Tierschutzvertrag - Hilfe

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kellygrace
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierschutzvertrag - Hilfe

Hallo,
Wir sind eine private Familie (keine Züchter) und haben eine reinrassige Shih-Tzu Hündin. Wir haben sie vor ca. 8 Monaten decken lassen auch mit einem reinrassigen Shih-Tzu Rüden. Den Besitzern von dem Deckrüden haben wir die Möglichkeit gegeben entweder Geld oder eine Welpe als Gegenleistung. Sie haben sich für einen Welpen entschieden. Da wir die Leute nicht kennen, haben wir uns zu einem Tierschutzvertrag entschossen. Im Vertrag steht 0,00 Euro. Sie haben den Vetrag unterschrieben. Damit haben Sie versichert das wir den Hund mit voranmeldung sehen können, das sie den Hund nicht weiter geben dürfen (nur an uns züruck)....
Ca. drei Wochen nach abgabe des Welpen haben wir erfahren das der Hund nicht mehr bei denen ist, weil sie es sich anders überlegt haben und ihn doch weiter gegeben, bzw. verkauft haben. Sie haben, unserer meinung nach, damit ein Vertragsbruch begangen. Das Schlimme an der Sache ist, wir haben sie telefonisch gebeten uns die neue Adresse, bzw. Telefonnummer der neuen Famiele mitzuteilen, so das wir uns von dem Zustand des Hundes überzeugen können, aber sie wollen es uns nicht verraten. Die Hündin hat 6 Welpen zur Welt gebracht und wir hängen sehr an allen. Wir haben uns die neuen Familien genau ausgesucht so das wir ruhig schlafen können. Wir haben super Beziungen mit allen ausser in diesem beschriebenen Fall. Wir würden den Hund am liebsten züruck haben wollen, aber wir wissen das es vermutlich nicht geht. Das der Hund weggegeben wurde ist jetzt ca. 3 Monate her. Haben auch Anwälte angerufen und sie sagen ein Hund ist in Deutschland nur Ware. Was können wir machen? Wir währen dankbar für einen Rat.

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"Kristina"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Haben Sie die Tierchen durch einen Zuchtwart Ihres Rassezuchtvereins abnehmen lassen, dann bekommen Sie über die Zuchtbuchstelle Auskunft. Der neue Besitzer (nicht Eigentümer, da nicht geklärt) wird doch sicher den Rassehund auf seinen Namen anmelden wollen.

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"ich brauche Hilfe"

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#2
 Von 
rarichter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Aus dem Schutzvertrag ergibt sich normalerweise ein Vorkaufsrecht des Verkäufers oder sonstige Sicherungen. Welche Ansprüche Sie haben ergibt sich daher vorrangig aus diesem Vertrag. Ggf. sind Ersatzansprüche (Schaden durch Suche/Rückkauf des Tieres) und Auskünftsansprüche (Aufenthaltsort des Hundes) darüber hinaus gegeben.

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"Frank Richter
Rechtsanwalt

Friedrich-Ebert-Anlage 16
D-69117 Heidelberg "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nebu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

welcher anwalt hat ihnen das erzählt... zwar sind tiere rechtlich nur waren aber auch eine ware bleibt bei besitzerwechsel eigentum!!

ich kann mir ja auch nicht vom nachbarn das auto leihen und es weiterverkaufen....

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