Hallo,
ich hab n paar Fragen.
Wurde vor ner Woche von nem Hund ins Gesicht gebissen worden.
Dies ist auf einer Geburtstagsfeier geschehen. Es waren etwa 100 Leute und fast alle gut beieinander. Selbst der Halter hat was gedrunken und hat, wie jetzt gehört habe, den Hund vorher die ganze Zeit angeschriehen, weil der nach Hause wolte.
Der Hund war an der Leine.
Das gescha alles in einem Geschlossenen verrauchten Raum.
Hab mich dummerweiße nach vornegebeugt um den Hund zu streicheln. Plötzlich hat er zugeschnappt. Wobei ich keine warnhinweise von ihm mitbekommen habe.
Meine Fragen:
In wie weit ist der Halter haftbar und in wie weit bin ich schuld?
Strafrechtlich läuft das Verfahren schon. Wenn der Halter aber nun "unschuldig" ist, in wie weit hat dieses Urteil einfluss auf das Zivilrecht (Schmerzensgeld, Schadenersatz usw.)?
Vom Hund gebissen
Noch was: Es war ein asiatischer Schneehund ca. 70cm groß.
naja, hört sich so an, als ob es eine extrem stressige Situation für den Hund war - da spielt die Rasse eine niedrigere Rolle, der Hund wollte dich wahrscheinlich nicht unbedingt beissen, sondern hat eher auf Hundeart dir sagen wollen, "lass mich doch in Ruhe" - nur leider können Hunde nicht sprechen!
Der Halter hätte den Hund nie in so eine Situation bringen sollen, also ist er für mich schuld an der Sache - aber du hättest ehrlich gesagt, auch besser wissen müssen und dich nicht zum Hund hinbiegen sollen. Man geht ohnehin nie und nimmer so "direkt" auf einen Hund zu...
Was aber dabei herauskommt, hängt vom Richter ab
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Ellie schrieb am 17.12.2003 22:59:04:
"Was aber dabei herauskommt, hängt vom Richter ab"
Halt, halt! So schnell schießen die Preußen nicht. Bis die Sache beim Richter landet wird wohl noch einiges zu tun sein. Um Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben, solltest Du Deine Verletzungen beim Arzt dokumentiert haben.
Desweiteren würde ich bei einer Beißattacke eines so großen Tieres das zuständige Ordnungsamt informieren.
Ggf. würde ich Strafanzeige erstatten (gg. den Halter nicht das Tier!!! ;-))
Dem Grunde nach hast Du Anspruch auf Schmerzensgeld, welches ggf. wg. Mitverschulden zu kürzen ist.
Hat der Halter denn eine Tierhaftpflicht?
NIcht unbedingt! Wenn der Hund einfach da lag, ohnehin an der Leine war, dann wird eine gewisse Mitschuld von io gesehen, weil er sich hinbeugte um den Hund zu streicheln. Ein Hund - besonders wenn durch die Umstände einer Feier gestresst - sieht dies als Angriff und reagiert, indem er schnappt; wenn er dabei io leider erwischt hat, so wird aber dem Hundehalter trotzdem nicht 100% Schuld zugewiesen, weil er den Hund angeleint und noch unter Kontrolle hatte bzw. nicht davon auszugehen war, dass der Hund jemanden beissen würde. Somit hat io (leider) den Biss selbst provoziert und dies wird meist auch so von den Richtern gesehen.
Das Ordnungsamt wird da auch nicht so viel machen - außer vielleicht dem Hundehalter nahe legen, den Hund auf solche Feierlichkeiten nicht mehr mitzunehmen
NIcht unbedingt! Wenn der Hund einfach da lag, ohnehin an der Leine war, dann wird eine gewisse Mitschuld von io gesehen, weil er sich hinbeugte um den Hund zu streicheln. Ein Hund - besonders wenn durch die Umstände einer Feier gestresst - sieht dies als Angriff und reagiert, indem er schnappt; wenn er dabei io leider erwischt hat, so wird aber dem Hundehalter trotzdem nicht 100% Schuld zugewiesen, weil er den Hund angeleint und noch unter Kontrolle hatte bzw. nicht davon auszugehen war, dass der Hund jemanden beissen würde. Somit hat io (leider) den Biss selbst provoziert und dies wird meist auch so von den Richtern gesehen.
