Tierschutz oder lukratives Geschäft für Stadt Niedersachsen

27. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Tierschutz oder lukratives Geschäft für Stadt Niedersachsen

Guten Tag,

Ich befinde mich zurzeit in eine Reha Klinik auf Insel Borkum. Am meinem Ersten Tag auf dem Insel ging ich am Strand spazieren und überschritt absolut unabsichtlich einen Naturschutzgebiet. Die Kennzeichnung dieses Gebietes erfolgte durch sehr dürftigen kleinen Schilder welche leicht zu übersehen sind. Ich ging einfach weiter und schaute nur vor die Füße. Plötzlich sah ich am Strand liegende Seehunde. Ich ging dann mit einem großen Bogen um die Hunde um die nicht zu stören. Die Seehunde sprangen anscheinend trotzdem ins Wasser. Auf dem Rückweg wurde durch die Polizei empfangen. Die sagten dass es anscheinend Zeigen gibt welche mich anzeigten wegen absichtlicher Störung der Seehunde.

Mir droht jetzt ein sehr hohes Bußgeld.

Die Polizei hat allerdings zugegeben dass die Behörden die diese Warn-Schilder angestellt haben mehr Mals von der Polizei gewarnt wurden dass die Schilder sehr dürftig aufgestellt sind und leicht zu übersehen sind. Ein Polizist sagte mir dass es letzte Zeit immer wieder dutzende von Touristen in diesen Gebiet reingelaufen.

Ich bin Diabetiker und habe eine Schwerbehinderung GdB 50%. Ich hatte an diesem Tag permanent Unterzuckerungen und konnte mich sowieso schwer konzentrieren.

Bitte um um Ihre Rat und Unterstützung.

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von fb482922-56 am 27.01.2018 14:10

-- Editiert von fb482922-56 am 27.01.2018 14:12

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie müssten nachweisen, dass diese Schilder tatsächlich zu übersehen sind. Dem entgegen steht natürlich dass tausende Touristen pro Jahr dort herumspringen und nur ganz wenige die Schilder übersehen. Das wird nicht einfach.

Die Geschichte mit der Unterzuckerung wird Ihnen nicht helfen, denn Sie werden sich die Frage entgegenhalten müssen, warum Sie, wenn Sie von gesundheitlich so eingeschränkt waren an diesem Tag und schon mehrfach Unterzuckerungen an diesen Tage vorkamen, Sie denn noch auf einen Spaziergang gegangen sind. Wären sie mit dem PKW unterwegs gewesen, hätte ihnen das auch nicht geholfen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass die Sachlage bei dieser Ausrede Argumentation ähnlich ist.

Das ist (nebenbei) in höchstem Maße unverantwortlich gegenüber sich selbst.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Laut Polizei sind es leider nicht wenige
die diese sehr kleine Schilder übersehen haben. Im Sommer 2017 waren es "Dutzende".

Als Diabetiker Typ 1 sind Sie permanent im Gefahr in Unterzuckerung zu fallen. Dies heißt doch nicht dass bestimmte Gebiete für mich nicht betrettbar sind. Jeder Diabetiker wie ich trägt die Glukose bei sich um den Zuckerspiegel beim Bedarf nach oben zu korrigieren.

Beim Spaziergang trifft es meinstens Alle.

Außerdem durch permanente unterzuckerungen, ist die Wahrnemung bei jedem Diabetiker wesentlich schlechter als bei Gesunden. Besonders wenn die Schilder ca. 10 x 15 cm sind und in ca. 70 Meter von der Begehungsstelle angebracht sind.

Laut Polizei wurden die Behörden mehrmals hingewiesen die Beschilderung zu verbessern.

Viele Grüße

-- Editiert von fb482922-56 am 27.01.2018 16:50

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man der Meinung ist, das die Beschilderung für die Situation vor Ort unzureichend ist, dann lässt man das gerichtlich überprüfen.

