Unterschlagung Reitzubehör

9. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung Reitzubehör

Komplizierte/unfassbare Geschichte:
6 Schul-/Verleihpferde waren in einem Stall in Vollpension untergebracht.
Nach ca. 3 Monaten stellten sich erhebliche tierschutzwidrige und gesundheitsschädigende Missstände ein, so dass die Pferde den Stall wechselten.
Aus Rache wegen Anzeige beim VetAmt (vor Auszug der Pferde) wurde das gesamte Sattelzeug der 6 Pferde aufgrund vermeintlicher Forderungen seitens der Stallbesitzerin einbehalten.
Strafanzeige – Unterschlagung, Betrug, Nötigung und weiß der Geiger sonst noch - erfolgte. Inzwischen 6 Monate vergangen - Hauptverhandlung fand noch nicht statt.
2 der Pferde mussten vor kurzem verkauft werden, da die Pferde wegen des fehlenden Zubehörs nicht als Schul-/Verleihpferde eingesetzt werden konnten, und dadurch der Unterhalt nicht möglich war.
Der Verkauf der Pferde erfolgte weit unter Wert, da 6 Monate lang nicht geritten/trainiert wegen fehlendem Zubehörs, und da im Winter Pferdeverkauf eh mau ist – musste auch schnell gehen, da Eigentümer bereits verschuldet. Es wurde ca. 1/3 des normalen Verkaufswertes erzielt.
Jetzt plötzlich soll die Herausgabe des Zubehörs doch ganz einfach und kurzfristig erfolgen. Das eigens angepasste Zubehör der beiden verkauften Pferde braucht der Pferdeeigentümer logischerweise eh nicht mehr.
Alles sehr merkwürdig, da keinerlei erfundene Forderungen bezahlt wurden.
Was könnte der Unterschlager u.U. mit der plötzlichen Herausgabe bezwecken? Wird somit die Strafverfolgung automatisch eingestellt?

Wie sieht ein möglicher Schadensersatz hier aus?
Ist ja schließlich kein Lolli, den man dem Kind mal eben wegnimmt und nach 10 Minuten wiedergibt...

Danke für eure Einschätzung.

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
Was könnte der Unterschlager u.U. mit der plötzlichen Herausgabe bezwecken?

Eventuell Taktik um eine Einstellung zu erlangen, eventuell rechtliche Beratung in Anspruch genommen, ...



Zitat (von Pferdefan):
Wird somit die Strafverfolgung automatisch eingestellt?

Nein.



Zitat (von Pferdefan):
Wie sieht ein möglicher Schadensersatz hier aus?

Der dürfte gegen 0 tendieren.
Der Schilderung nach hat der Unternehmer nichts unternommen, um die Schäden zu minimieren, geschweige denn das einbehaltene Zubehör zurück zu erlangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Pferdefan):
Wie sieht ein möglicher Schadensersatz hier aus?

Der dürfte gegen 0 tendieren.
Der Schilderung nach hat der Unternehmer nichts unternommen, um die Schäden zu minimieren, geschweige denn das einbehaltene Zubehör zurück zu erlangen?


Doch, auf die Aufforderungen zur Herausgabe der Gegenstände wurde jedoch bis vor kurzem kaum bis gar nicht reagiert.
Und jetzt die Überraschung: Vor 3 Wochen erklärte man sich bereit, die Sachen nun doch "in Kürze" gegen Quittung herauszugeben.
Äußerst merkwürdig...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
Aufforderungen zur Herausgabe

Wie sahen diese Aufforderungen denn aus? Hoffentlich nachweisbar?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Pferdefan):
Aufforderungen zur Herausgabe

Wie sahen diese Aufforderungen denn aus? Hoffentlich nachweisbar?


Ja, Brief vom RA an RA der Gegenseite.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
auf die Aufforderungen zur Herausgabe der Gegenstände

Nutzloses Geplänkel finde ich...
Hat der Rechtsanwalt keine einstweilige Verfügung / Klage auf Herausgabe in Erwägung gezogen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Pferdefan):
auf die Aufforderungen zur Herausgabe der Gegenstände

Nutzloses Geplänkel finde ich...
Hat der Rechtsanwalt keine einstweilige Verfügung / Klage auf Herausgabe in Erwägung gezogen?


Der erste Anwalt (bis 31.12.19) hat nichts weiter als "Dududu-Briefchen" geschrieben (für viiiel Geld)...

Er meinte, eine Klage würde keinen Erfolg bringen, da kein Beweis zum Eigentum der Gegenstände erbracht werden könne. Die angeblich offenen Forderungen entsprachen lediglich 20% des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände. Somit hätte vermutlich bei einer Klage auf Herausgabe lediglich dieser Gegenwert herausgekommen.

