Verletzung im Aktivstall - Haftung des Stallbetreibers

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pferdemädchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verletzung im Aktivstall - Haftung des Stallbetreibers

Hallo zusammen,

meine Stute steht in einem Aktivstall und an einem Sonntag Morgen wurde ich benachrichtigt, sie hätte eine Verletzung unter dem Auge.
Ich hab sofort gesehen, dass es keine Lapalie ist und hab sie kurzer Hand verladen und zum Tierarzt gebracht.
Sie hat sich einen spitzen langen Gegenstand unter dem Auge bis in die Nebenhöhle gerammt. Zum Glück konnte die Tierärztin die Wunde unter Sedierung reinigen und nähen und es ist bis auf eine starke Nebenhöhlenentzündung problemlos abgeheilt.
Ein paar Tage später bin ich mit meinem Freund und noch 2 Einstellern die Zäune vom Aktivstall abgegangen und haben mehrere!!! Stellen gefunden, an denen Nägel herausstanden, aber eine Stelle, an der sie sich vermutlich verletzt hat - dass es genau dieser Nagel gewesen ist, kann ich natürlich nicht beweisen.
Nun sagt der Stallbetreiber, seine Versicherung haftet für Schäden an dem eingestellten Pferd nur, wenn diese Schäden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und will es der Betriebshaftpflicht nicht melden.
Das kann doch aber nicht richtig sein, oder? Herausstehende Nägel in einem Aktivstall sind ja wohl grob fahrlässig?
Hat einer Erfahrung damit?
LG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das ist das Problem des Stallbesitzers (was dessen Versicherung zahlt), da Sie Ihre Ansprüche ihm gegenüber geltend machen und nicht seiner Versicherung. Wenn diese den Schaden nicht ausgleicht (die Versicherung), muss er ins eigene Portemonaie greifen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Allerdings ergibt sich hier doch ein Nachweisproblem.

Falls der Verantwortliche nicht zahlungswillig ist, müsste man ihn verklagen.

Und in dem Fall würde es eben nicht ausreichen nur zu sagen, dass es bestimmte Stellen gibt, an denen sich Pferde verletzen können.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Allerdings ergibt sich hier doch ein Nachweisproblem.

Falls der Verantwortliche nicht zahlungswillig ist, müsste man ihn verklagen.

Und in dem Fall würde es eben nicht ausreichen nur zu sagen, dass es bestimmte Stellen gibt, an denen sich Pferde verletzen können.

Berry


Ja jedoch:

Zitat (von Pferdemädchen):
Ein paar Tage später bin ich mit meinem Freund und noch 2 Einstellern die Zäune vom Aktivstall abgegangen und haben mehrere!!! Stellen gefunden, an denen Nägel herausstanden, aber eine Stelle, an der sie sich vermutlich verletzt hat - dass es genau dieser Nagel gewesen ist, kann ich natürlich nicht beweisen.


Ich würde die Stellen schleunigst fotografieren und die Herrschaften, die bei der Begehung dabei waren, als Zeugen sichern (bevor die Nägel weg sind), dann meinen Anspruch beim SB anmelden und ihn auffordern diesen an die Versicherung weiterzugeben, so hat er noch die Möglichkeit dies über die Versicherung abchecken zu lassen. ... wenn er denn versichert ist.

Nachtrag:
Beurteilung vom behandelnden TA, ob die Verletzung von einem solchen Nagel herrühren kann, wäre nicht schlecht.

-- Editiert von AltesHaus am 03.01.2019 14:12

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Es haftet der Vermieter / Verpächter und nicht dessen Versicherung. Von daher kann es einem egal sein, ob er die Versicherung informieren mag oder nicht.


