Veterinäramt verlangt verkaufsbelege für Welpen u. schickt gefährlichkeitseinstufung für Hund p.Mail

25. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Veterinäramt verlangt verkaufsbelege für Welpen u. schickt gefährlichkeitseinstufung für Hund p.Mail

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem nach dem am 17.08.2022 das Veterinäramt bei uns war und feststellte das wir zusätzlich zu unseren Hunden noch 5 Welpen hier laufen haben, eigener Wurf, bekamen wir mündlich die Ansage die Welpen müssten innerhalb von zwei Wochen vermittelt werden, hatten wir eh vor also kein Problem.

Nun haben wir die Welpen entsprecht vermittelt diese hatten auch schon 12 Wochen wodurch das also auch kein Problem darstellte und haben das dem Veterinäramt soweit mitgeteilt und bekammen daraufhin die Antwort man möchte Verkaufsbelege sehen und wissen wer die Welpen bekommen hat.

Da unser Veterinäramt zwar immer alles verlangt aber nie mal ne Rechtliche Grundlage bei Nachfrage nennt, würde mich natürlich nun interessieren gibt es dafür eine Rechtliche Grundlage das ich Nachweisen muss wem ich die Welpen vermittelt habe ? Also mit Anschrift und allem drum und dran ?

Zum zweiten Problem, bei dem Besuch am 17.08.2022 wurde die Dame von unserem Rüden angeknurrt, nun haben wir einen Bescheid bekommen das dieser Hund als gefährlich eingestuft wird, weil er könnte ja jederzeit jemanden Anfallen, wie gesagt er hat geknurrt sich sonst aber für die Dame nicht weiter interessiert.

Diesen Bescheid haben wir nicht via Post erhalten sondern via E-mail. Ich dachte bis jetzt immer bescheide müssen Rechtssicher zugestellt werden oder ist das jetzt auch via Email schon rechtssicher ?

Desweiteren Stand in der E-mail noch das wir die Restlichen Hunde anschließend von 6 auf 3 Reduzieren sollen, zum Verständniss wir wohnen auf dem Dorf, wir haben eine 4 Zimmer Wohnung mit über 100qm und einen Garten sowie eine Große Terrasse. Unser Vermieter weiß von der Hundehaltung und hat da auch keine Probleme mit.

Das größte problem das ich nun sehe ist, nach welchem Schema werden denn die Hunde nun Reduziert ?
Da 3 meiner Ex Frau und 3 mir gehören ? Gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage ?

Bisher wurde alles nur mündlich besprochen, und es kamm nichts schriftliches aus dem das nochmal Hervorgeht also ein bescheid oder ähnliches, aber wie soll man etwas anfechten wenn man nicht mal was Schriftliches in der Hand hat.

Ich bin im Moment einfach nur genervt, ich kann nichts machen weil ich nichts schriftlich habe, klar könnte ich das jetzt nem Anwalt schildern aber ohne was, was er angreifen kann, kann er wohl auch nix machen.

Vielleicht könnt ihr mir ja nun erstmal bei den Fragen helfen, das wäre schon super.

Daher schonmal vielen dank im vorraus.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zu Deinen eigentlichen Fragen kann ich leider eher weniger beitragen, aber da kommen sicher noch ein paar Antworten.
Damit Deine Nerven in Zukunft aber nicht noch mehr strapaziert werden hätte ich einige Gegenfragen:
- Wurden die Welpen verschenkt oder verkauft?
- Falls verkauft, für welche Summe?
- Wie viele Würfe gibt es so im Schnitt pro Jahr?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Damit Deine Nerven in Zukunft aber nicht noch mehr strapaziert werden hätte ich einige Gegenfragen:
- Wurden die Welpen verschenkt oder verkauft?
- Falls verkauft, für welche Summe?
- Wie viele Würfe gibt es so im Schnitt pro Jahr?


Huhu, um deine Fragen zu beantworten.

Die Welpen wurden verkauft.
300 Euro, da diese aber sowohl geschippt, wie auch geimpft und entwurmt sind hielten wir das als Schutzgebühr für nicht zuviel und nicht zuwenig, im Tierheim bezahlt man in etwa das selbe für einen Welpen derzeit bei uns.
Eigentlich war das der Erste der und sollte der Letzte sein.

Ich hoffe ich konnte deine Fragen ausreichend beantworten.


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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Dann droht Dir schon einmal zumindest kein weiteres Ungemach von Seiten des Finanzamts :wink:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10642 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zu den unbeantworteten Fragen.

Erstmal ignorieren!