Mandat entzogen und ab 1.1.2020 hat der Neue Frist gesetzt zur Herausgabe, da die erfundenen Forderungen nichts mit dem Einstellvertrag an sich zu tun haben i.S. Zurückbehaltungsrecht).
Darauf folgte dann die telefonische Zusage des RA der Gegenseite, dass die Sachen in Kürze herausgegeben werden. Sooo plötzlich die Einsicht??

-- Editiert von Pferdefan am 09.02.2020 23:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
Der erste Anwalt (bis 31.12.19) hat nichts weiter als "Dududu-Briefchen" geschrieben (für viiiel Geld)...

*grumpf*
Also am unfähigen Anwalt gescheitert ... frustrierend ...



Zitat (von Pferdefan):
Sooo plötzlich die Einsicht??

Aus eigener Erfahrung: mit der richtigen Wortwahl, da kommt ganz oft die Einsicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

*grumpf*
Also am unfähigen Anwalt gescheitert ... frustrierend ...


Wohl wahr. Vor allem, wenn man vorher nie einen Anwalt gebraucht geschweige denn eine RSV hatte..

-- Editiert von Pferdefan am 09.02.2020 23:56

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Was ich nicht verstehe: Warum lies man die Situation so eskalieren? Bzw. Wenn man darauf angewiesen ist, dass die Pferde eingesetzt werden, warum hat man dann dieses "Zubehör" nicht nachgekauft - wenn nötig auf Pump?

Imho tendiert der Schaden gegen 0, denn er wurde sehenden Auges herbeigeführt. Das da noch ein Anwalt die Situation verkennt ist zusätzlich bitter.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Dass da noch ein Anwalt die Situation verkennt ist zusätzlich bitter.


Jap, das ist richtig.
"Bloß nichts kaufen, denn dann können wir den Nutzungsausfall der gewerblich genutzten Pferde nicht durchsetzen/geltend machen!"

Tja, nun hört man halt die Flöhe husten.
Dass das mit Schadensersatz wohl nix wird, viel Pech. Zumal vermutlich bei der Gegenseite mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eh nix zu holen ist. Wer unterschlägt schon aus Rache, wenn er weiß, dass er dafür zahlen muss...
Bei der StA läuft das Verfahren unter "schweren Diebstahl".

Jedoch: Welchen (Hinter-) Grund hat die plötzliche Einsicht? Da steckt bestimmt was dahinter - garantiert! Aber was?
Vor allem dieses bereits 3 Wochen alte "in Kürze". Mit der Herausgabe vor der Nase winken und dann doch hinauszögern. Da steckt Taktik dahinter.
Muss der Eigentümer nun hechelnd auf Kommando schnurstracks seine Sachen abholen, wenn ihm dazu "befohlen" wird? Oder kann er sich auch ein paar Wochen Zeit lassen, da es ihm Moment nicht möglich oder er krank ist?

Eigentümer ist 69J alt, kein "Mietnomade", und auch sonst ein Mensch mit sauberer Weste.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur allgemeinen Belustigung (Humor muss ja sein):
Der erste Anwalt hat dann zur Hinterlegung von Geld beim AG über den Gesamtbetrag der strittigen Forderungen geraten.
Eigentümer kratzte das Geld zusammen und tat, wie ihm (schriftlich) befohlen.
Eine Woche später erhielt Eigentümer Post vom AG (Rechtspflegeroberinspektor) „Die Forderung wird bestritten. Gründe für eine Hinterlegung sind deshalb nicht gegeben. Dies wäre der Fall, wenn bei einer unbestrittenen Forderung nicht klar wäre, an wen gezahlt werden soll".
Das führte dann (endlich nach 3 Monaten!) zur Mandatskündigung seitens des Eigentümers.

Eine Runde lachen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre denn hier "Schadensersatz statt Leistung" möglich.
Einige Fristen sowie Abmahnung zur Herausgabe hat der Schuldner verstreichen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
Wäre denn hier "Schadensersatz statt Leistung" möglich.


Dadurch, dass man für den größten Teil des Schadens selbst verantwortlich ist, sehe ich die Chance auf Erfolg äußerst gering.

Um es zu präzisieren, den Schuldner kann man nicht dafür verantwortlich machen, dass man anstatt das unterschlagene Zubehör nachzukaufen, zwei Pferde weit unter Wert verkauft hat.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, dann erfolgte offensichtlich eine Falschberatung seitens des RA. Auch schreibt dieser der Gegenseite 2 Monate nach Mandatsübernahme:
"Da unser Mandant derzeit mangels Sattel- und Zaumzeug keines seiner Pferde nutzen kann,
entsteht mit jedem Tag ein weiterer Schaden, der zu gegebener Zeit Ihrer Mandantschaft
aufgegeben werden wird. Da die Pferde nicht genutzt werden können erbringt unser
Mandant jeden Tag völlig nutzlose Aufwendungen für den Unterhalt dieser Tiere, was von
Ihrer Mandantin zu verantworten ist."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zumindest das wird bei der Gegenseite ordentliches Schenkelklopfen verursacht haben...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Hat der RA noch nie etwas von der Schadensminderungspflicht gehört?

