Hallo zusammen ich miete ein Haus mit Garten, habe mir nun eine nicht fest verbaute Voliere aufgebaut, die sich jederzeit verschieben lässt, 2,21 m breit, und Tiefe 67,5 cm, davon 1 x ca 57 cm der Schutzraum, und auf der anderen Seite 57 cm die begehbare Schleuse. Netto Käfigbereich 1,07 m und tief 67,5 cm. Ich möchte im Sommer ab und zu, und auch nur, wenn wir auch zu Hause sind, meine beiden Weissbauchpapageien mit in den Garten raus nehmen. Weder will ich züchten, noch will ich sie auf Dauer darin halten. Leider wohnt der Vermieter gegenüber und ist nicht amused von der Voliere, für die keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde. Sie dient nicht zur dauerhaften Haltung meiner beiden, da das Weibchen schon mal wirklich laut schreit. Ich habe die zwei seit ca. 5 Jahren.
Jetzt zu meiner Frage. Darf der Vermieter von mir verlangen diese Voliere wieder abzubauen? Hühnerhaltung zum Beispiel ist ja auch erlaubt, und der Stall dafür ist ja auch nicht klein. Weissbauchpapageien wiegen ca 180 Gramm und sind vom Körperbau ungefähr 2 x so gross wie ein Nymphensittich, vielleicht einen ticken mehr.
Voliere im garten, 2,21 breit inkl schleuse, tatsächliche breite, 1,07 meter, tiefe 67,5 cm,
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ZitatHühnerhaltung zum Beispiel ist ja auch erlaubt, :
Dann Hühner anschaffen ...
Zitatich miete ein Haus mit Garten, :
Mit welchem Wortlaut steht der Garten in den vertraglichen Vereinbarungen?
Das Mietobjekt besteht aus x Zimmern ..... Die Gartenfläche ..... ca. 45 Quadratmeter.
Ich habe keine Hühner und will auch keine, meine zwei Papageien habe ich seit ca. 5 Jahren. Ich verstehe nicht was die Antwort soll... dann Hühner anschaffen, nur weil ich ein solches Beispiel angebracht habe. Ich habe doch nur eine Feststellung gemacht und ganz freundlich gefragt ob ich die Voliere wieder abbauen muss. Ich habe um Hilfe bzgl. der Voliere gebeten.
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45m² Garten ... klingt ja weniger nach Garten sondern eher nach Gäste-Handttuch
und auch Hühnerhaltung ist nicht per se erlaubt, sondern nur unter Beachtung etlicher Regeln
Hinsichtlich der Voilere ist einerseits ist die Frage, ob der Vermieter diese Art der Nutzung im Rahmen des Wohnraum-Mietverhältnisses dulden muss - aber andererseits stellt sich auch die Frage, ob diese Nutzung überhaupt ein Nachbar dulden muss - ob die Voilere baurechtlich/nachbarschutzrechtlich zulässig ist - ob es zu Beeinträchtigungen (z.B. durch Lärm) kommt
es kommt nicht auf die Möglichkeit an, sondern darauf wie du es tatsächlich betreibstZitatdie sich jederzeit verschieben lässt :
> du führst also auch tatsächlich regelmäßig einen Standortwechsel durch?
die Voliere könnte aber im baurechtlichen Sinne durchaus ein Bauwerk darstellen bzw. eine "gebäudeähnliche Wirkung" habenZitatVoliere, für die keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde :
> hängt von der Höhe und m³ Rauminhalt/umbauter Raum ab, sowie
> den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes (Bauordnung), und
> den örtlichen Festsetzungen (Bebauungsplan) sowie
> der Gebietsart (z.B. Mischgebiet, reines Wohngebiet)
ZitatDas Mietobjekt besteht aus x Zimmern ..... Die Gartenfläche ..... ca. 45 Quadratmeter. :
Aus dem Lückentext ergäbe sich eine komplette und vorbehaltlose Mitvermietung des Garten.
Ob es in der Realität dann auch so wäre, können wir diskutieren, wenn der Wortlaut bekannt ist.
Weißbauchpapageien dürften wohl noch zu den Kleintieren zählen.
Eine Voliere ist keine Standardnutzung, aber auch keine unübliche Nutzung wenn man Vögel - insbesondere Papageien - hat.
PS: Die Tiefe der Voliere ist etwas zu gering, 1m - 1,2m sollte es schon sein.
Ich möchte im Sommer ab und zu, und auch nur, wenn wir auch zu Hause sind, meine beiden Weissbauchpapageien mit in den Garten raus nehmen. Weder will ich züchten, was eh nicht geht, da beide lediglich zur Gattung Weissbauch gehören, dass Männchen ein Grünzügel und das Weibchen eine Rostkappe ist, noch will ich sie auf Dauer darin halten, da es den beiden erst ab 20 Grad und wärmer gut geht. --- Eigentlich will ich damit sagen, da mein Mann und ich eh voll berufstätig sind, die beiden mit uns zusammen, dann mal am Wochenende, für 1 - 3 Stunden, oder auch mal Nachmittags mit raus sollen, unsere Nachbarn links, als auch rechts das sogar cool finden, das die beiden mal zu sehen/hören sind. Geplant ist auch auf gar keinen Fall die beiden zu den Ruhezeiten zwischen 12-15 Uhr rauss zu setzen oder draußen zu lassen, wenn das Mädel mal wieder ihre paar Minuten bekommt. Sie ist ja auch nicht Dauerhaft so laut, sondern hat einfach nur ab und zu mal ihre 5 Minuten.
Hier mal die Seite der Voliere : https://www.animalhouseshop.de/volieren-und-vogelkafige/volieren-und-vogelkafige/voliere-flower-weiss-grau-mit-schleuse-231x80x190cm?gclid=Cj0KCQjwm9D0BRCMARIsAIfvfIae265vV8pvPXgq3Zih6jpHlnyg2474sTG8ynI2rXb2Vnqyus1yHjIaAqKgEALw_wcB
Vielleicht kann man sich dann eher ein Bild machen, die qm Fläche, bzw. die Fläche für die die Tiere gedacht sind, ist nicht sehr groß und wie gesagt, auch nicht für Dauerhaft sondern wirklich nur ab und zu.
-- Editiert von Oettchen27 am 06.05.2020 12:24
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