Veterinäramt kommt unangekündigt

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Harlekin23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Veterinäramt kommt unangekündigt

Guten Tag,

meine Lebenspartnerin hat ein eigenes Haus mit insgesamt drei Wohnungen.
Sie hat ingesamt 8 Katzen die rein und raus dürfen und 5 Hunde. Sie hatte schon mal Kontakt mit dem VET Und musste damals einige wenige Tiere hergeben. Da das VET heute unangekündigten für der Tür stand, ohne Anzeige oder Beschluss um eine Kontrolle durchzuführen, möchte ich mich hier erkundigen in wie fern sie den Mann hineinlassen muss und zudem noch unangekündigten.

Sie hat ihn schlussendlich nicht hineingelassen, da sie die Kids von der Schule holen musste, was dem Mann nicht passte. Ist mir persönlich aber egal, denn sie möchte ja nicht noch die Pflicht als Mutter im Bezug auf das Sorgerecht verletzen ;-)

Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass diese unangekündigten ohne Anzeige oder Beschluss das Haus nicht betreten dürfen, bzw. dass man sie nicht reinlassen MUSS.

Kennt sich hier jemand damit aus?
Wenn irgendjemand Antworten darauf hat, wäre es schön, diese mit dem Bezug auf Paragraphen zu posten.

Und NEIN! Sie hat nichts zu verheimlichen, möchte aber nicht, dass ihr Hunde oder Katzen weggenommen werden oder dass sie diese weggeben muss.

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

M. W. muss man dem Vet-Amt nicht jederzeit Zutriff gewähren, nur mit Gerichtsbeschluss.

Aber es geht nicht nur um die Privatsphäre deiner Partnerin, sondern auch um den Tierschutz!
Ohne Grund kommen die nicht!

Was war denn die Vorgeschichte davon:

Zitat:
Sie hatte schon mal Kontakt mit dem VET Und musste damals einige wenige Tiere hergeben.


Die Tierhaltung muss damals alles andere als artgerecht gewesen sein.

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#2
 Von 
Harlekin23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Grund für den ersten Besuch des VET war, dass sie ihre damalige Freundin angeschwärzt hat, aufgrund der Anzahl der Tiere. Das VET meinte damals auch nur, dass sie einige hergeben muss und dass jede Katze ein eigenes Zimmer als Rückzugsort benötigt.

Letzteres kann ich mir zwar nicht vorstellen aber gut.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Harlekin23):
Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass diese unangekündigten ohne Anzeige oder Beschluss das Haus nicht betreten dürfen, bzw. dass man sie nicht reinlassen MUSS.

Stimmt. Solange kein "Gefahr in Verzug" vorliegt, gilt grundsätzlich erst mal der Schutz der Privatwohnung.

Allerdings können diese - im Gegensatz zu privaten Tierschützern - ganz schnell einen "amtlichen" Grund bekommen, weshalb man dann auch ohne Erlaubnis des Wohnungsinhabers reindarf.



Zitat (von Harlekin23):
möchte aber nicht, dass ihr Hunde oder Katzen weggenommen werden oder dass sie diese weggeben muss.

Dann sollte man als jemand der einschlägig bekannt ist und entsprechend in den Akten steht, auch kooperativ sein.
Also glaubwürdig begründen weshalb es gerade nicht geht und "geht sie nichts an" oder "keine Zeit" würde ich mir verkneifen.


Andererseits sollte man auch höflich, sachlich und selbstbewusst auftreten.

Immer eine Gratwanderung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Harlekin23):
möchte aber nicht, dass ihr Hunde oder Katzen weggenommen werden oder dass sie diese weggeben muss.


Den ersten Schritt, dass dies passiert, hat sie aber so schon erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Harlekin23):
Sie hat ihn schlussendlich nicht hineingelassen,
Moin, der Beauftragte wird wiederkommen. Er ist nicht aus Langeweile gekommen. Eine vorherige Anmeldung ist ja kontraproduktiv. Es hat sicher eine Anzeige gegeben.
Oder es gab *damals* eine Auflage, die jetzt kontrolliert werden sollte.

Hat die Frau diese 3 Wohnungen für sich und die Tiere?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
M. W. muss man dem Vet-Amt nicht jederzeit Zutriff gewähren, nur mit Gerichtsbeschluss.

Eine gesetzliche Kontrollbefugnis gibt es für das Veterinäramt nur hinsichtlich Zuchtbetrieben, gewerblicher Tierhaltung, Tierkliniken usw., außerdem bei Pferdehaltung.
(§16 TierSchG )

Hinsichtlich Katzen oder Hunden also nicht. Insofern muss man da niemanden reinlassen, der keinen Gerichtsbeschluss mitbringt. (Gefahr im Verzug ist so einfach nun auch nicht zu begründen.)

"Sie hatte schon mal Kontakt mit dem VET Und musste damals einige wenige Tiere hergeben."

Wenn schon mal ein Verstoß gegen Tierschutzbestimmungen vorgelegen hat, würde eine Weigerung wohl eher zügig zu weiteren behördlichen Maßnahmen führen. Gegen die kann man sich dann so wehren, wie man sich gegen alle behördlichen Maßnahmen wehren kann. Widerspruch, Anwalt, Verwaltungsgericht, usw.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nun, man weiß hier ja nicht mit welchen Auflagen Sie belegt wurde um die restlichen Tiere seinerzeit behalten zu dürfen und ob diese Auflagen auch erfüllt wurden.

Grundsätzlich würde ich sagen, wer nix zu verbergen hat, der kann Einblick gewähren, man hätte dem Kontrollateur auch sagen können, das man flugs die Kinder holen muss und er evtl. warten soll oder eben wieder kommen. Ich begrüße es sehr, dass hier ein VET - Amt offensichtlich seinen Pflichten nachkommt.

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