Welpe verkauft..

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Michelle1705
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welpe verkauft..

Hallo, ich habe im Oktober einen meiner 8 Welpen verkauft. Ich hatte dann von Anfang an ein schlechtes Gefühl, hätte ihn gar nicht erst dahin verkaufen sollen. Im Vertrag habe ich schriftlich festgehalten das der Hund nicht ohne mein Wissen bzw ohne mein Einverständnis weiterzugeben ist. Nun habe ich nach konkretem Nachfragen heraus gefunden das die Besitzerin den Hund bereits vor 2 Monaten an ihre Mutter 400 km weit weg gegeben hat und in eventuell in 6 Monaten wieder holen will, vielleicht auch nicht. Der Tierschutz konnte mir nicht helfen, das Ordnungsamt sieht auch keinen Grund da einzugreifen. Was mache ich nun ? Ich will ihn eigentlich wieder zu mir nehmen, wer weiß wie oft er da noch hin und her gereicht wird..

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Michelle1705):
Im Vertrag habe ich schriftlich festgehalten das der Hund nicht ohne mein Wissen bzw ohne mein Einverständnis weiterzugeben ist.

Da diese Vereinbarung wohl so in allen der Welpenverträge steht, wäre sie rechtwidrig und damit nichtig.



Zitat (von Michelle1705):
Ich will ihn eigentlich wieder zu mir nehmen

Dann mache ein finanzielles Angebot, das man nicht ablehnen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Michelle1705):
Im Vertrag habe ich schriftlich festgehalten das der Hund nicht ohne mein Wissen bzw ohne mein Einverständnis weiterzugeben ist.
Solch ein Passus ist regelmäßig unwirksam. Da der Hund verkauft wurde und somit einen neuen Eigentümer hat, würde solch eine Klausel zu stark in die Rechte des Eigentümers eingreifen und unwirksam sein, wenn der Käufer dadurch nicht andere Vorteile haben würde. Ich vermute, dass dies nicht der Fall ist und somit wäre diese Klausel nichtig.

Zitat (von Michelle1705):
Was mache ich nun ?
Die Situation akzeptieren wie sie ist.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Michelle1705):
Im Vertrag habe ich schriftlich festgehalten das der Hund nicht ohne mein Wissen bzw ohne mein Einverständnis weiterzugeben ist.
Meiner Erfahrung nach wird in Kaufverträge, in denen die Kaufsache ein Tier ist, überproportional unwirksamer Mist reingeschrieben. So auch hier.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,
wenn es dir wirklich um den Hund geht, kauf den Hund zurück! Jeder Mensch hat einen Preis.
Tatsächlich gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Rückholung. Der Grund, warum wir uns dagegen entschieden haben, dass unsere Lotti Welpen bekommen darf. Die Haltung kann nie wirklich sicher gestellt werden!
[GELÖSCHT]
Alles Gute.


-- Editiert von Moderator am 13.05.2020 01:12

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Momentum):
....wenn es dir wirklich um den Hund geht, kauf den Hund zurück! Jeder Mensch hat einen Preis.


Das ist ziemlich großer Käse, oder sehr einfältig gedacht.
Erstens geht es dabei nicht um das Tierwohl, sondern eher um die eigenen Befindlichkeiten.
Oder wissen Sie und die TE gesichert, dass es dem Hund im 400 km entfernten "Hundeparadies" der Mutter der Käuferin schlecht geht?
Zweitens betrachten Sie bei einem solchen Passus das Tier als schlichte Sache (was es rechtlich auch ist), verkennen dabei allerdings vollkommen, dass das Tier seinem jetzigen Besitzer nicht zwangsläufig egal sein muss.
Oder verkaufen Sie auch Ihre Kinder "wenn der Preis stimmt"?

Zitat (von Momentum):
Tatsächlich gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Rückholung. Der Grund, warum wir uns dagegen entschieden haben, dass unsere Lotti Welpen bekommen darf.


Ein Züchter mit unseriösen Verträgen weniger..., danke.

Zitat (von Momentum):
Schau mal hier gibt es immer tolle Tipps


Ich frage mich bei solchen Tierschutzseiten, wie auch diversen Zuchtverbänden immer, warum es bei denen keiner mal auf die Reihe bringt, seinen Mitgliedern einen rechtlich unbedenklichen Vordruck für einen Kaufvertrag zur Verfügung zu stellen.



-- Editiert von spatenklopper am 12.05.2020 16:33

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
warum es bei denen keiner mal auf die Reihe bringt, seinen Mitgliedern einen rechtlich unbedenklichen Vordruck für einen Kaufvertrag zur Verfügung zu stellen.

Dummheit, Arroganz, Ignoranz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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