Das Problem ist auch, wenn man sieht das da Schilder stehen, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, das es den Leuten zumutbar ist sich dort hin zubegeben und diese auch zu lesen.



Gibt es Fotos von der Stelle wo das überschreiten stattfand? In Richtung der Schilder? Was genau steht auf den Schildern?


Laut offizieller Karten gibt es da nur ein Naturschutzgebit "Borkum Riff". Wenn man da zu Fuß hin ist :respekt:

Ansonsten gibt es dort noch "Ruhezonen", die sind Teil des "Nationalparks Wattenmeer" udn somit ebenfalls streng geschützt. Die gehen in Richtung Kobbedühnen / Nordstrand, Richtung Deponie und Richtung Südstrand.
Das betreten dieser ist ganzjährig nur auf den zugelassenen Wegen erlaubt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ich habe später die Bilder von der Stelle gemacht. Ich weiß leider nicht wie ich die Bilder hier reinladen kann :(

Die Schilder ca. 10 x 15 cm sind auf den Pfosten ca 1 Meter hoch angebracht. Die Schilder sind nur ein bisschen breiter als die Pfosten. Aus ca. 50 Meter Entfernung ist also kaum zu erkennen. Vom Strand entfernt ist der erster Schild ca. 70 meter entfernt. Auf den ersten zwei Pfosten gab es keine Schilder, die waren irgendwie abgerissen oder entfernt.

Danke für die Unterstützung.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. http://www.fotos-hochladen.net/ das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.



Zitat (von fb482922-56):
Auf den ersten zwei Pfosten gab es keine Schilder, die waren irgendwie abgerissen oder entfernt.

Auch diese bitte unbedingt dokumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

noch mal Vielen Dank für deine Unterstützung.

Also, hier sind die Bilder:

1. Entfernung ca. 50 Meter, hier sind nur
die Pfosten zu sehen. Es ist schwer zu
erkennen dass auf diesen Pfosten Schilder
angebracht sind. Auf den ersten und
zweiten Pfosten (von links nach rechts)
sind gar keine Schilder.

https://picload.org/view/ddpdrdpl/img_20180110_155755.jpg.html

2. Hier ist der erster Pfosten:

https://picload.org/view/ddpdraaa/img_20180110_155442.jpg.html

3. Hier ist der zweiter Pfosten:

https://picload.org/view/ddpdrala/img_20180110_155434.jpg.html

4. Erst auf dem dritten Pfosten ca. 70 Meter vom See entfernt:

https://picload.org/view/ddpdrapa/img_20180110_155300.jpg.html

5. Auf dem fünften Pfosten:

https://picload.org/view/ddpdrawa/img_20180110_155344.jpg.html

Die Schilder sind sehr klein. Ich werde mal sagen ca. 5 mal kleiner als Straßenschilder.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Schilder sind ein Witz bis eine Frechheit und tragen nix zum Schutz bei. Auch gibt es keine Konsequenzen für das Betreten, jedoch für die Störung und Beunruhigung wildlebender Tiere (NNatG).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Zusammen,

besten Dank für die Unterstützung!
Ich habe heute nun die Schriftliche Äußerung per Post bekommen.

Muss die jetzt ausfüllen und mich als schuldig oder unschuldig bekennen.

Werde auf jeden Fall mich so gut wie ich kann gegen evtl. Bußgeld verteidigen.

Beste Grüße

Alex

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Die Schilder sind ein Witz bis eine Frechheit und tragen nix zum Schutz bei.

So wie ich das interpretiere, sind Schilder gar keine Pflicht. Man muss sich selbst über die Gebiete informieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Werde auf jeden Fall mich so gut wie ich kann gegen evtl. Bußgeld verteidigen. Könnte teuer werden, schon wegen der Anreise zum Amtsgericht Leer - Sie sind ja offenbar nicht aus der Gegend...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Werde auf jeden Fall mich so gut wie ich kann gegen evtl. Bußgeld verteidigen. Könnte teuer werden, schon wegen der Anreise zum Amtsgericht Leer - Sie sind ja offenbar nicht aus der Gegend...


