Tierschutzvertrag gesucht

26. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)
Tierschutzvertrag gesucht

Hallo,
habe schon viel gelesen, dass Tierchutzverträge oft rechtlich keinen Bestand haben.
Ich suche nun einen der wirklich wasserdicht ist, meinetwegen auch einen sehr guten Kaufvertrag( mit Rückgabe, Zuchtverbote etc. etc.)
Kann mir wer sagen wo ich sowas finde?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Was hast Du denn damit vor? Willst Du - als Privatperson - ein, oder mehrere, Tiere abgeben/verkaufen? Züchtest Du Tiere und willst Dich beim Verkauf entsprechend absichern? Oder was sonst ist der Hintergrund Deiner Frage?

Bei entsprechenden Informationen kann ich Dir bei der Formulierung gerne behilflich sein. Musterverträge gibt es meines Wissens nicht.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich hab eine Hündin von Bekannten bekommen die trächtig war-sie wollten den Hund dann nicht mehr. Weiss auch nciht ob die Gewährleistung richitg ausgeschlossen habe...

Hab bis jetzt das hier:
(x=mein Name xxxx=jeweiliger Welpenname)

Übernahmevertrag

Herr/Frau/Eheleute:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Geburtsdatum:
Personalausweisnummer:
ausgestellt am:
ausstellende Behörde:
Telefon:
Handy:
email:

übernehmen mit Unterzeichnung dieses Vertrages von

Frau x
Adresse

folgenden Hundewelpen:


Name des Welpen:
Geschlecht:
Microchip-Nr.:
Farbe:
Abzeichen:
Impfungen:

Die Übergabe des Welpen erfolgt unter den unten stehenden Bedingungen, welche auf Lebenszeit des Hundes xxxx verbindlich einzuhalten sind:

1. Der Hund xxxx ist unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und alle notwendigen tierärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sind unverzüglich durchführen zu lassen. Dies gilt auch für notwendige Schutzimpfungen.
2. Bei auftretenden Problemen jeglicher Art, z.B. Beißen, Entlaufen, Ungehorsam etc. ist zunächst eine kompetende Hundeschule aufzusuchen, welche ohne Zwangmittel (Stachelhalsband (Elektroimpulshalsband) etc. arbeitet. Sollten diese Probleme nicht behoben werden können, so ist eine Tötung des Tieres untersagt. Auch darf der Hund xxxx nicht an ein Tierheim oder sonstige dritte Personen abgegeben werden. Er ist Frau x zurückzugeben.
3. Eine wegen unheilbarer Erkrankung zwingend notwendige Tötung darf nur von einem Tierarzt nach vorheriger Narkotisierung durchgeführt werden.
4. Der Hund xxxx darf nicht zu Tierversuchen verwendet werden und auch nicht zu diesem Zweck Dritten zur Verfügung gestellt werden.
5. Der Hund xxxx darf nicht im Zwinger gehalten werden und auch nicht in Anbindehaltung gehalten werden.
6. Dem Hund xxxx täglich frisches Wasser und seine Futterration zukommen zu lassen.
7. Sollte der Hund xxxx aus irgendwelchen Gründen nicht mehr länger gehalten werden können (familiäre Änderungen, Umzug, Erkrankungen etc.), so ist der Hund an Frau x zurückzugeben. Eine Weitergabe an jegliche dritte Personen sowie an Tierheime ist nicht gestattet. Diese Bestimmungen gelten auch für eventuelle Erben des Hundes.
8. Jegliche Zucht und Vermehrung mit und durch den Hund xxxx ist strengstens untersagt. Sollte der Hund dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden, so bewirkt dies die Fälligkeit einer Vertragsstrafe in Höhe von 600 Euro. Auch ist der Hund xxxx unverzüglich an Frau x zurückzugeben.
9. Der Hund xxxx sollte nicht regelmäßig länger als 6 Stunden alleine gelassen werden.
10. Frau x darf sich jederzeit am Ort der Haltung des Hundes von dem Zustand des Tieres, der ordnungsgemäßen Haltung sowie von der Einhaltung der Vertragsbedingungen überzeugen. Hierzu ist ihr Zutritt zu sämtlichen Räumen der Haltung einzuräumen.
11. sämtliche Änderung der Adressdaten ist Frau x unverzüglich mitzuteilen.
11. Bei Urlaub oder Krankheit ist der Hund in gute Pflege zu geben.
12. Ab Datum der Übergabe hat der Übernehmer sämtliche Auslagen für Tierarztkosten, Futter etc. selbst zu tragen.
13. Der Übernehmer verpflichtet sich gegenüber x den Hund binnen 14 Tagen bei der entsprechenden Steuerbehörde zu melden.
14. Auch ist der Hund xxxx bei einer Haftpflichtversicherung nach Wahl des Übernehmers zu versichern.
15. Der Übernehmer verpflichtet sich des weiteren, dass Landeshundegesetz des Bundeslandes, in dem er lebt zu beachten. Dazu gehört in NW das Anmelden des Hundes bei der Ordnungsbehörde, sowie der Besitze eines entsprechenden Sachkundenachweises. Dieser ist Frau x binnen 21 Tagen nach Übergabe in Kopie vorzulegen.
16. Frau x haftet nicht für Schäden die der Hund xxxx nach der Übergabe anrichtet.
17. Der Hund xxxx ist bei der Übergabe gesund, es sein den unter Punkt x(sonstiges) wird etwas anderes erwähnt.
18. Die gesetzliche Gewährleistung wird hiermit eindeutig ausgeschlossen, für den Hund wird keine Garantie in Eigenschaften etc. übernommen.
19. Das Tier bleibt im Eigentum von Frau x, das Besitzrecht geht auf den Übernehmer über.
20. Frau x hat aber nur das Recht, den Hund vom Übernehmer zurückzufordern wenn eine der o.g. Bestimmungen nicht eingehalten wird.
21. sonstiges


