Unberechtigte Anzeige erhalten wegen Katzenkindern, was tun?

25. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Anzeige erhalten wegen Katzenkindern, was tun?

Hallo zusammen,

bin gerade sprachlos und sauer.

Eben habe ich eine Anzeige erhalten, dass ich Katzenkinder nicht herausgeben würde. Was nie Thema war.

Vorgeschichte: Ein Mann reservierte 2 Katzenkinder, die Mitte September im Alter von 12 Wochen abgegeben werden. Die Reservierungsgebühr kam an, die Katzen wurden reserviert. Alles gut. Nun wollte der Mann ständig Fotos. Fast täglich! Konnte ich verstehen wegen der Vorfreude, alles ok. Bis gestern, natürlich wieder Fotos erwünscht. Ich konnte das noch lesen, machte welche und dann ging das Smartphone aus. Akku leer, konnte keine Fotos versenden. Wieder ans Ladekabel angeschlossen, dieses defekt.

War Grund genug für ihn, mich bei der Polizei anzuzeigen, ich würde ihm die Katzen nicht herausgeben und der Kontakt wäre eingeschlafen. Ehrlich gesagt erfuhr ich das erst durch den Polizisten, der die Anzeige aufgenommen hat. Die Anzeige kam von dessen Freundin, deren Name ich nicht einmal kannte. Ich erzählte ihm das mit den Fotos und das die Kleinen erst Mitte September abgegeben werden. Er lachte und meinte, dass wird dann sowieso eingestellt werden. Wenn ich die Kleinen nun nicht mehr vermitteln möchte, kann ich das Geld zurück bezahlen und gut ist.

Nun meine Fragen:

Was soll ich tun? Die Kätzchen dennoch übergeben oder die Reservierungsgebühr zurückzahlen? Was, wenn er sich nun nicht mehr meldet und die Kleinen nicht haben möchte. Dann könnte ich die Gebühr einbehalten, oder? Hat er eine Straftat begangen, weil er etwas behauptet hat, was nicht stimmt? Wie soll ich mich nun verhalten?

Habe ihn nun aufgefordert, mir die Stelle zu zeigen, in der ich behauptet hätte, dass ich die Kleinen nicht herausgeben würde. Keine Antwort bisher. Ich weiß wirklich nicht, ob ich ihm die Kleinen wirklich übergeben soll. Anfangs fand ich ihn sehr nett und hatte ein gutes Gefühl. Nun hat alles einen faden Beigeschmack.

Hoffe, habe alles deutlich beschrieben, falls nicht, gerne nachfragen.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Schneegestöber):
Was soll ich tun?
Nix, absolut gar nix

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meinst du mit nix? Babys übergeben oder behalten und Geld auszahlen oder Geld einbehalten? Gibt zig Möglichkeiten. Falls er die Welpen überhaupt noch möchte.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Warte doch erst mal ab, was am 15. Sept. passiert. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zu der Reservierungsgebühr wird es ja wohl einen Vertrag geben. An Verträge hat man sich zu halten.

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#5
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der so hysterisch reagiert, weil ich einen Tag mal keine Fotos sende, frage ich mich, wie er mit den Kleinen umgehen wird. Kommt mir sehr hysterisch vor, gleich die Polizei einzuschalten. Normal ist anders. Was, wenn er kein Interesse mehr hat? Sonst schreibt er zig mal am Tag und jetzt, nachdem ich ihn bat, mir die Stelle zu zeigen, dass er die Katzen nicht bekommen würde, meldet er sich nicht mehr. Das alles verunsichert mich.

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#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wie kommt es eigentlich, dass Sie so schnell schon davon erfahren haben, dass eine Strafanzeige erstattet wurde? Wohnen Sie alle im selben Dorf? Die Strafanzeige würde ich jedenfalls ignorieren, bis ich irgendwann vielleicht mal eine Anhörung im Briefkasten habe. Vermutlich wird das aber auch nie passieren.

Interessant ist nur der zivilrechtliche Teil. Sie haben einen Vertrag. Der Vertrag ist grundsätzlich einzuhalten. Nun ist die Frage, was genau der Vertrag besagt und ob Sie sich von diesem nicht doch noch irgendwie lösen können. Oder ob er das kann. Diese Fragen müsste im Streitfall ein Rechtsanwalt begutachten.