Als erstes sollte man jetzt wohl mal versuchen Beweise zu sichern. Also die Stelle zu finden welche die Verletzung verursacht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ja, genau! Mit der Lupe jeden einzelnen herausstehenden Nagel begutachten, vielleicht hat man wirklich Glück und findet noch Blut- oder Gewebereste. Das wäre von absolutem Vorteil. Ansonsten wird es eben schwer sein, den Nachweis zu führen, dass das Tier von einem solchen Nagel verletzt worden. Die reine Möglichkeit, daß es so sein könnte, reicht wahrscheinlich nicht aus.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hat man sich den Stall denn nicht angeschaut, ehe man den Mietvertrag unterschrieben hat?

wirdwerden


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hat man sich den Stall denn nicht angeschaut, ehe man den Mietvertrag unterschrieben hat?

wirdwerden


Aus Erfahrung sage ich Ihnen, dass man sicherlich nicht das ganze Gelände eines Aktivstalls abläuft und die Zäume sichtet, da man davon ausgehen kann, dass dies der Stallbetreiber schon im eigenen Interesse macht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pferdemädchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde die Tierarztrechnungen jetzt erstmal an den Stallbetreiber weitergeben und dann mal sehen, was er mir anbietet...

Zeugen und Fotos von dem vermeintlichen Nagel sind zwar vorhanden, aber wegen 500 Euro einen Rechtsstreit anzufangen, ist den Aufwand wahrscheinlich nicht wert, wobei es mir ja auch mehr ums Prinzip geht, dass hier die Hauptpflichten verletzt und fahrlässig Verletzungen der Pferde in Kauf genommen werden.

Zitat (von wirdwerden):
Hat man sich den Stall denn nicht angeschaut, ehe man den Mietvertrag unterschrieben hat?

wirdwerden


Nein, ich bin die mehrere hundert Meter Zaun nicht abgegangen und ich würde auch behaupten, dass dies nicht unbedingt auf Begeisterung stößt, wenn man als Bewerber für einen Stellplatz erstmal nen halben Tag alles unter die Lupe nehmen will bevor man einzieht...
Mal abgesehen davon, dass ich tatsächlich davon ausgegangen bin, dass keine Mängel in diesem Ausmaß vorhanden sind - schließlich bezahle ich jeden Monat viel Geld dafür, dass mein Pferd gut untergebracht ist.



Zitat (von fb367463-2):
Ja, genau! Mit der Lupe jeden einzelnen herausstehenden Nagel begutachten, vielleicht hat man wirklich Glück und findet noch Blut- oder Gewebereste.


Da die Wunde zuerst gar groß nicht geblutet hat und ich leider auch erst eine Woche später die Zäune kontrollieren konnte, waren keine Spuren mehr zu sehen, allerdings finde ich 5 cm herausstehende 100er Nägel schon mehr als fahrlässig in einem Aktivstall mit 25 Pferden, da sollen sie doch erstmal beweisen, dass es nicht dieser Nagel war.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat:
... sollen sie doch erstmal beweisen, dass es nicht dieser Nagel war.


warum sollten sie das tun? Du bist in der Beweispflicht, nicht der Stallbetreiber.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Abgesehen davon:

Zitat:
Sie hat sich einen spitzen langen Gegenstand unter dem Auge bis in die Nebenhöhle gerammt. Zum Glück konnte die Tierärztin die Wunde unter Sedierung reinigen und nähen und es ist bis auf eine starke Nebenhöhlenentzündung problemlos abgeheilt.


So ein Pferdekopf ist doch ganz schön groß. Reicht da ein 5cm langer Nagel, um eine Verletzung bis in die Nebenhöhle zu verursachen? Und der Nagelkopf hätte beim Rausreissen ja wie ein Widerhaken gewirkt - das wäre wohl fataler ausgegangen....

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#11
 Von 
Pferdemädchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):


So ein Pferdekopf ist doch ganz schön groß. Reicht da ein 5cm langer Nagel, um eine Verletzung bis in die Nebenhöhle zu verursachen? Und der Nagelkopf hätte beim Rausreissen ja wie ein Widerhaken gewirkt - das wäre wohl fataler ausgegangen....


Ähm, ich würde ja gerne ein Foto anhängen, aber ich weiß nicht wie!?
Der Nagel guckte mit der spitzen Seite 5 cm aus dem Pfosten heraus!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Unbedingt fotografieren!

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#13
 Von 
Pferdemädchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben uns jetzt auf eine Monatsmiete geeinigt, somit sind zumindest 2/3 der Rechnung gedeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Pferdemädchen):
Wir haben uns jetzt auf eine Monatsmiete geeinigt, somit sind zumindest 2/3 der Rechnung gedeckt.


Das ist doch schon mal was. Viel Glück weiterhin und danke für das Feedback.

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