Lt. seiner Ansicht könnte man auch für Monate einen Mietwagen beanspruchen, weil einem die Herausgabe des Schlüssels verweigert wird.

Zitat (von Pferdefan):
dann erfolgte offensichtlich eine Falschberatung seitens des RA.


Offensichtlich. :bang:

Ganz ehrlich?
So wie ich das mittlerweile sehe ist das ein Versicherungsfall.
Für die Berufshaftpflicht eures RA....

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ganz ehrlich?
So wie ich das mittlerweile sehe ist das ein Versicherungsfall.
Für die Berufshaftpflicht eures RA....


Dann "kloppe" ich hier auch mal einen Spruch :o).
Das war ein wahres Wort gelassen ausgesprochen!

Wen kann man mit der Durchsetzung beauftragen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
Wen kann man mit der Durchsetzung beauftragen?


Ein Anwalt, der sich nicht davor scheut, einem Kollegen wegen Unfähigkeit ans Bein zu pinkeln....

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es solch einen Kollegen auf dieser Plattform gibt, der sich der Sache annehmen möchte, bitte ich um eine PM.

Dankeschön!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
Wenn es solch einen Kollegen auf dieser Plattform gibt, der sich der Sache annehmen möchte, bitte ich um eine PM.


Einfach dürfte der Weg über -> www.frag-einen-anwalt.de sein.
Da gibt es dann auch eine erste Einschätzung für kleines Geld. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
So wie ich das mittlerweile sehe ist das ein Versicherungsfall.
Für die Berufshaftpflicht eures RA....

Absolut.

Habe auch gerade eine PN des TS gelesen.
Ich frage mich ob der erste Anwalt seine Zulassung auf der Kirmes gewonnen hat ...



Zitat (von Pferdefan):
Wenn es solch einen Kollegen auf dieser Plattform gibt,

Frag doch mal den aktuellen Anwalt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Idee - wird gemacht.
Aber erst, wenn die Sachen tatsächlich herausgegeben wurden...
Siehe #18 Hinweis von spatenklopper - man weiß ja nicht, was da so im Hintergrund läuft .

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage mich ob der erste Anwalt seine Zulassung auf der Kirmes gewonnen hat ...


So in etwa wurde auch die Mandatskündigung von mir formuliert...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erinnere mich an die beiden bemerkenswerten Fragen bei der Erstbesprechung:
"Warum haben Sie denn 6 Pferde?"
oder
"Wieso hatten Sie denn das gesamte Zubehör im Stall untergebracht?".
Kaum zu glauben...
Fast so sinnig wie wenn die Vergewaltigte gefragt wird "Wieso hatten Sie auch einen so kurzen Rock an?"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Pferdefan):
Wenn es solch einen Kollegen auf dieser Plattform gibt, der sich der Sache annehmen möchte, bitte ich um eine PM.


Einfach dürfte der Weg über -> www.frag-einen-anwalt.de sein.
Da gibt es dann auch eine erste Einschätzung für kleines Geld. ;)


Das war ja nun auch ein großer Flopp. Völlig an der Frage vorbei geantwortet - 51€ bin ich los. Ganz toll :kotz: .

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Pferdefan):
Völlig an der Frage vorbei geantwortet -

Nö, vollkommen korrekt geantwortet.

Was kann der Anwalt dafür, dass man die Frage vollkommen falsch formuliert?

Einen Link auf den Post hier und dann "suche Anwalt, der sich dieser Angelegenheit annehmen kann" ist ja nun alles andere als korrekt und konkret formuliert ...



Zitat (von Pferdefan):
Das war ja nun auch ein großer Flopp.

Und wieso ist man dann in der Nachfragefunktion exakt auf die Nachfragen des Anwaltes eingegangen, wenn die Antwort so ein Flopp war?

Da man das wichtigste aber ganz am Ende der Nachfragefunktion dann in einem Einzeiler doch noch erwähnt hat, wird die Anwältin sicherlich auch das noch beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay okay, mir ist es halt so vorgekommen, wie wenn die Anwältin "Erster" sein wollte - egal wie, Hauptsache mal was geschrieben.
War dann doch überfordert, den Roman hier zu lesen. Asche auf mein Haupt.
Und ich bin auf den Text der Anwältin eingegangen, da ich immer gerne erkläre oder Zweifel aus der Welt schaffe.

Wieder was gelernt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich glaube wir haben es hier mit einem besonders schweren Fall zu tun... Ich wurde auch noch nicht erhellt. (#9)

-- Editiert von radfahrer999 am 11.02.2020 08:34

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Pferdefan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

@radfahrer999

Siehe meinen Post #10
Auskunft des Anwalts war:
"Bloß nichts kaufen, denn dann können wir den Nutzungsausfall der gewerblich genutzten Pferde nicht durchsetzen/geltend machen!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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