Vertragsklausel Zuchtverbot

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
JoJoJo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragsklausel Zuchtverbot

Hallo zusammen,

ist in einem Hunde-Kaufvertrag, die Klausel, dass mit diesem Hund nicht gezüchtet werden darf, rechtens?

Muss der Hundekäufer sich daran halten?

Danke im Voraus für Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Aber sicher doch, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Nur wer will das denn beweisen und welche Konsequenzen sind zu befürchten. Sind keine Vertragsstrafen vereinbart ist die Klausel sinnlos.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
JoJoJo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

es gibt doch Klauseln, die sind nichtig. So z. B. kann ich in einem Wohnungsmietvertrag schreiben, dass die Mieter in der Wohnung nicht rauchen dürfen, ist aber nichtig.

Ich meine, wenn ich einen Hund verkaufe, kann der Eigentümer doch damit machen, was er will, oder? Natürlich vorausgesetzt, er verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die meiste "nichtigen" Vertragspunkte sind zum Schutz der armen Verbraucher. Dein Punkt schützt niemanden.Du hast einen Vertrag geschlossen, aber keinen Kaufvertrag bei dem du alle Rechte an dem Tier hast. Du hast (fast) alle Rechte bis auch züchten.

Nur was steht denn im Vertrag wegen Vertragsverletzungen drin.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> es gibt doch Klauseln, die sind nichtig

Richtig. Das liegt in deinem Fall jedoch nicht vor.

Mietverträge unterliegen bestimmten Einschränkungen, weil Mietraum ein "besonderes Bedarfsgut" ist und Mieter daher davor geschützt werden sollen, aus dem Zwang heraus, Wohnraum zu haben, übermäßig belastende Vertragsregelungen eingehen.

Bei normalen Kaufverträgen hat aber der K keinen "Zwang" zum Vertragsschluß, sodaß er auch nicht besonders schutzwürdig ist.

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