Vorkaufsrecht Hund - Hilfe !

14. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Katja Firehorse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht Hund - Hilfe !

Hallo!
Ich züchte Australian Shepherds, die ich mit viel Liebe und Engagement aufziehe. Ich schließe Kaufverträge ab, um möglichst sicherzugehen, daß der Hund ein sicheres und gutes Leben führen kann. U. a. habe ich mir ein Vorkaufsrecht vorbehalten, damit das Tier nicht einfach so weitergegeben werden kann und schlimmstenfalls bei unfähigen Personen oder im TH landet.
Nun hat dagegen eine Verkäuferin verstoßen, sie hat ihren Hund ohne mich zu informieren weiterverkauft.
Wie muß ich mich genau verhalten?
Ist das Vorkaufsrecht "wasserdicht"?
Ich bitte um schnelle Hilfe...
Danke,
Katja

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Warum üben Sie das Vorkaufsrecht nicht aus, wenn Sie es schon vereinbart haben?

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Katja Firehorse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Herr Calsow!
Erst einmal Danke für Ihre Antwort.
Die Frage ist: wie kann ich mein Vorkaufsrecht jetzt ausüben? Die Käuferin des Hundes hat den Hund ja weiterverkauft ! Er ist nicht mehr bei ihr, und sie hat mir nicht Bescheid gegeben, daß sie vorhat, sich von ihm zu trennen. Faktisch lebt das Tier also jetzt bei anderen Personen, und ich möchte wissen, wie ich nun vorgehen muß...

Liebe Grüße,
Katja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Verkäufer hat sich vertragswidrig verhalten. Da Sie ihr Vorkaufrsrecht nicht mehr ausüben können, bleiben nur Schadensersatzansprüche ggü. Verkäufer. Der Ihnen entstehende Schaden könnte im Kaufpreis liegen, wenn Sie das Tier vom Käufer zurückkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katja Firehorse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt gut.
Und wie kann ich durchsetzen, das Tier zurückzukaufen?
Die derzeitigen Besitzer wissen nichts von alldem, und ich weiß nicht, wer sie sind.
Die Besitzerin ( also unsere Welpenkäuferin) gibt nichts heraus, und will nicht, daß ich die Leute "belästige"...sie hat vermutlich einen eigenen "Kaufvertrag" gemacht, der ja eigentlich keine Gültigkeit haben dürfte.
Liebe Grüße,
Katja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen keine ausführliche kostenlose Rechtsberatung bieten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katja Firehorse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade...trotzdem herzlichen Dank!
Katja

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