Veterinäramt nimmt Hund weg

23. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Chica 123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Veterinäramt nimmt Hund weg

Hallo, kurz zu meinem Problem.
Gestern standen 6 Polizisten und 2 vom veterinäramt vor meiner Tür, und nahmen mir meine Hündin weg. Auf Nachfrage warum sie das jetzt tun, meinten sie ich würde meinen Hund misshandeln dies hätte wohl jemand gelmeldet. Ich war erstmal zutiefst geschockt da ich vorher noch nie mit dem veterinaeramt im Kontakt stand. Nie irgendwelche Kontrollen/Mahnungen/Auflagen einfach nichts.
Sie drückten mir einen wisch in die Hand wo drauf steht, Kontrolle am 22.6.22 ergab Misshandlung des Tieres, das was da drauf stand stimmt erst recht nicht, sie haben nichts kontrolliert, sie hatten wie verrückte an meine Tür gehämmert, sind rein und nahmen mir meinen Hund.
Ich habe heute mit einer Damen vom veterinäramt telefoniert, und sie teilte mir mit das bei der Tierarzt Untersuchung heute keine Misshandlung festgestellt wurde,.Ich aber dennoch meinen Hund nicht wieder bekomme.
Ich habe natürlich jetzt Widerspruch eingereicht, da sie ja nicht aufgrund von behauptungen ohne Prüfungen mir meinen Hund nehmen können, da könnte ja jeder ne falsch Meldung machen.
Ebenfalls war ich heute bei der Polizei und habe Anzeige erstattet.
Kennt sich hier denn jetzt jemand aus, was kann ich noch tun?
Ich liebe sie als wäre sie meim Kind und würde ihr nie etwas tun. Was ja auch der Tierarzt bestätigte
LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119353 Beiträge, 39714x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Kennt sich hier denn jetzt jemand aus, was kann ich noch tun?
BeimmVerwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Ihres Widerspruchs stellen. Das aber bitte nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, am besten einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Auf diese Weise könnten Sie (wenn der Antrag erfolgreich ist) den Hund schon zurückbekommen bevor über Ihren WIderspruch entschieden wurde. Das könnte ja einige Wochen lang dauern.

Der Anwalt kann Sie auch im Widerspruchsverfahren unterstützen und eventuell Klage erheben, wenn auch das Widerspruchsverfahren nicht in Ihrem Interesse enden sollte.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Fall etwas "seltsam" klingt. Das beschriebene Vorgehen der Behörden ist nicht üblich. Insbesondere der Verzicht auf eine Anhörung und das Ergehen der Verwaltungsentscheidung nur auf der Grundlage eine Zeugenaussage würden doch sehr überraschen.

Es gibt übrigens auch Formen der Misshandlung, die man dem Hund nicht so einfach ansehen würde. Und einige Misshandlungen gehen von Personen aus, die sich selbst als Tierliebhaber bezeichnen würden.

Und um das klarzustellen: Eine Strafbarkeit der Beamten, die vor Ihrer Tür gestanden haben, ist sehr unwahrscheinlich. Strafbar hätten sich eher gemacht der anonyme Hinweisgeber oder der entscheidende Beamte beim Veterinäramt. Womöglich aber nichtmals diese beiden. Solange SIe den Hund nicht zurück haben und die Sache sich nicht in Ihrem Interesse aufgelöst hat, wird die Polizei/Staatsanwaltschaft jedenfalls gar nichts zu Ihren Gunsten tun. Weder wird da irgendwer angeklagt noch wird die Herausgabe des Hundes an Sie verfügt werden. Ob hier irgendwem ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann, das müsste der Rechtsanwalt prüfen.

Zitat:
Sie drückten mir einen wisch in die Hand wo drauf steht, Kontrolle am 22.6.22 ergab Misshandlung des Tieres
Wenn der Bescheid (?) fertig gefasst war, bevor es zu der Kontrolle gekommen war, dann könnte das den Verdacht der Befangenheit begründen. Aber Überlegungen in diese Richtung helfen Ihnen nicht wirklich weiter.

