Tierpräparate geerbt... Was tun?

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
einefrage1
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 93x hilfreich)
Tierpräparate geerbt... Was tun?

Ich hoffe ich schreibe in den Richtigen Unterthread, oder soll ichs doch lieber in Eurorecht reinschreiben?

Es geht darum, dass vor einiger Zeit mein Opa verstorben ist und mitunter der Nachlass aus 2 Präparaten besteht, es handelt sich um ein Braunbär Präparat sowie ein Eisbärfell, beides Fellvorleger.

Wir haben es noch nicht geschafft, die Papiere dazu zu finden, wir haben lediglich eine Rechnung über das Eisbärfell gefunden, diese wurde von einem Auktionshaus ausgestellt, neben einem Bild, dem Preis und einem kleinen Text steht dort der Hinweis, dass es keiner Cites Bedarf, da das Eisbärfell aus der Zeit vor 1970 stammt und somit innerhalb der EU frei handelbar ist.

Entspricht das der Wahrheit oder bekomme ich Probleme wenn ich das Fell online inserieren würde?

Wenn es stimmt, das Eisbärfelle vor 1970 frei handelbar sind und uns nur ein Beleg fehlt, dass das Fell aus der Zeit stammt, kann man dann evtl einen Kürschner bitten das Alter des Leders etc zu belegen?! Würde das als Nachweis reichen?


Und zu dem 2 Fell.

Soweit ich mich zum Braunbären schlau gelesen habe ist hier eine Cites von nöten, wenn diese nicht mehr auftaucht, kann man eine neue beantragen? Wenn nicht, ist damit dann nur der Verkauf untersagt oder sogar auch der Besitz? Bleibt uns dann nur noch das Fell zu entsorgen weil die Papiere fehlen?

Wir sind für jede Antwort dankbar.

Lieben Gruß


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
kann man dann evtl einen Kürschner bitten das Alter des Leders etc zu belegen?


Kommt auf den Einzelfall an. Wenn das Fell von 1969 ist, wird ein Fachmann kaum das Alter so genau bestimmen können, daß man sagen kann, ob es von 1969 oder 1970 oder 1971 ist.
Ist das Fell hingegen wesentlich älter, sollte man das hinreichend bestimmen können ("1920-1950").

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einefrage1
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Kommt auf den Einzelfall an. Wenn das Fell von 1969 ist, wird ein Fachmann kaum das Alter so genau bestimmen können, daß man sagen kann, ob es von 1969 oder 1970 oder 1971 ist.
Ist das Fell hingegen wesentlich älter, sollte man das hinreichend bestimmen können ("1920-1950").



Danke für die Antwort, trotzdem hätte ich noch einige Fragen, die offen bleiben:

Dann hoffe ich mal, dass es deutlich älter ist und auch so zu bestimmen ist. Stimmt das Jahr denn? Ist es so, dass die Präparate von vor 1970 frei handelbar sind?


Und dann brauche ich ja leider noch eine Lösung für das Zweite Präparat, ich habe ja keinerlei Nachweis dass bereits eine Bescheinigung vorhanden war.

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11x Hilfreiche Antwort

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