Unterschlagung unserer Pferde

4. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sthoster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung unserer Pferde

Hallo allerseits, da ich mittlerweile kein Rat mehr weiß hoffe das mir hier wer Helfen kann. Zur Vorgeschichte wir haben unsere Pferde laut Schriftlichen Vertrag in einem Offenstall d so stehen. Jetzt wollte das wir den Offenstall von heute auf Morgen wechseln, was ja okay gewesen wäre wenn der andere Offenstall fertig und vor allem Sicher für Pferde. Jetzt stehen unsere Pferde ohne das Sie raus kommen in einer Box.
Daraufhin haben wir die SB abgemahnt und eine Frist von 3 Tagen zu beheben der Mängel gegeben, sonst Kürzen wir den Einstellpreis. Ihre erste Reaktion war eine Fristlose Kündigung die nicht Rechtens war da wir alles bezahlt haben zudem Sie uns noch Geld schuldet für Material was wir Ihr besorgt haben.
Die Beseitigung der Mängel ist nicht Erfolgt womit wir erstmal die Halbe Miete Gezahlt haben, aber auch gleichzeitig einen Neuen Stall gesucht haben.
Jetzt wollten wir unsere Pferde und Zubehör Abholen, was die SB uns nicht ermöglicht hat zudem hat Sie die Boxen mit einer Kette und Schloss verriegelt. Wir haben schon die Halbe Miete gezahlt wegen Vertragsbruch, zudem ist die Miete bis zum 5 eines Monats zu Zahlen also sind wir auch nicht im Verzug.
Jetzt die Frage an wenn kann ich mich wenden um meine Pferde schnell wieder zu bekommen, ohne die zusätzlichen Forderungen der SB zu Zahlen die nicht rechtens sind?
Die Polizei hat mir am Telefon gesagt das ist Zivilrecht dafür kommen die nicht raus.

Wie soll ich dann an unsere Pferdekommen ohne langen Rechtsstreit.

Ich danke schonmal für schnelle Hilfe.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sthoster):
Wie soll ich dann an unsere Pferdekommen ohne langen Rechtsstreit.

Ganz einfach: alle Forderungen der SB erfüllen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sthoster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also auf Erpressung eingehen mehr Bezahlen. Und einen Vertragsbruch von ihr Belohnen! Dein Ernst? Es muss doch ein Behördlichen schnellen Weg zur Hilfe geben. Wo ich nicht erst eine Straftat belohnen muss.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sthoster):
Es muss doch ein Behördlichen schnellen Weg zur Hilfe geben.

Es gibt keinen schnellen Weg über eine Behörde - die sind schlicht nicht zuständig für private Zwistigkeiten.



Zitat (von Sthoster):
Dein Ernst?

Die Prämisse war keinen (langen) Rechtstreit ausfechten zu wollen.



Zitat (von Sthoster):
Wo ich nicht erst eine Straftat belohnen muss.

Derzeit ist keine Straftat erkennbar.
Ist man anderer Meinung kann man das anzeigen - nur bringt einem das die Pferde auch nicht wieder, dann da wird nur der Strafanspruch des Staates befriedigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Naja - Sie müssen sich halt entscheiden.
Wenn für Sie "schnell" wichtig ist, werden Sie nicht drumherumkommen, auf Ihre Rechte weitgehend zu verzichten.
Wenn es für Sie wichtigt ist, Ihr Recht vollkommen durchzusetzen, werden Sie den langsamen Rechtsweg beschreiten müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

In dem wirren Geschreibe kann ich kaum erkennen, worum es eigentlich geht.

Von heute auf morgen umstallen kann man natürlich, allerdings muss die Miete für den jetzigen Stall bis zur ordentlichen Kündigung weitergezahlt werden.

Da Sie offensichtlich beabsichtigen das nicht zu tun, übt die Stallbetreiberin ihr Pfandrecht aus.

Absolut legitim.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Derzeit ist keine Straftat erkennbar.
Falls das mit der Unterschlagung wirklich zutrifft und nicht nur sowas wie eine Pfändung ist, ja dann ist es sehr wohl eine Straftat, und dafür ist auch die Polizei zuständig. Also, Anzeige erstatten.

Klar, das muss nicht bedeuten, dass die Pferde freigegeben werden, aber oft bewirkt eine Anzeige doch etwas in diese Richtung.

Stefan

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Falls das mit der Unterschlagung wirklich zutrifft

Hier fehlt es wohl an der Zueignung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier fehlt es wohl an der Zueignung ...
Wieso?

Eine Zueignung muss doch nicht für immer sein, auch das Ausleihen eines Gegenstandes kann Diebstahl bzw. Unterschlagung sein (sonst leihe ich mir demnächst mal ein paar Tausend Euro vom Konto meines Arbeitgebers - nur für ein paar Jahre ...).

Jedenfalls sind solche Wildwest-Methoden zur Eintreibung von strittigen Forderungen nicht ohne weiteres zulässig. Beispielsweise darf ein Vermieter einer Wohnung bei Mietrückstand auch nicht einfach die Schlösser austauschen.

Dazu fällt mir noch ein, dass ab dem Zeitpunkt der Verriegelung der Box natürlich keine Miete mehr gezahlt werden muss, da die Mietsache nicht mehr wie vereinbart nutzbar ist. Dazu kommt u.U. Schadenersatz, weil auch die Pferde ausfallen (Wertermittlung naturgemäß schwierig, solange die Pferde nur selber genutzt werden).
Das ist dann aber wieder Zivilrecht - mir gefällt in solchen Situationen das Strafrechtlich aber besser.