Das Ordnungsamt wird da auch nicht so viel machen - außer vielleicht dem Hundehalter nahe legen, den Hund auf solche Feierlichkeiten nicht mehr mitzunehmen
ich kann zwar rechtlich nix sagen, aber dem hundehalter sollte man mal ordentlich ***** die meinung geigen. der hund kann keines falls was dafür, wenn dann nur der hundehalter.
einen solchem streß u. dazunoch ungewohnte umgebung, unbekannte leute auszusetzen ist das letzte u. dann den hund noch anschreien.
ein mensch kann sagen leckt mich ,ich will heim. ein hund bleibt beim alphatier.
ps:. mein hund ist ne mischung aus rottweiler u. dobermann, wenn ich zuhause bin kann jeder rein sogar wenn ich schlaf ;o) ist schon vorgekommen. wenn ich nicht zuhause bin kommt nochnetmal meine oma in die wohnung die oma gibt dem hund sonst immer massenhaft leckerli.
wenn mein hund im dunkeln angeleint ist u. jemand bewegt sich "zu schnell" auf mich zu bewegt reagiert mein hund richtig garstig da darf keiner zu nah ran sonst würde sie wahrscheinlich auch mal zupacken.
ein hund ist nie berechenbar, ein hundehalter der sagt mein hund beißt nicht ist ein kaot, man kann nicht sagen mein hund würde nie beißen. weil es immer ein erstes mal gibt.
Gegenfrage: hast du den Besitzer um Erlaubnis gebeten, den Hund zu streicheln? Wenn nicht, dann bist du es selbst Schuld. Tut mir Leid, das so sagen zu müssen, aber der Besitzer hatte den Hund nach deiner eigenen Aussage angeleint und abgelegt.
Außerdem beugt man sich niemals von oben über einen fremden Hund.
Der Hund konnte dir kein Zeichen geben, dass er gleich zubeißt, denn er wusste ja nicht, dass du dich über ihn beugst. Er hatte keine Möglichkeit, sich zu entziehen, da er an der Leine war. Dein Verhalten stellte für ihn eine Bedrohung dar und er wehrte sich.
Daher kann ich mir kaum vorstellen, dass du hier etwas gegen den Hundehalter oder den Hund tun kannst.
Es sei denn, es gebe ein Gesetz, nachdem genau dieser Hund in geschlossenen Räumen an der Leine einen Maulkorb hätte tragen müssen.
Ciao,
Curl.
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"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"
Ich hab auch einen Hund. Er ist ein Raubtier und stammt vom Wolf ab. Klar, sollte der Halter des Hundes mal seinen geistigen Zustand in der Psychiatrie überprüfen lassen. Aber denoch kann man davon ausgehen das Io auch massiv falsch gehandelt hat. Io : hat der Hund GEBISSEN ober GESCHNAPPT? Mein Möpp sagt mir auch gelegendlich ich solle mal etwas sensibler sein, dabei kam es auch schon zu Verletzungen da sein Gebiss recht hart ist. Gebissen hat er mich noch nie! Auf alle fälle muss der Halter ne´Versicherung für den Hund haben, je nach Bundesland können auch noch Maulkorbpflicht o.Ä. wichtig sein. Trozdem hast du eigendlich vorne in ein Gewehr geschaut und beschwerst dich jetzt das es geladen war. Ich denke dich trifft AUCH selbst reichlich "Schuld". Aber darf der Halter ein geladenes Gewehr mit zur Fete bringen, und sich dann auch noch besaufen? Ich denke damit hat er grob fahrlässig gehandelt... Ich würde ein weiteres vorgehen an meinen Verletzungen (bleibende Narben) orientieren. Übrigens möglich ist auch das der Halter des Hundes kaum Schuld hat, sofern der Hund eine spezial Ausbildung besitzt. Mein Hund hütet z.B. Schafe und ist daher von der Leinenpflicht bei den Schafen ausgenommen. Er darf theoretisch in ausübung seines Berufes auch Menschen "zurechtweisen" ohne das dadurch schadenersatz gefordert werden könnte. Allerdings ist sehr strittig wieweit diese "Zurechtweisung" gehen darf... Scheibar besteht aber ein Strafrechtliches Intresse der Staatsanwaltschaft, damit muss sich der Halter nun auseinandersetzen und u.U. mit fatalen Folgen (einschläfern) für den Hund (der für den ganzen ****** am wenigsten kann). Das find ich richtig ******* und hoffe das es nicht soweit kommt. Ich denke, im Falle des BEISSENs hast du eine Chance Zivilrechtlich.