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich weiss auch nicht ob das mit der Vertragsstrafe so geht, oder ob man schreiben muss, dass kein Zuchtrecht existiert und das bei Zucht soundsoviel fällig wird (hab das mal irgendwo gelesen)...will die Welpen halt möglichst gut schützen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Meines Erachtens ist der Text viel zu lang. Außerdem übernimmt der der Käufer unzählige Pflichten, während der Verkäufer nur Rechte hat. Zu den Punkten im Einzelnen:

1.

quote:
Der Hund xxxx ist unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen
Zitat:


Mehr braucht da m.E. nicht zu stehen. Der Rest ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz, auf welches ja expliziet hingewiesen wird. Welche tierärztlichen Behandlungen im Einzelnen zwingend erforderlich sind, wird wohl auch von jedem anders gesehen. Insofern wird eine solche Regelung vermutlich keinerlei Wirkung zeigen. Den Passus mit den Schutzimpfungen kann man aufnehmen, muss man aber nicht. Leider werden hier ja selbst von Tierärzten unterschiedliche Meinungen vertreten, welche Impfungen erforderlich sind, und welche nicht. Insofern müsste - wenn diese Regelung aufgenommen werden soll - m.E. konkret aufgeführt werden, welche Impfungen in welchen Abständen durchzuführen sind.

2. Wer entscheidet denn, welches eine kompetente Hundeschule ist?
Ich würde in etwa so formulieren: "Eine Tötung des Tieres auf Grund von Verhaltensauffälligkeiten jeder Art ist ausdrücklich untersagt. Vielmehr sind - ggf. in Abstimmung mit Frau x - geeignet Maßnahmen zu erfgreifen, um die Auffälligkeiten zu beheben. Im Zweifelsfall ist der Hund an Frau x zurück zu geben, die sich gleichzeitig zur Rücknahme verpflichtet.

3 und 4. Sind so in Ordnung.

5. Würde ich vermutlich auch so rein schreiben, ist allerdings ein kleiner Widerspruch zu Nummer 1, da beide Haltungsformen lt. Tierschutzgesetz erlaubt sind.

6. Ist meines Erachtens überflüssig, da ohnehin im TSchG vorgeschrieben.

7. Finde ich in Ordnung. Ergänzen würde ich vielleicht noch, dass eine Weitergabe an dritte Personen nur mit Deinem ausdrücklichen Einverständnis zulässig ist und Du ansonsten eben den Hund zurück nimmst. Ob die Übertragung der vertraglichen Pflichten auf eventuelle Erben überhaupt rechtlich möglich und durchsetzbar ist, weiß ich nicht, habe da aber doch erhebliche Zweifel.