Noch ein Argument: Es mag ja sein, dass die Unterschlagung nur eine irrige Rechtsauffassung war und am Ende daher das Verfahren eingestellt wird; das setzt imho aber voraus, dass die Pferde umgehend freigegeben werden. Spätestens wenn es ein Strafverfahren gibt muss sich der Beschuldigte schon in Kenntnis setzen, wie die Rechtslage ist, ab dann ist praktisch Vorsatz gegeben.

Stefan

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#9
 Von 
Sthoster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, @ Wurstsemmel Stimmt es war Wirrwarr Wal es das irgendwie auch ist. Umstellung ist auch normal Okay wenn der neue Bereich denn auch Sicher und Pferde gerecht ist. Die Mietminderung ist laut Anwalt auch gerechtfertigt, da die SB ihren Vertrag nicht eingehalten hat. Und zu den Vorderungen der SB wir haben die Halbe Miete gezahlt vor der Zahlungs Frist. Der Offenstall für unsere Pferde ist immer noch nicht Nutzbar.

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#10
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Na wenn Sie doch anwaltlich vertreten sind, was wollen Sie dann hier? :augenroll:

Der Anwalt hat also keinerlei Ahnung von Durchsetzung des Herausgabeanspruchs mittels EV, kann Zivil- und Strafrecht nicht trennen und ist überdies noch der Überzeugung, Sie dürften nach drei Tagen Frist die Miete mindern???

Na hoffentlich hat er wenigstens eine gute Berufshaftpflicht.

-- Editiert von Wurstsemmel am 06.12.2020 17:12

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#11
 Von 
Sthoster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Anwalt hab ich mir erst jetzt dazu geholt, da jetzt immer mehr Anschuldigungen von der SB kommen und ich mir das alleine nicht mehr zutrau. Und es jetzt auch nicht mehr nur um Unterschlagung geht, ich bin Froh das ich alles per Video Festgehalten habe und jede Tierarzt Rechnung noch habe.
Trotzdem Danke für eure Tipps auch wenn es leider nicht geholfen hat, weil Sie ja dann noch mehr Geld wollte.
Achja und die Mängel sind bis heute noch nicht behoben.
Ich gebe gerne Informationen wie es weiter geht wenn das für euch Okay ist

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#12
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Die SB hat fristlos gekündigt. Konnte sie das laut Vertrag?
Da hätten Sie dann Ihre Pferde mitnehmen und die restliche vorausgezahlte Miete und das Geld fürs Material fordern können.
Offenbar wurde die Kündigung von Ihnen aber nicht akzeptiert und eine einseitige Vertragsänderung vorgenommen. (Halbe Miete)

Lassen Sie am besten Ihren Anwalt mit der SB verhandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sthoster):
Wie soll ich dann an unsere Pferdekommen ohne langen Rechtsstreit.

Ganz einfach: alle Forderungen der SB erfüllen.


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. HIer werden bewegungsabhängige Lebewesen eingesperrt. Geht gar nicht, Polizei rufen, und dann die Pferde da rausholen. Alles andere wird über den Gerichtsweg geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Klawuttke):
Die SB hat fristlos gekündigt. Konnte sie das laut Vertrag?


Ja, kann sie und das jeden Tag, die Frage ist nur, ob die Kündigung wirksam ist.

Zitat (von Wurstsemmel):
In dem wirren Geschreibe kann ich kaum erkennen, worum es eigentlich geht.


Das ist wohl dem Umstand geschuldet, dass man die Tiere nicht ordnungsgemäß bewegen und versorgen kann.

Zitat (von Sthoster):
Umstellung ist auch normal Okay wenn der neue Bereich denn auch Sicher und Pferde gerecht ist.


Nach dem Vorfall ist der Drops doch wohl gelutscht oder? Ich würde meine Tiere niemals bei solch einem SB einstallen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Geht gar nicht, Polizei rufen, und dann die Pferde da rausholen.

Lesen hilft:
Zitat (von Sthoster):
Die Polizei hat mir am Telefon gesagt das ist Zivilrecht dafür kommen die nicht raus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Solan196):
Geht gar nicht, Polizei rufen, und dann die Pferde da rausholen.

Lesen hilft:
Zitat (von Sthoster):
Die Polizei hat mir am Telefon gesagt das ist Zivilrecht dafür kommen die nicht raus.


Hab ich tatsächlich überlesen. Da würde ich dann selbst Hand anlegen, Schloß knacken und die Tiere rausholen. Das sind bewegungsabhängige Wesen, wenn die sich nicht bewegen, dann können sehr krank werden, so eine Kolik ist schnell da.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Ich fürchte das die Pferde dann recht schnell wieder in einer anderen (besser gesicherten) Box stehen würden.

Da würde wohl nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage helfen - die trifft die SB da wo es ihr weh tut - am Geldbeutel.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich fürchte das die Pferde dann recht schnell wieder in einer anderen (besser gesicherten) Box stehen würden.


Ich gehe natürich davon aus, dass der Stall gewechselt wird. Die Besitzer der Tiere wollen doch wohl nicht dort bleiben?

0x Hilfreiche Antwort

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