Ich danke, dass die hier abwarten und einfach mal schauen sollten, was als nächstes passiert. Da er ihnen die Reservierungsgebühr gezahlt hat, wird er sich doch sicherlich irgendwann wieder melden. Dann wird er entweder das Geld zurückfordern oder die Katzen herausverlangen. Dann kann man prüfen, ob er darauf einen Anspruch hat. Bis dahin können Sie sich Gedanken machen, was Ihnen lieber wäre. Oder wie man sich vielleicht irgendwie einigen könnte.

Sie sollten sich also beruhigen und abwarten. Die strafrechtliche Seite würde ich komplett vergessen.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Gibt es einen schriftlichen Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Auch mündliche Verträge sind bindend!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hat er eine Straftat begangen, weil er etwas behauptet hat, was nicht stimmt? Ja: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Vertrag gibt es, allerdings hat er noch nicht unterschrieben.

Vor einer Stunde kam eine Nachricht von ihm, er weiß nichts von einer Anzeige. Was soll das nun wieder? Ja, die Anzeige kam von seiner Freundin, sie leben zusammen. Weshalb weiß der Beamte seinen vollen Namen? Er muss doch dabei gewesen sein. Falls nicht, dann frage ich mich, was das für eine Beziehung sein soll, in der so ein wichtiges Thema unter den Tisch fällt oder er hält mich für dumm. Vor allen Dingen, weshalb macht sie eine Anzeige? Im Vertrag steht der Lebensgefährte und nicht sie und er meint nun, er hätte keinen Grund für eine Anzeige.

Was jetzt? Habe ihm geraten, die Anzeige durch seine Freundin zurückziehen zu lassen. Mal sehen, was er darauf antworten wird.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Schneegestöber):
Weshalb weiß der Beamte seinen vollen Namen?

A) er hat einen Glaskugel
B) die Freundin hat es ihm mitgeteilt



Zitat (von Schneegestöber):
Habe ihm geraten, die Anzeige durch seine Freundin zurückziehen zu lassen. Mal sehen, was er darauf antworten wird.

Nichts - denn das ist gar nicht möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Er meint, die Anzeige sei ein Missverständnis gewesen. Ist dieser Mann noch ganz knusper?

Eine Frage, muss ich ihm die Katzen übergeben, oder darf ich ihm aus diesen Gründen die Herausgabe verweigern und das Geld zurückgeben?

Ich lese nur, dass man, sollte der Reservierung widersprochen werden, ein Teil des Geldes oder gar alles einbehalten darf. Hat er nicht. Möchte ich auch nicht einbehalten. Aber die Ausreden reichen mir so langsam wirklich und ich habe hier das Theater und es wird nun wohl eine Akte über mich angelegt oder nicht, weil der Beamte meinte, es würde sowieso eingestellt werden.

Danke euch allen für eure Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die Mail von eben. Ohne Namen darf ich sie zeigen, oder? Für wie naiv hält er mich?

"ist ja auch richtig, wir wollten Sie NIEMALS anzeigen, das habe ich mehrfach dem Polizeibeamten gegenüber geäußert. Ich entschuldige mich dafür, das es soweit kam und ich setze alles daran daß diese Anzeige niemals Bestand haben wird."

1. Wie geschrieben wurde, Anzeige kann nicht zurückgenommen werden.
2. Wie kam die Unterschrift seiner Freundin dann auf die Anzeige? Gezwungen? (Ironie)

Wirklich, es reicht mir nun endgültig. Erst kommt "Welche Anzeige?" Hier doch die Bestätigung!

Ich hoffe, dass ich aufgrund der falschen Verdächtigung, die er doch quasi bestätigt hat, die Katzen behalten darf, wenn ich das Geld zurück überweise. Hoffe sehr, dass es da eine Möglichkeit gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Sie sollten sich also beruhigen
Ich wiederhole diesen Ratschlag.

Zitat:
muss ich ihm die Katzen übergeben, oder darf ich ihm aus diesen Gründen die Herausgabe verweigern und das Geld zurückgeben?
Interessante Frage, die im Zweifelsfall ein Anwalt prüfen sollte, bevor Sie sich vor Gericht darüber streiten. Ich würde diesen Streit nicht beginnen wollen. Im Falle des Streits käme es dann vielleicht darauf an, was genau besprochen wurde oder wie man das beweisen kann. Versuchen Sie, sich irgendwie zu einigen. Oder geben Sie ganz einfach die Katze heraus.