Wenn das Amt etwas möchte, soll es offiziell schreiben, in diesen Schreiben ist dann auch die Rechtsgrundlage für deren Forderungen anzugeben.
Dann und erst dann erteilt man Auskunft oder geht entsprechend gegen das Schreiben oder den darauf folgenden Bescheid vor.

Aktuell hab ich echt den Eindruck, dass diverse Ämter aus ihrem Coronaschlaf erwacht sind und den unmöglichsten Mist verzapfen....

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Aktuell hab ich echt den Eindruck, dass diverse Ämter aus ihrem Coronaschlaf erwacht sind und den unmöglichsten Mist verzapfen...

Ich dachte schon ich wäre der einzige ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn das Amt etwas möchte, soll es offiziell schreiben, in diesen Schreiben ist dann auch die Rechtsgrundlage für deren Forderungen anzugeben.
Dann und erst dann erteilt man Auskunft oder geht entsprechend gegen das Schreiben oder den darauf folgenden Bescheid vor.


Also mal eben ein Schreiben per E-mail schicken reicht da nicht, dachte ich mir schon, denn mit der Post ist bisher nichts angekommen, gut kann sich ja noch ändern an welchen Anwalt wendet man sich dann am besten ?

Ich meine ich hätte jetzt auch noch nie gehört das, irgendeine Mündliche Ansage vom Amt irgendeine Rechtskraft enfalten würde, geschweige denn eine E-mail, da könnten die ja machen was sie wollten.

Und zu dem anderen Punkt, nein nicht nur du hast aktuell das gefühl das Ämter machen was Sie wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10642 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Passionlavier):
an welchen Anwalt wendet man sich dann am besten ?


Einen der auf Verwaltungsrechtspezialisiert ist.

Ich habe das grade mit 4 Ämtern hier betrieblich durch, wo die "Vorort Beamten" die tollsten Forderungen stellten und auf die Dringlichkeit der Durchführung hinwiesen.
Meine Erwiderung, dass der aktuelle Stand vor 3 Jahren genau so genehmigt und abgenommen wurde, rief schon Begeisterung mit der Aussage "Dann haben die Mist gebaut, Sie müssen das trotzdem machen." hervor.

Da ich die fachliche Kompetenz des Beamten nicht über die der diversen Sachverständigen und Gutachter, welche bei der Genehmigung involviert waren, stellen wollte, sagte ich ihm dann, dass er mir das alles bitte schriftlich, mit der Rechtsgrundlage seiner Forderungen, zuschicken möchte, damit das ganze rechtlich geprüft werden kann.

Es kam ganz genau "nichts" und das wird bei Ihnen vermutlich ebenfalls so werden,
denn wenn das Amt solche Bescheide erstellt, prüft es "in der Regel" vorher die Rechtsgrundlagen, auf die sie sich stützen möchten, nur wenn man da nichts findet....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

So ich dachte ich halte euch mal auf dem laufenden ist ja nun alles schon ne weile her, nachdem ich das mit den Welpen nun geklärt habe, geht mir der Typ vom Veterinäramt wegen der gefährlichkeitseinstufung des Hundes extremst auf die Nüsse.

Wir haben den Hund nämlich abegegeben an jemanden der sich damit wohl mehr auskennt als wir und zwar in ein anderes Bundesland.

Nun besteht der Herr vom Veterinäramt darauf das wir ihm sagen müssen wer der neue Halter ist und wo dieser Wohnt und zwar nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 7 NHund.

Mal abgesehen davon das ich ihm das nicht wirklich sagen will, weil ich befürchtet dann geht man den Leuten aufn sack, werde ich es wohl müssen oder ?

Das Schreiben kam per Empfangsbekenntniss ich hab nix unterschrieben lag einfach nur im Briefkasten.

Sagt mir mal bitte was ihr davon haltet.

-- Editiert von User am 18. November 2022 16:17

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#9
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zunächst teile ich die Meinung meiner Vorredner nicht, das ein verwaltungsakt nicht auch per Email ergehen kann. Das ist in Niedersachsen auch erlaubt, wenn der Empfänger - also sie - den Weg freiwillig geöffnet haben. Es hängt also davon ab, woher die überhaupt ihre Email haben.

Damit kommen wir zu dem zweiten schreiben.
Das bedingt nämlich, dass die Einstufung als gefährlich wirksam ergangen ist.

Und das ist hier - ohne die schreiben zu kennen - nicht gänzlich ausgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Passionlavier):
und zwar nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 7 NHund.

Wie man dort lesen kann, ist das korrekt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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