das auch so. Oder wie machen Sie das? :
Also wenn sich da was ergibt, was mir nicht gefällt, dann lasse ich prüfen, ob ich das tatsächlich so erfüllen muss.
Man selber hat es ja auch gemacht, nur halt viel zu spät. Beim nächsten mal, rechtzeitig vorher prüfen lassen.
ZitatDas Abgabeprotokoll hätte ich nur nie unterzeichnen dürfen, damit bin ich raus. :
Vermutlich wäre man schon mit der Rückgabe des Hundes an das Heim raus gewesen.
Mit dem Abgabeprotokoll hat man das von 90% auf 99% gesteigert.
ZitatWenn Sie eine Rechnung bekommen zweifeln Sie diese dann auch an? :
Selbstverständlich.
Alle Rechnungen werden komplett geprüft.
Gerade im Supermarkt gibt es immer wieder teils erhebliche Abweichungen zwischen Auszeichnung und Berechnung. Aber auch bei allen anderen wird geprüft.
Und jetzt?
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