Ein paar Anmerkungen:

1.
Sie sind vermutlich etwas aufgebracht. Das ist nachvollziehbar, denn ganz ungewöhnlich ist dieser Käufer ja nun nicht. Aber mit dieser Aufregung schaden Sie nur sich selbst.

2.
Was da bei der Polizei passiert ist und wer da was gesagt oder unterschrieben hat, ist unklar. Letztendlich können Sie da (bisher) auch nur vermuten und scheinen zu übersehen, dass Sie das tun.

3.
Dass hier eine falsche Verdächtigung vorliegt, ist zunächst auch nur eine Vermutung. Wir wissen nicht, was genau da gesagt/geschrieben wurde oder was dabei gedacht wurde. Das ist aber wichtig.

4.
Die jetzt zuletzt geschickte Mail für sich betrachtet wirkt nicht wirklich unverschämt oder ähnliches. Er bittet ausdrücklich um Entschuldigung und kündigt an, die Wogen wieder glätten zu wollen.

5.
De facto kann er die Strafanzeige zurückziehen. Vermutlich ist das, was angezeigt wurde (aber dann vermutlich selbst dem Wortlaut der Anzeige nach nicht vorliegt), sowieso ein Antragsdelikt (Betrug, Unterschlagung), das (realistischerweise) nur auf ausdrücklichen (und aufrechterhaltenen!) Antrag hin verfolgt wird. Erklärt er, kein Interesse an der Strafverfolgung zu haben, wird auch die Staatsanwaltschaft keines haben. Vor allem aber kann er den Sachverhalt klarstellen (wobei unklar ist, wie dieser überhaupt dargestellt wurde).

6.
Es gibt keinen auf die Katze bezogenen Grund anzunehmen, dass die Katze bei ihm nicht in guten Händen wäre.

7.
Es gibt keinen sicheren Hinweis darauf, dass er seine (nach-)vertraglichen Pflichten nicht erfüllen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, ich weiß, dass er die Anzeige mit der Freundin gemacht hat. Aufgrund seiner eigenen Aussage, die er ab und an umändert und vor allem durch die Aussage der Polizei.

Mittlerweile gibt er der Polizei die Schuld, weil diese eine Anzeige aufgegeben haben, obwohl er keine wollte. Mir macht sein Verhalten irgendwie... Angst ist das falsche Wort. Es macht mir einfach Bedenken.

Er meinte heute morgen, der Sachbearbeiter meines Revieres hätte einer Einstellung zugestimmt, ich hingegen habe nach einem Anruf erfahren, dass er keine Einstellung beantragt hat. Der zuständige Beamte ist erst wieder Nachmittags auf dem Revier und seine Kollegen wussten von nichts.

Ja, mal entschuldigt er sich, dann wieder heißt es, ich wäre betrügerisch gewesen, weil ich zwei Tage! keine Fotos mehr geschickt habe.

Er würde verstehen, wenn ich die Kleinen nicht mehr abgeben möchte. Kann ich das als Beweis nehmen, falls er doch auf Herausgabe plädieren würde? Natürlich würde ich ihm die Reservierungsgebühr (nicht Anzahlungsgebühr) zurück überweisen.

Bleibt das dann ohne Folgen, da er davon angefangen hatte?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

In dem Vertrag stand nichts mit: Jeden Tag 2 Fotos schicken.
Damit war das eine höfliche freiwillige Leistung von dir und er kann nicht mit Betrug wegen nicht Schickens kommen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Er meinte heute morgen, der Sachbearbeiter meines Revieres hätte einer Einstellung zugestimmt, ich hingegen habe nach einem Anruf erfahren, dass er keine Einstellung beantragt hat. Eine Einstellung kann nur von der Staatsanwaltschaft kommen, nicht vom "Sachbearbeiter des Revieres". Und "beantragen" kann man die auch nicht - höchstens darauf hinweisen, dass man kein Interesse an einer Strafverfolgung hat. Unabhängig davon würde ich hier natürlich mit einer Verfahrenseinstellung rechnen.

