Ich habe einen Welpen vermittelt (nicht gewerblich, ungeplanter Wurf), dieser wurde angezahlt, was für die Reservierung verpflichtend war. Gibt ein beidseitigen Vertrag, in dem auch steht das die Anzahlung nicht erstattet wird. Käufer ist zurück getreten, da sich nun raus gestellt hat, dass die kleine evtl kurzatmig sein wird (Luftröhrenverengung oder Gaumensegel) oder es lediglich an den Nasenflügeln liegt die etwas eng sind (kann laut TA aber verwachsen).
Ist in dem Fall die Anzahlung zurück zu erstatten? Wenn ja, der komplette Betrag oder nur Teilweise?
Welpe evtl doch nicht freiatmend, Rückerstattung der Anzahlung
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Wenn du vom Vertrag zurück trittst dann kriegst du das komplette Geld wieder. Mit welchem Grund sollte sie auch was einbehalten?
Sie kann nichts einbehalten, sondern in dem Fall ich.
Frage ist lediglich, aufgrund des besonderen Falles, ob und wenn ja wie viel %...
Ich kenne lediglich aus der normalen Situationen, das je nach Höhe der Anzahlung komplett einbehalten werden darf und aus Kulanz 50% erstattet werden kann, wegen der erneuten Kosten für eine erneute Vermittlung. Aber in dem besonderen Fall, kenne ich mich nicht aus.
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Das hört sich jetzt leider nicht besonders tierlieb an, aber rechtlich hat der Welpe eben einen Mangel. Der Verkäufer schuldet einen mangelfreien Welpen. Wenn der nicht geliefert werden kann, muss der Käufer das mangelhafte Tier nicht abnehmen. Der Verkäufer kann den Vertrag nicht erfüllen. Und damit besteht auch keinerlei Rechtsgrundlage diese Anzahlung einzubehalten.
Tierlieb hin oder her! Hier in den Fall geht es um Rechte und ich möchte, wie gesagt, auch nichts falsch machen! Mir ist wichtig, alles offen und ehrlich ablaufen zu lassen! Ich war auch immer ehrlich zu den Käufern und wollte mich lediglich vergewissern, wie da die Rechtslage ist
Hier kommt es meiner Meinung nach in erster Linie auf der vertraglichen Vereinbarungen an. Sowohl was den Mangel betrifft, aber auch was den Rücktritt und den Ansüruch auf Rückzahlung betrifft. Es muss also der gesamte Vertrag geprüft werden. Auch mögliche hinzukommende Vereinbarungen und sonstige Umstände.
Wenn Sie hier nichts falsch machen wollen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der diesen Einzelfall prüft. Oder Sie zahlen die Anzahlung einfach zurück. Damit hätten Sie doch auch nichts wirklich "falsch" gemacht, oder?
Ich habe lediglich in den Vertrag geschrieben, dass eine Anzahlung nicht erstattet wird. Wir haben uns jedoch darauf geeinigt, dass ich den vollen Betrag erstatte. Einen anderen Welpen wollte sie nicht
Hallo!
Wenn jemand ein Tier angezahlt hat und dann aus persönlichen Gründen doch nicht abnimmt, dann kann man über eine nur teilweise Rückerstattung der Anzahlung reden.
Aber in dem Falle, da das Tier minderwertig ist, und der Kunde aufgrund dessen vom Vertrag zurücktritt, ist meiner Meinung nach die komplette Anzahlung zurück zu erstatten.
Im ersten Fall liegt der Grund des Rücktritts beim Käufer, im zweiten Teil am Mangel der "Ware" selbst. Das sind zwei völlig verschiedene Schuhe und daher auch verschieden zu betrachten.
ZitatIch habe lediglich in den Vertrag geschrieben, dass eine Anzahlung nicht erstattet wird. :
Wenn das in allen Verträgen so steht, ist das eh nichtig.
Grundsätzlich:
Wenn die verkaufte Sache einen versteckten Mangel hat, also "kaputt" ist und er Käufer deswegen zurücktritt, sind alle Zahlungen zu erstatten.
Da kann man beim Wiederverkauf vermeiden, in dem man die Mängel dem Käufer mitteilt.
ZitatWir haben uns jedoch darauf geeinigt, dass ich den vollen Betrag erstatte. :
Dann verstehe ich diese Frage
ZitatIst in dem Fall die Anzahlung zurück zu erstatten? Wenn ja, der komplette Betrag oder nur Teilweise? :
nicht?
Ich habe mich nach der Info hier mit ihr geeinigt!
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