Hallo zusammen,
meine Stute steht in einem Aktivstall und an einem Sonntag Morgen wurde ich benachrichtigt, sie hätte eine Verletzung unter dem Auge.
Ich hab sofort gesehen, dass es keine Lapalie ist und hab sie kurzer Hand verladen und zum Tierarzt gebracht.
Sie hat sich einen spitzen langen Gegenstand unter dem Auge bis in die Nebenhöhle gerammt. Zum Glück konnte die Tierärztin die Wunde unter Sedierung reinigen und nähen und es ist bis auf eine starke Nebenhöhlenentzündung problemlos abgeheilt.
Ein paar Tage später bin ich mit meinem Freund und noch 2 Einstellern die Zäune vom Aktivstall abgegangen und haben mehrere!!! Stellen gefunden, an denen Nägel herausstanden, aber eine Stelle, an der sie sich vermutlich verletzt hat - dass es genau dieser Nagel gewesen ist, kann ich natürlich nicht beweisen.
Nun sagt der Stallbetreiber, seine Versicherung haftet für Schäden an dem eingestellten Pferd nur, wenn diese Schäden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und will es der Betriebshaftpflicht nicht melden.
Das kann doch aber nicht richtig sein, oder? Herausstehende Nägel in einem Aktivstall sind ja wohl grob fahrlässig?
Hat einer Erfahrung damit?
LG
Verletzung im Aktivstall - Haftung des Stallbetreibers
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Das ist das Problem des Stallbesitzers (was dessen Versicherung zahlt), da Sie Ihre Ansprüche ihm gegenüber geltend machen und nicht seiner Versicherung. Wenn diese den Schaden nicht ausgleicht (die Versicherung), muss er ins eigene Portemonaie greifen.
Allerdings ergibt sich hier doch ein Nachweisproblem.
Falls der Verantwortliche nicht zahlungswillig ist, müsste man ihn verklagen.
Und in dem Fall würde es eben nicht ausreichen nur zu sagen, dass es bestimmte Stellen gibt, an denen sich Pferde verletzen können.
Berry
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ZitatAllerdings ergibt sich hier doch ein Nachweisproblem. :
Falls der Verantwortliche nicht zahlungswillig ist, müsste man ihn verklagen.
Und in dem Fall würde es eben nicht ausreichen nur zu sagen, dass es bestimmte Stellen gibt, an denen sich Pferde verletzen können.
Berry
Ja jedoch:
ZitatEin paar Tage später bin ich mit meinem Freund und noch 2 Einstellern die Zäune vom Aktivstall abgegangen und haben mehrere!!! Stellen gefunden, an denen Nägel herausstanden, aber eine Stelle, an der sie sich vermutlich verletzt hat - dass es genau dieser Nagel gewesen ist, kann ich natürlich nicht beweisen. :
Ich würde die Stellen schleunigst fotografieren und die Herrschaften, die bei der Begehung dabei waren, als Zeugen sichern (bevor die Nägel weg sind), dann meinen Anspruch beim SB anmelden und ihn auffordern diesen an die Versicherung weiterzugeben, so hat er noch die Möglichkeit dies über die Versicherung abchecken zu lassen. ... wenn er denn versichert ist.
Nachtrag:
Beurteilung vom behandelnden TA, ob die Verletzung von einem solchen Nagel herrühren kann, wäre nicht schlecht.
-- Editiert von AltesHaus am 03.01.2019 14:12
Es haftet der Vermieter / Verpächter und nicht dessen Versicherung. Von daher kann es einem egal sein, ob er die Versicherung informieren mag oder nicht.
Als erstes sollte man jetzt wohl mal versuchen Beweise zu sichern. Also die Stelle zu finden welche die Verletzung verursacht hat.
Ja, genau! Mit der Lupe jeden einzelnen herausstehenden Nagel begutachten, vielleicht hat man wirklich Glück und findet noch Blut- oder Gewebereste. Das wäre von absolutem Vorteil. Ansonsten wird es eben schwer sein, den Nachweis zu führen, dass das Tier von einem solchen Nagel verletzt worden. Die reine Möglichkeit, daß es so sein könnte, reicht wahrscheinlich nicht aus.