-- Editiert von muemmel am 27.08.2020 16:50

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Schneegestöber):
Ich hoffe, dass ich aufgrund der falschen Verdächtigung, die er doch quasi bestätigt hat, die Katzen behalten darf, wenn ich das Geld zurück überweise.

Derzeit sehe ich da keine realisierbare Möglichkeit.

Um sich von einen Vertrag zu lösen, müsste das festhalten daran unzumutbar sein.
Derzeit hat man nichts, das über "Versehen / Missverständnis" hinausgeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Hat er denn den Vertrag bis heute unterzeichnet? Hat er eine Kopie oder Ähnliches?

Ganz ehrlich: ich würde dem die Katzen nicht aushändigen. Sind ja offenbar total skurrile Menschen - weiß der eine nicht, was der andere tut? Was soll das alles?

Ich würde mir auch Sorgen machen wg dem Schaden, den so eine Anzeige anrichten kann! So in die Richtung... "Hast du gehört, die hat eine Anzeige, gibt bezahlte Tiere nicht raus" etc....

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Schneegestöber):
Ich hoffe, dass ich aufgrund der falschen Verdächtigung, die er doch quasi bestätigt hat, die Katzen behalten darf, wenn ich das Geld zurück überweise.

Derzeit sehe ich da keine realisierbare Möglichkeit.

Um sich von einen Vertrag zu lösen, müsste das festhalten daran unzumutbar sein.
Derzeit hat man nichts, das über "Versehen / Missverständnis" hinausgeht.


Sind wir ehrlich: belagert mich ein Käufer JEDEN Tag, dass er Fotos will - ist das denn zumutbar? Das grenzt ja schon an Belästigung...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Sind wir ehrlich: belagert mich ein Käufer JEDEN Tag, dass er Fotos will - ist das denn zumutbar?

Offenbar ja. Es wurde nicht nur widerspruchslos hingenommen, man hat den Wunsch ja sogar erfüllt ... von daher wird man aus der Ecke nicht viel herausbekommen.



Zitat (von Janina1190):
Ich würde mir auch Sorgen machen wg dem Schaden, den so eine Anzeige anrichten kann! So in die Richtung... "Hast du gehört, die hat eine Anzeige, gibt bezahlte Tiere nicht raus" etc....

Ah ja, aber dann so was
Zitat (von Janina1190):
ich würde dem die Katzen nicht aushändigen.

posten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Schneegestöber):
Eine Frage, muss ich ihm die Katzen übergeben, oder darf ich ihm aus diesen Gründen die Herausgabe verweigern und das Geld zurückgeben?


Man könnte ggfs. argumentieren, das für einen Vertragsschluß nötige Vertrauensverhältnis sei durch die in strafrechtlich relevanter Weise wissentlich falsch erstattete Strafanzeige so zerrüttet, daß einem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Allerdings lädt man sich damit womöglich einen unnötigen langen Rechtsstreit ein.

Oder man zieht es hart durch, weil man sich mit so jemandem auch in Zukunft nicht über angebliche "Mängel" der Kaufsache streiten will, überweist das Geld zurück und verkauft die Katzen anderweitig, dann könnte die Gegenseite allenfalls Schadensersatz fordern, der sich auf den Differenzbetrag zu einem neuen Katzenkauf beschränkt; der dürfte doch wohl eher gering sein.
In dem Fall würde ich allerdings den formal korrekten Weg gehen und die Gegenseite per Einschreiben/Rückschein darüber informieren, daß man wegen der gegen den VK im Zusammenhang mit dem Vertrag begangenen Straftat einen Wegfall der Geschäftsgrundlage sieht.

-- Editiert von JenAn am 28.08.2020 11:31

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Schneegestöber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Polizeibeamte hat mir Recht gegeben. Ich kann aufgrund der Vorkommnisse ohne Probleme, natürlich mit Rückzahlung der Gebühr, die Kleinen anderweitig vergeben.

Harry van Sell, ja,ich bin dem nachgekommen. Allerdings bat ich auch um Zeit. Dann hieß es, ich würde ihn nicht ernst nehmen, er liebt die Kleinen und möchte sie aufwachsen sehen. Mein Argument, dass sie in zwei Tagen nicht gerade so schnell wachsen, sondern einmal in der Woche ausreichen würde, um das Wachstum zu dokumentieren, fand er lächerlich. Sie wachsen doch jeden Tag. Da ich keinen Ärger wollte, gab es die Fotos. Bis zu dem Zeitpunkt, als das Ladekabel seinen Dienst verweigerte. Und schon gab es die Anzeige.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Er würde verstehen, wenn ich die Kleinen nicht mehr abgeben möchte. Kann ich das als Beweis nehmen, falls er doch auf Herausgabe plädieren würde?
Schwierig. Wenn diese Nachricht beweist nur, was er geschrieben hat. Die Frage ist aber, wie das zu verstehen ist. Dieser Satz ist nicht unbedingt so eindeutig, wie man sich das wünschen würde. Wie genau er zu verstehen ist, dürfte auch vom Kontext abhängen.

Ihr Vermieter würde es sicherlich auch verstehen, wenn Sie keine Miete mehr zahlen wollen. Dennoch würde er diese gegebenenfalls einklagen. Allerdings begründet so eine Nachricht natürlich die Hoffnung, dass der Käufer es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde.

Meiner Meinung nach sollten Sie weiterhin darauf hinwirken (wenn das denn Ihr Ziel ist), dass beide Seiten sich genau und unmissverständlich darüber einig werden, wie hier weiter zu verfahren ist, beipsielsweise also das der Kaufvertrag unter Rückzahlung der "Reservierungsgebühr" aufgelöst wird.

Zitat:
Der Polizeibeamte hat mir Recht gegeben. Ich kann aufgrund der Vorkommnisse ohne Probleme, natürlich mit Rückzahlung der Gebühr, die Kleinen anderweitig vergeben.
Na, wenn Sie meinen...

Ich weise nur kurz darauf hin, dass der Polizeibeamte im Zweifelsfall keine (vollwertige, insbesondere kaufrechtliche) juristische Ausbildung genossen hat. Außerdem haftet er eher nicht für etwaigen falschen Rat. Ein Schaden könnte Ihnen etwa drohen, wenn der Käufer woanders eine Katze zu höherem Preis kaufen muss oder er die Katze bzw. Geld von Ihnen einklagt und Sie am Ende Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen.

Ich halte es für gut möglich, dass Sie sich von dem (wohl schon geschlossenen) Kaufvertrag lösen können. Ich möchte nur sagen, dass diese Frage weder dieses Forum hier noch der Polizeibeamte verlässlich beantworten können.

Im Übrigen würde ich meinen, dass hier so langsam alles gesagt ist. Der Beitrag von JenAn zieht meiner Meinung nach einen schönen Schlussstrich.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Schneegestöber):
Der Polizeibeamte hat mir Recht gegeben.

Dazu fehlt ihm schlichtweg die Befugnis, dies ist Gerichten vorbehalten.

Vermutlich hat er nur seine Meinung mitgeteilt. Und da er wohl kein vollumfängliches Studium des Zivilrechtes hatte oder überhaupt eine Ausbildung in dem Bereich, ist das mit Vorsicht zu genießen.



Zitat (von Schneegestöber):
Ich kann aufgrund der Vorkommnisse ohne Probleme, natürlich mit Rückzahlung der Gebühr, die Kleinen anderweitig vergeben.

Das das ohne Probleme gehen würde halte ich Angesichts der bisherigen Abläufe für mehr als optimistisch...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Schneegestöber):
Der Polizeibeamte hat mir Recht gegeben. Ich kann aufgrund der Vorkommnisse ohne Probleme, natürlich mit Rückzahlung der Gebühr, die Kleinen anderweitig vergeben.


Das ist sachlich falsch, denn der Vertrag besteht weiterhin und ist nicht wie im Beitrag 21 geschrieben wegen Entfall der Geschäftsgrundlage nichtig.

Auch ein Rücktritt nach § 324 BGB sowie eine Anfechtung kommen hier m.M.n. für eine Vertragsbeendigung nicht wirklich in Frage. Immerhin bediente sich der Käufer rechtsstaatlicher Mittel um seine sicherlich falsch verstandenen Interessen durchzusetzen.
Dass ist für Dich verständlicherweise sehr sehr ärgerlich, gilt für sich alleine genommen aber noch nicht als Grund für eine einseitige Vertragslösung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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