Das drama ist aber das der HUND wahrscheinlich eure "Dummheit" ausbügeln muss.:(
Ich habe mir mal die Kommentare hierzu durchgelesen. Ich bin ein wenig erschrocken über die Einstellung einiger Hundehalter. Ein Hund beißt zu und es heißt: „Selbst schuld!“
Es kamen Kommentare wie: „man geht nie direkt auf einen Hund zu“, „man darf sich nicht über einen Hund beugen“, „man bewegt sich nicht zu schnell auf den Besitzer zu“, „man schaut in ein geladenes Gewehr“, „der Hund muss die Dummheit des Opfers ausbügeln“. Diese Einstellung der Hundehalter habe ich schon öfters erlebt, hier wurde sie mal wieder bestätigt.
Woher soll man wissen, dass man nicht auf einen Hund zugehen darf? Woher soll man wissen, dass man sich nicht zu schnell auf den Besitzer zu bewegen darf?
Die meisten Leute haben keine Ahnung von Hunden!!! Sie kennen die Signale und Reaktionen der Hunde nicht. Woher auch?
Wenn ein Hund auf eine Veranstaltung mitgenommen wird, wo viele Menschen sind, dann muss man als Hundehalter mit einem „Überbeugen“ eines Gastes über den Hund rechnen. Ebenso kann es passieren, dass man ihm versehentlich auf die Pfote tritt. Wenn der Hund damit nicht klar kommt, hat er zu Hause zu bleiben.
Der Satz „man schaut in ein geladenes Gewehr“ geht daher nach hinten los. Wenn schon Hundehalter selbst sagen, ein Hund ist ein geladenes Gewehr, kann ich absolut nicht verstehen, dass man ihn auf Partys mitnimmt.
Für Sprüche, wie: „Das Opfer ist selbst schuld“ hab ich daher absolut kein Verständnis.
Hi Andy1, du schreibst u. a.: "Die meisten Leute haben keine Ahnung von Hunden!!! Sie kennen die Signale und Reaktionen der Hunde nicht. Woher auch?" Da gebe ich dir absolut Recht. Aber genau aus dieser Argumentation heraus lässt ein klar denkender Mensch doch von fremden Hunden die Finger, wenn er sich nicht auskennt.
Selbst der bravste Hund hat Dinge, die er nicht leiden kann oder vor denen er sich ängstigt, wie z. B. das Drüberbeugen oder das unangekündigte Anfassen des Kopfes.
Ich denke, dass einem der gesunde Menschenverstand sagen sollte, dass man einen angeleinten Hund (eigentlich sollte man gar keine fremden Hunde ohne Rücksprache mit dem Besitzer anfassen!) nicht anfassen sollte, ohne den Besitzer gefragt zu haben. Zumal der ja wohl auch noch daneben saß, das dürfte ja wohl nicht so schwierig sein, vorher zu fragen.
Ich sage ja nicht, dass das Opfer hier die alleinige Schuld hat, aber es muss sich zumindest eine Mitschuld anlasten lassen.
Ciao,
Gaby, ihres Zeichens KEIN Hundebesitzer, dafür aber Pferdebesitzer mit ein wenig Hundeerfahrung.