Ich habe gedacht dass die klagen sollen wenn ich die Zahlung verweigere...? Oder irre ich mich....?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die lassen den Bescheid bestandskräftig werden, und vollstrecken. Da wird nicht geklagt. Wir sind im öffentlichen Recht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wo genau auf Borkum sind denn die Fotos erstellt worden? Handelt es sich um das Hohe Riff Borkum?
War das hier irgendwo: https://www.google.de/maps/place/53%C2%B035'24.0%22N+6%C2%B038'24.0%22E/@53.5921425,6.6341606,2073m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x0:0x0!8m2!3d53.59!4d6.64

Dann hast Du wahrscheinlich die Ruhezone I/11 des Nationalparks "Niedersächsisches Wattenmeer" betreten.

In dem Fall folge ich der Auffassung von Harry van Sell, dass eine Beschilderung nicht erforderlich ist, da das Betreten dieser Zone durch § 11 NWattNPG verboten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und es war ja wohl eine Beschilderung da. Und Pfosten, die wohl auch so eine Art Begrenzung sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

...die Pfosten können für alles mögliches aufgestellt sein..., echt Blödsinn...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

...und lesen kannst Du auch nicht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ja nach Größe der Schilder könnte ich - ohne meine Brille - die auch nicht lesen, allerdings würde mich ein Schiild so nah am Wasser neugierig machen und ich würde auf jeden Fall versuchen zu entziffern was da steht.

Es ist erstauntlich, dass die Reha-Zentren dort nicht auf sowas aufmerksam machen.

Ich würde den Vorfall so schildern, wie er sich tatsächlich ereignet hat. Was auch sonst und darauf hoffen, dass Sie als Ersttäter mit einem kleinen Bußgeld davon kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Woher weisst Du, dass die Reha-Zentren nicht auf sowas aufmerksam machen? Normalerweise liegen dort Flyer aus oder man kann fragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb482922-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein lieber "WIRDWERDEN"...,

Nein! Es lagen keine Flyer!

Wenn Du irgendwo ankommst befragst du zu erst Alle wo du spazieren gehen kannst? Tust du es wirklich.....?

Deine Kommentare sind einfach lächerlich...

Kannst du dich bitte ab jetzt von diesem Beitrag fern halten....

Ich danke dir vielmals


Gruß

-- Editiert von fb482922-56 am 06.02.2018 09:29

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Wir sprechen hier von einer Ordnungswidrigkeit da ist das ganze doch den Aufwand nicht wert.

Der beste Weg ist doch in der schriftlichen Stellungnahme sich reuig zu zeigen und eben zu zu geben etwas falsch gemacht zu haben und zu schreiben dass man unabsichtlich die schon sehr kleinen Schilder übersehen hat und das man natürlich niemals die Tiere stören wollte.

Wenn man das sauber macht kann es sogar sein dass der Sachbearbeiter von einem Bußgeld absieht oder zumindest deutlich reduziert.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Könnte vielleicht was werden.
Wenn ich allerdings

Zitat:
Plötzlich sah ich am Strand liegende Seehunde. Ich ging dann mit einem großen Bogen um die Hunde um die nicht zu stören. Die Seehunde sprangen anscheinend trotzdem ins Wasser.
lese, habe ich so meine Zweifel.

Ich würde, wenn ich die Tiere nicht stören wollte, zurückgehen.


Wenn der TE zum Beispiel Fotos gemacht hat (au ja, ich zeige den Lieben zu Hause mal, wo ich hier interessantes gelandet bin), sieht es ganz schlecht aus. Auch ein eifriges Beobachten der Tiere - bis sie dann flohen - würde ich schon nicht mehr als "nicht stören" ansehen.
Und es gibt Zeugen....

0x Hilfreiche Antwort

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