-- Editiert von Zuckerberg am 23.06.2022 23:33

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#3
 Von 
Chica 123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Wort, ich weiß das Misshandlungen nicht immer sichtbar sind, aber ich habe genug Zeugen das es meinem Hund gut geht somal ich auch nicht alleine wohne.

Ich war bei der Polizei und habe Anzeige gegen unbekannt wegen verleugmnung erstmal gestellt.

Sie sagen es, und sie sind nicht der erste der sagt das es sehr seltsam ist wie die vorgegangen sind.
Es gab für mich noch nicht einmal einen Beschluss/bescheid. Ich habe nur irgendein durchschlag bekommen, so ein kontrollschein.
Kein Gerichtsbeschluss oder dergleichen.
Theoretisch hätte ich ohne Gerichtsbeschluss meinen Hund nicht mit geben müssen wie ich vorhin erfahren habe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chica 123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gegen wen und warum konkre[/quote
Wegen verleugmnung gegen unbekannt erstmal.
Ich habe ja noch nicht einmal Gerichtsbeschluss, sie haben mir nur einen Durchschlag in die Hand gedrückt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die behördliche Entscheidung, auf deren Grundlage Ihnen der Hund weggenommen wurde, könnte auch erst mündlich bei Ihnen an der Haustür ergangen sein. Oder Sie ist eben doch in dem Durchschlag enthalten, der Ihnen ausgehändigt wurde. Im Etremfall ist diese behördliche Entscheidung ganz einfach in "wir nehmen jetzt Ihren Hund mit" enthalten.

Wenn es wirklich keine behördliche Entscheidung gegeben haben sollte, dann wäre die Frage, gegen was genau Sie da Widerspruch erhoben haben. Eigentlich kann man Widerspruch nämlich nur gegen genau solche behördlichen Entscheidungen erheben.

Wenn die Entscheidung nur mündlich ergangen sein sollte, dann stellt sich noch ein besonderes Problem. Denn dann ist nicht klar, welche Behörde die Wegnahme überhaupt verfügt hat. Das könnte neben dem Veterinäramt auch die Polizei gewesen sein. Das ist insofern entscheidend als Sie sich dann gegen verschiedene Verwaltungsträger (Stadt/Kreis oder Bundesland) bzw. Behörden (Bürgermeister/Landrat oder Polizei) wenden müssten.

Außerdem ist nicht klar, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Wegnahme überhaupt erfolgt sein soll. In Betracht kommt neben dem Tierschutzgesetz auch das Polizeigesetz (oder ein ähnliches Gesetz) Ihres Bundeslandes. In beiden Fällen wäre aber zweifelhaft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wegnahme nicht (offensichtlich) gefehlt haben.

In dem Fall, in dem die Entscheidung erst vor den Beamten vor Ort getroffen wurde, käme eine Strafbarkeit der beteiligten Beamten doch in Betracht. Aber es bleibt dabei, dass zunächst die verwaltungsrechtliche Seite geklärt werden sollte, bevor an das Strafreht gedacht wird.

Was die Anzeige wegen Verlemdung angeht: Das würde voraussetzen, dass die hinweisgebende Person bewusst gelogen hat. Aktuell verschwenden Sie mit so einer Anzeige nur Ihre Zeit. Übrigens müssen Sie auch förmlichen Strafantrag stellen, um das verfolgen zu lassen.

Ich würde Ihnen weiterhin die Hilfe eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht empfehlen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119353 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Chica 123mitglied):
sie haben nichts kontrolliert, sie hatten wie verrückte an meine Tür gehämmert, sind rein und nahmen mir meinen Hund.

Ich weis nicht was man so für Vorstellungen von "Kontrollen" hat, aber so eine Kontrolle kann auch beim "reingehen und Hund wegnehmen" erfolgen.
Ob ein Gericht das dann am Ende auch als solche anerkennt ist derzeit ungewiss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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