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"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"
Um mal wieder ein bißchen zur rechtlichen Seite zurück zu kommen:
Der Hund ist ja wohl haftpflichtversichert? Also übernimmt diese Versicherung auch die Kosten (beschädigte Kleidung, Schmerzensgeld, etc). Das ist völlig unabhängig vn einem strafrechtlichen Vorwurf.
Falls das Hunderl nicht versichert war, dann ist der Halter immer noch über das BGB (Tierhalterhaftung) dran.
Warum in Gottes Namen mußte den gleich ein Strafverfahren nötig sein?
Der Vierbeiner kann einem richtig leid tun (Große Feier, Alkohol; Krach - echt super für einen Hund)
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" "
Hi Curl
Genau deine Sicht ist eine typische Sicht von Leuten, die sich mit Tieren auskennen. Du weißt, wie man sich gegenüber Pferden und Hunden richtig verhält. Genauso wie ein Autofahrer sein Auto fährt ohne bewusst drüber nachzudenken. Er macht es halt. Aber es gibt auch Leute (Städter), die haben von Tieren null Ahnung. Verglichen mit einem Fahrschüler. Wo der Fahrschüler unsicher ist und nicht genau weiss, wie er sich verhalten soll, würde der erfahrene Autofahrer sagen: „Mensch das muss man doch wissen, das hat man doch im Gefühl“. Aber es haben eben nicht alle Leute im Gefühl.
Du schreibst ja, dass selbst der bravste Hund Dinge hat, die er nicht leiden kann. Aber noch mal woher soll man wissen, welche Dinge das sind?
Einer schrieb z.B. dass man sich nicht zu schnell auf den Besitzer zu bewegen darf. Selbst ein erfahrener Hundebesitzer würde da nicht drüber nachdenken, sondern ganz spontan dem Herrchen die Hand schütteln wollen.
Viele Dinge passieren auch, ohne dass man bewusst drüber nachdenkt. Beispiel: Der Hund liegt vor der Garderobe, ein Gast will zu seiner Jacke und etwas aus der Tasche holen, dabei muss er sich zwangsweise über den Hund beugen. Er macht das ohne drüber nachzudenken. Ein Beispiel was ich schon gebracht hatte, war ja, dass man auch unbewusst auf den Hund treten kann, wenn er auf dem Boden liegt. Weiterhin fliesst auf einer Party auch reichlich Alkohol, hier kann man einfach keine gehobenen Verhaltensansprüche an die Gäste stellen. Weiterhin muss man ständig mit kleinen Kindern rechnen. Bei ihnen kann man beim besten Willen nicht davon ausgehen, dass sie sich immer „hundegerecht“ verhalten.
Wenn ein Hund mit solchen menschlichen Reaktionen nicht umgehen kann, muss er zu Hause bleiben, ganz klar.
Liebe Hundehalter, denkt bitte daran, dass es immer Leute gibt, die von Tieren absolut keine Ahnung haben. Sätze wie: „das muss man doch wissen“, zählen nicht, denn es gibt Leute, die es eben NICHT wissen. Wenn das manche als Doofheit betrachten, gut, dann sind sie halt doof, aber Doofe laufen einem immer über den Weg. Man muss sich mit ihnen arrangieren.
Hm, Andy, so ein bisschen kann ich deinen Eintrag schon nachvollziehen. Ich frage mich nur, wozu so viele Eltern schon kleinsten Kindern beibringen, fremde Hunde/Tiere NIEMALS ohne Einwilligung des Halters anzufassen. Als Erwachsene haben sie das wohl alle vergessen.
Ich habe es jedenfalls so gelernt und immer so gehalten, dass ich nie ein fremdes Tier (speziell wenn es sich um einen ANGELEINTEN Hund handelt) anfasse, es sei denn, der Besitzer hat es mir ausdrücklich erlaubt.
Ciao,
Curl.
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"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"
§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. [...]
Die Rechtslage ist eindeutig. Der Hundehalter oder seine Haftpflichtversicherung muss in jedem Fall zahlen. Der Halter des Hundes hat immer
schuld!
Und jetzt?
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