8. Anstelle dieser Regelung würde ich den Käufer lieber verpflichten, den Hund bis zu einem konkret zu benennenden Zeitpunkt kastrieren zu lassen. Dieses müßte dann durch Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Damit beugst Du der ungewollten Vermehrung wesentlich wirksamer vor, die Du ansonsten ohnehin kaum kontrollieren kannst.

9. Kann m.E. ersatzlos gestrichen werden, da die Einhaltung ohnehin praktisch nicht kontrollierbar ist.

10. Hier solltest Du noch einfügen: ... jederzeit, "zu den ortsüblichen Geschäftszeiten"...

11 - 12. i.O.

13 - 14. Ob der Käufer das Tier bei der Steuerbehörde anmeldet und versichert, kann Dir m.E. eigentlich egal sein. Insofern können diese Punkte ersatzlos gestrichen werden.

15. Finde ich okay. Um was für einen Hund handelt es sich denn? Wenn tatsächlich ein Sachkundenachweis erforderlich ist, solltes Du Dir den möglichst vor Übergabe des Hundes vorlegen lassen. Je nach Rasse kann es aber auch sein, dass allein die Tatsache, dass der Käufer bereits seit längerer Zeit große Hund hält, für die Behörde als Sachkundenachweis ausreichend ist. Dann gibt es keinen Nachweis, den er Dir vorlegen kann.

16. Ist eigentlich selbstverständlich und insofern überflüssig, hier zu erwähnen.

17. Würde ich entweder ganz weglassen, oder dahingehend ändern, dass Du schreibst ... ist - soweit bekannt - gesund, ...

18. i.O.

19. Ist m.E. rechtlich nicht haltbar und somit ist

20. überflüssig.

21. i.o.


Wie alt sind denn die Welpen schon und wann können sie abgegeben werden?

Gruss,

Axel


-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Die Welpen sind jetzt 8 Wochen alt und können in 2 Wochen abgegeben werden. Mein TA meint es ist besser wenn die Welpen 10 Wochen bei der Mutter bleiben und dann auch vor Abgabe 2mal geimpft sind.
Frage: Wenn ich das Eigentumsrecht abgebe, haben dann die Bestimmungen überhaupt handhabe?
Mi hat mal ein TSV erklärt, dass sie sich das Eigentum vorbehalten, weil sie sonst das Tier nur sehr schwer zurückoholen können....(wobei TSV da auch sehr viel Quatsch erzählen.
Würdest du noch was anderes mit reinpacken?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Weitere Dinge würde ich jedenfalls nicht mehr aufnehmen. Ich denke, der Text ist so schon verdammt lang und man kann nunmal nicht alle Eventualitäten in so einem Vertrag regeln. Irgenwann muss es dann auch mal gut sein.

Ich halte das mit dem Eigentumsvorbehalt rechtlich für nicht durchsetzbar. Ich gehe mal davon aus, dass Du die Welpen ja auch nicht kostenlos abgeben willst? Wofür soll dieser Preis denn bezahlt werden, wenn doch kein Eigentum erworben wird? Eine Rückholung der Welpen ist m.E. auf Grund der vertraglichen Regelungen möglich und durchsetzbar, wenn entsprechende Situationen nachweisbar eintreten.

Was das Abgabealter betrifft, so ist dass mit den 10 Wochen schon okay, wobei Welpen auch problemlos mit 8 Wochen von der Mutter entwöhnt werden können. Und mit 10 Wochen bereits 2mal geimpft? Üblicherweise werden Welpen mit 8 und dann wieder mit 12 Wochen geimpft.

Sind die Welpen denn auch schon entwurmt? Um was für eine Rasse handelt es sich denn eigentlich und hast Du schon für alle Welpen Abnehmer?

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Mein TA war auf einer Konf. in Amerika.
Die Welpen haben jetzt Parvor gekriegt und kriegen mit 10 Wochen SHPPL. Dann ist der Parvoschutz sicherer meint mein TA. mit 14 Wochen dann nochmal SHPPL+T und dann sind se fertig. Erst mit 8 Wochen impfen machen viele Züchter, weils dann billiger für sie ist.
Wobei ich für die Impfen insgesamt po Welpe 50 Euro zahle, ich denke das ist mehr als ok.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Muss da auch noch so ne salvatorische Klausel rein?
Nicht dass, falls eine Bestimmung ungültig ist, der ganze Vertrag ungültig ist.....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen