Guten Abend,
wir haben uns einen Welpen gekauft, der leider nicht mit Hund 1 harmoniert und da der Welpe in der Prägephase ist, haben wir uns nun für einen Weiterverkauf entschieden.
Als erstes wurde der Züchter kontaktiert, der aber sagte, er möchte keinen "gebrauchten Hund" zurück. Unglaublich ...
Nun haben wir eine Familie gefunden, die den Hund genommen hat und prompt bekomme ich von der Züchterin eine Nachricht, dass die neue Familie damit wohl züchten würde und da er mir als "Liebhaberhund" verkauft wurde, müsste ich ihr jetzt einen Schaden bezahlen.
Kann das wirklich sein? Im Vertrag ist das Thema weiterverkauf zum einen gar nicht angesprochen und zum anderen habe ich vom Käufer auch keinen Hinweis erhalten, dass eine Zucht geplant wäre. Es hieß, der Hund sei für die Kinder....
Vielen Dank für Eurer Feedback.
Züchter verlangt Geld für Weiterkauf von Welpen
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ist im Kaufvertrag ein Zuchtverbot aufgeführt? Das wäre wichtig - ein Liebhabertier ist aber schon per Definitionem ein Tier, das entweder fur die Zucht ungeeignet ist oder daß es nicht für die Zucht vorgesehen ist/sein soll. Normalerweise wird das im Vertrag aber noch konkretisiert. Ggf auch mit Vertragsstrafen.
Wichtig ist aber, was wortwörtlich im Vertrag steht.
Da der Züchter das Tier nicht zurücknehmen wollte, konnten Sie es verkaufen - man kann ja niemanden zwingen, ein Leben lang mit meinem Fundus Familie ungeeigneten Tier zu leben.
es steht was von Vertragsstrafe, wenn der Käufer doch züchtet, dass der Züchter dann 1500 Euro erhält.
Zum einen bin ich ja der Käufer und habe nicht dagegen verstoßen. Und weiß es vom neuen Besitzer auch nicht - mir wurde nichts von Zucht gesagt.
Zum anderen hat der Hund 1500 Euro gekostet - wieso ein Zuchthund dann das doppelte wert sein soll und noch dazu der Züchter das Geld kriegen soll, ist mir schleierhaft.
Wie gesagt: die Käuferin hat den Hund für ihre Kids gekauft und ich habe mich an den Vertrag gehalten. Ist das so dann für mich alles safe?
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Ich fürchte, nur wenn Sie ein (wirksames!) Zuchtverbot vertraglich an den Käufer weitergegeben haben. Und natürlich ein wirksames Zuchtverbot seitens der Züchterin vorliegt!
Siehe hier, da gab's eine sehr ähnliche Situation:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Zuchtverbot-mit-Vertragsstrafe--f274662.html
Wenn mit dem Hund gezüchtet wird, kann es sein, daß die Züchterin die Vertragsstrafe von Ihnen fordern könnte, Sie haben es immerhin vertraglich zugesichert, daß genau das nicht passiert. Dafür haben Sie das Tier ja um einiges billiger als ein Zuchttier bekommen. Und Sie könnten sich dann an Ihren "Kunden" (Vertragspartner) halten. Wenn Sie es so vereinbart haben. Die Züchterin kann sich nicht direkt an Ihren Käufer wenden, da sie mit dem in keinem Vertragsverhältnis steht.
Alles hängt davon ab, wie GENAU (wortwörtlich) dieses Zuchtverbot formuliert ist.
Das ist ne ziemlich komplizierte Kiste. Aber die Züchterin kann natürlich erst fordern, wenn es tatsächlich zur Zucht kommt, nicht auf eine vage Möglichkeit hin.
-- Editiert von fb367463-2 am 12.11.2018 18:26
Zitates steht was von Vertragsstrafe :
Das ist aber jetzt eine sehr eigenwillige Interpretation von "wortwörtlich" ...
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Sofern der Käufer hier tatsächlich mit dem von Ihnen erworbenen Hund züchtet, kommt ein Anspruch des Züchters auf Zahlung der Vertragsstrafe gegen Sie in Betracht.
Entsprechende Vertragsklauseln werden grundsätzlich für wirksam erachtet, auch wenn hier natürlich der genaue Wortlaut der Klausel ggf auf seine Wirksamkeit geprüft werden sollte.
Ein Anspruch kann der Züchter nicht bereits jetzt geltend machen, sondern erst, wenn der Käufer tatsächlich mit dem von Ihnen erworbenen Hund züchtet.
Eine andere Wertung würde der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Züchter zuwiderlaufen und eine einfache Möglichkeit aufbieten, diese zu umgehen.
Da Sie im Vertrag mit dem Züchter eine Pflicht übernommen haben, Sicherzustellen, dass mit dem Hund nicht gezüchtet wird, könnten Sie sich durch einen eigenen Verkauf, durch den dies nicht mehr sichergestellt ist, schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
ZitatZum einen bin ich ja der Käufer und habe nicht dagegen verstoßen. Und weiß es vom neuen Besitzer auch nicht - mir wurde nichts von Zucht gesagt. :
Sie hätten beim Weiterverkauf einfach den Vertrag abkupfern müssen, so haben Sie Pech.
Und jetzt?
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