Hat man sich den Stall denn nicht angeschaut, ehe man den Mietvertrag unterschrieben hat?
wirdwerden
ZitatHat man sich den Stall denn nicht angeschaut, ehe man den Mietvertrag unterschrieben hat? :
wirdwerden
Aus Erfahrung sage ich Ihnen, dass man sicherlich nicht das ganze Gelände eines Aktivstalls abläuft und die Zäume sichtet, da man davon ausgehen kann, dass dies der Stallbetreiber schon im eigenen Interesse macht.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde die Tierarztrechnungen jetzt erstmal an den Stallbetreiber weitergeben und dann mal sehen, was er mir anbietet...
Zeugen und Fotos von dem vermeintlichen Nagel sind zwar vorhanden, aber wegen 500 Euro einen Rechtsstreit anzufangen, ist den Aufwand wahrscheinlich nicht wert, wobei es mir ja auch mehr ums Prinzip geht, dass hier die Hauptpflichten verletzt und fahrlässig Verletzungen der Pferde in Kauf genommen werden.
ZitatHat man sich den Stall denn nicht angeschaut, ehe man den Mietvertrag unterschrieben hat? :
wirdwerden
Nein, ich bin die mehrere hundert Meter Zaun nicht abgegangen und ich würde auch behaupten, dass dies nicht unbedingt auf Begeisterung stößt, wenn man als Bewerber für einen Stellplatz erstmal nen halben Tag alles unter die Lupe nehmen will bevor man einzieht...
Mal abgesehen davon, dass ich tatsächlich davon ausgegangen bin, dass keine Mängel in diesem Ausmaß vorhanden sind - schließlich bezahle ich jeden Monat viel Geld dafür, dass mein Pferd gut untergebracht ist.
ZitatJa, genau! Mit der Lupe jeden einzelnen herausstehenden Nagel begutachten, vielleicht hat man wirklich Glück und findet noch Blut- oder Gewebereste. :
Da die Wunde zuerst gar groß nicht geblutet hat und ich leider auch erst eine Woche später die Zäune kontrollieren konnte, waren keine Spuren mehr zu sehen, allerdings finde ich 5 cm herausstehende 100er Nägel schon mehr als fahrlässig in einem Aktivstall mit 25 Pferden, da sollen sie doch erstmal beweisen, dass es nicht dieser Nagel war.
Zitat:... sollen sie doch erstmal beweisen, dass es nicht dieser Nagel war.
warum sollten sie das tun? Du bist in der Beweispflicht, nicht der Stallbetreiber.
Abgesehen davon:
Zitat:Sie hat sich einen spitzen langen Gegenstand unter dem Auge bis in die Nebenhöhle gerammt. Zum Glück konnte die Tierärztin die Wunde unter Sedierung reinigen und nähen und es ist bis auf eine starke Nebenhöhlenentzündung problemlos abgeheilt.
So ein Pferdekopf ist doch ganz schön groß. Reicht da ein 5cm langer Nagel, um eine Verletzung bis in die Nebenhöhle zu verursachen? Und der Nagelkopf hätte beim Rausreissen ja wie ein Widerhaken gewirkt - das wäre wohl fataler ausgegangen....
Zitat:
So ein Pferdekopf ist doch ganz schön groß. Reicht da ein 5cm langer Nagel, um eine Verletzung bis in die Nebenhöhle zu verursachen? Und der Nagelkopf hätte beim Rausreissen ja wie ein Widerhaken gewirkt - das wäre wohl fataler ausgegangen....
Ähm, ich würde ja gerne ein Foto anhängen, aber ich weiß nicht wie!?
Der Nagel guckte mit der spitzen Seite 5 cm aus dem Pfosten heraus!
Unbedingt fotografieren!
Wir haben uns jetzt auf eine Monatsmiete geeinigt, somit sind zumindest 2/3 der Rechnung gedeckt.
ZitatWir haben uns jetzt auf eine Monatsmiete geeinigt, somit sind zumindest 2/3 der Rechnung gedeckt. :
Das ist doch schon mal was. Viel Glück weiterhin und danke für das Feedback.
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